20.000 € Schmerzensgeld wegen verpfuschter Knie-OP: Instrument abgebrochen
Erfahren Sie hier, wie ein Patient Schmerzensgeld erhalten hat, weil der Unfallchirurg ein Instrument abgebrochen und im Knie belassen hat.
Inhalt
Behandlungsfehler: abgebrochenes Instrument
Nach einer erfolgten Arthroskopie im Kniegelenk (= minimal-invasiver Eingriff) konnte der Orthopäde einen Teil eines abgebrochen Instruments nicht mehr auffinden. Das Fehlen der Trokarspitze notierte sich der Arzt in den Unterlagen. Er hat jedoch nichts unternommen, um die Trokarspitze zu finden. Keinen Monat später klagte der Patient über erhebliche Schmerzen im Kniegelenk, woraufhin eine Röntgenuntersuchung durchgeführt wurde. Diese zeigte tatsächlich die im Kniegelenk des Patienten verbliebene Trokarspitze. Die Revisionsoperation konnte nicht verhindern, dass der Vorfall für den Patienten einen dauerhaften Knorpelschaden mit erheblichen Schmerzen und Einschränkungen in der Belastung zur Folge hatte. Das Berufungsgericht erkannte ein erhebliches Verschulden des Arztes an und erhöhte im Vergleich zu erster Instanz das Schmerzensgeld auf 20.000 €.
Wie konnte das abgebrochene Instrument im Knie des Patienten unentdeckt bleiben?
Der Patient kam mit einem vorgeschädigten Knie zum Arzt und erhoffte sich eine Behandlung, welche die Schmerzen endgültig beheben bzw. wenigstens lindern sollte. Die Operation verlief gut, jedoch konnte am Abend die in der Operation verwendete Trokarspitze in keinem der Praxisräume wiedergefunden werden. Deshalb konnte der Operateur nicht ausschließen, dass das Instrument im Kniegelenk des Patienten verblieben ist. Ohne den Patienten zu informieren, machte der Arzt sich lediglich eine kurze Notiz zu dem nicht auffindbaren Instrument.
In der Folgezeit kehrte der Patient für einen Verbandwechsel und zum Fäden ziehen in die Praxis zurück. Eine weitergehende Untersuchung hat der Arzt nicht durchgeführt.
Knapp einen Monat später klagte der Patient dann über erhebliche Schmerzen im Kniegelenk, woraufhin eine Röntgenuntersuchung angeordnet wurde.
Das Röntgenbild lieferte den Beweis, dass sich die Trokarspitze im Kniegelenk des Patienten befand. Die kleine Nadelspitze hat zu massiven tiefen Verletzungen des Knorpels im Knie geführt.
Die anschließende Revisionsoperation konnte diese erheblichen Schmerzen nicht beseitigen. Der Patient leidet seit dem Vorfall unter einem dauerhaften Knorpelschaden, der extreme Schmerzen bedeutet, und ist zudem in seiner Sportbetätigung stark eingeschränkt. Sein geliebtes Hobby, das Volleyballspielen, ist für ihn unmöglich geworden und das Wandern einer längeren Strecke ist stets mit starken Schmerzen verbunden. Der angestrebte Sinn der Operation – eine Schmerzenslinderung – führte für den Leidtragenden genau zum Gegenteil und das durch eine bewusste Fahrlässigkeit des Arztes.
Wieviel Schmerzensgeld ist für einen Knorpelschaden (Dauerschaden) angemessen?
Das Landgericht Osnabrück hat den Arzt für denselben Schaden nur zur Zahlung von 12.000 € Schmerzensgeld verurteilt. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht, nachdem es sich ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten eingeholt und die restlichen Beweisstücke geprüft hatte. Zudem stellte es eine Ersatzpflicht des Orthopäden für alle zukünftigen Schäden fest, die durch den Behandlungsfehler noch entstehen werden.
Das Berufungsgericht OLG Oldenburg wertete das Verhalten des Unfallchirurgen als groben Behandlungsfehler und sprach dem Patienten ein höheres Schmerzensgeld zu. Obwohl das Gericht den Umstand, dass der Patient ein vorgeschädigtes Knie besaß, als „schmerzensgeldmindernd“ berücksichtigte, wurde die Zahlungspflicht des Orthopäden auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro angehoben.
Fazit bei Behandlungsfehlern nach Knie-OP
Leider kann eine Operation zu einem nachteiligen Ergebnis für den Patienten führen. Jedoch ist der Arzt verpflichtet, eine fachgerechte Behandlung nach den geltenden medizinischen Standards durchzuführen. Ist dies nicht der Fall oder handelt er (grob) fehlerhaft, wodurch dem Patienten Schäden entstehen, hat dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Damit auch Sie erfolgreich Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer verpfuschten Operation am Knie durchsetzen können, empfehlen wir Ihnen so früh wie möglich, einen Fachanwalt für Medizinrecht mit viel Erfahrung im Bereich Behandlungsfehler bei Knieoperationen einzuschalten.
Eine angemessene Entschädigung bei schweren Schäden zu erhalten, wie z.B. wegen Knorpelschaden im Knie, weil ein Instrument abgebrochen und nicht herausgeholt wird, erfordert viel Erfahrung und fachliche Kompetenz. Einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an seiner Seite zu haben, ist hier besonders wichtig.
Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden von Rechtsanwalt Christoph Mühl verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von Behandlungsfehlern.
Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer unbehandelten Infektion im Knie oder ärztlichen Fehlern im Zusammenhang mit der Behandlung an Ihrem Knie haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 0611 67774342. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Fehlern im Bereich Behandlungsfehler bei Knieoperation oder wenn ein Instrument abgebrochen ist und deswegen ein Knorpelschaden entsteht.