Erfahren Sie, wie Sie Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen

Einsicht in Patientenakte

Wann besteht ein Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen?

Nach § 630g BGB hat jeder Patient das Recht, Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen.

Hiernach ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten. Diese belaufen sich ausschließlich auf das Porto/Versand sowie pauschal 50 Cent pro kopierte Seite (LG München I, Urteil vom 19.11.2008 – 9 O 5324/08). Diese Kosten müssen jedoch im Voraus entrichtet werden bzw. die Kostenübernahme muss zugesichert sein.

Daneben besteht ein Anspruch auf Einsicht nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Hiernach muss der Arzt oder die Klinik die Patientenakte bei der ersten Anforderung kostenlos zur Verfügung stellen. Das mag in den meisten Fällen nicht so wichtig sein. Wenn Sie jedoch eine Patientenakte mit mehreren Tausend Seiten anfordern möchten, kann das an Bedeutung gewinnen.

Mehr zum Thema kostenlose Kopien der Patientenakte in unserem Beitrag.

Behandlungsunterlagen vom Arzt bekommen

Wann besteht ein Anspruch auf Einsicht in Todesfällen?

Nach dem Tod eines Patienten stehen die Rechte auf Einsicht in die Patientenakte zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen den Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Das Einsichtsrecht ist dann ausgeschlossen, wenn der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

Ebenfalls wichtig: Im Falle des Todes des Patienten stehen den Erben eigene Ansprüche auf sog. Hinterbliebenengeld zu (§ 844 Abs. 3 BGB).

Möchten Sie Ansprüche auf Einsicht in Ihre Patientenakte bzw. Ihre Behandlungsunterlagen gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus geltend machen? Wir beraten Sie gerne zu Ansprüchen auf Einsicht in die Patientendokumentation und Ihre darin gespeicherten Daten.

Rufen Sie bei uns in der Kanzlei für eine KOSTENLOSE Beratung unter 0611 97774342 an. Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen .

Wenn Sie mehr zu dem Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen erfahren möchten, lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite, wie Sie den Anspruch durchsetzen können.

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