„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“
Wir unterstützen Patienten bei Behandlungsfehlern in der Krebs-Therapie und Tumor-Behandlung seit über 15 Jahren.
Was muss ich tun? Wie sichere ich meine Ansprüche ab? Was sind die nächsten Schritte? Wir beantworten alle Ihre Fragen zu Arztfehlern in der Tumor-Behandlung und Krebs-Therapie sowie zum Medizinrecht.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern bei Krebs bzw. Tumoren.
- unterlassene Abklärung Ihrer Symptome
- unterlassene Erhebung von Befunden, wie zum Beispiel einer Biopsie
- Anordnung von falschen Untersuchungen
- falsche Interpretation von Labor-Ergebnissen, Gewebeproben oder von Bildgebung (Röntgen, CT, MRT)
- Empfehlung einer falschen Behandlungsmethode
Die meisten unserer Fälle betreffen die verspätete Diagnose von Krebs, einen Diagnosefehler in Zusammenhang mit einer Krebs-Erkrankung und die falsche Behandlung von Krebs / Tumoren durch Ärzte und Kliniken. So kann es beispielsweise sein, dass Ihr Hausarzt Ihre Symptome falsch bewertet und diese als nicht krebserregend einstuft oder Ihr Urologe die richtigen Untersuchungen (PSA-Wert, Biopsie) zu spät oder gar nicht anordnet. Ebenso kann eine vollkommen falsche Diagnose zu einer Behandlung führen, die Ihren Gesundheitszustand verschlechtert.
Mehr als bei jeder anderen Erkrankung ist die Behandlung von Krebs am wirksamsten, wenn der Krebs frühzeitig entdeckt wird. Eine verspätete, versäumte oder nachlässige Behandlung von Tumoren führt regelmäßig zu schlechten Ergebnissen für PatientInnen. Die gesundheitlichen Folgen können sein:
- Größere Ausbreitung der Krebs-Zellen
- Metastasen
- verringerte Behandlungsmöglichkeiten
- Notwendigkeit einer aggressiveren oder invasiveren Behandlung
- Depressionen und psychische Erkrankungen
- vermeidbarer oder früherer Tod
Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund verspäteter Krebs-Therapie steht Ihnen dann zu, wenn Sie beweisen, dass die Behandlung Ihrer Krebs-Erkrankung nicht dem medizinischen Standard (ärztlicher Behandlungsfehler) entsprach.
Herr Rechtsanwalt Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht und sehr erfahren mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen fehlerhafter Krebs-Therapie gegen Hausärzte, Urologen, Frauenärzte, Orthopäden und bei Darmkrebs.
- Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes oder im Krankenhaus (Behandlungsfehler)
- ein Schaden, den Sie dadurch erlitten haben
Die erste Voraussetzung liegt vor, wenn die Behandlung von dem medizinischen Standard abweicht, der zum Zeitpunkt der Behandlung gegolten hat. Weil wir Experten in der Arzthaftung und keine Ärzte sind, ziehen wir unabhängige medizinische Sachverständige hinzu, damit festgestellt werden kann, ob Ihre Behandlung den Standard der medizinischen Wissenschaft (Facharztstandard) unterschreitet.
Bei der zweiten Voraussetzung prüfen wir, ob die Handlungen des Arztes oder der Klinik bei Ihnen einen Schaden verursacht haben. Wenn Sie also etwa eine verspätete Diagnose von Brustkrebs bekommen und ein zunächst operabler Tumor daraufhin nicht mehr operiert werden kann, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen durch die Versäumnisse des Arztes oder der Klinik ein Schaden zugefügt wurde. Nur wenn der Tumor von vornherein nicht behandelbar war, tragen die Fehler des Arztes nicht zu Ihrem Zustand bei.
Daran können Sie sehen, dass die Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei verspäteter Krebs-Therapie oft kompliziert sein kann.
Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite ist daher ein Muss. Schon vier Jahre in Folge wurde die Kanzlei Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden von ProvenExpert als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung ausgezeichnet. Mit unserem Expertenwissen können wir Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung wegen fehlerhafter Krebs-Therapie oder verspäteter Krebs-Behandlung haben.
- die Schwere Ihrer Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen
- Verkürzung Ihrer Lebenserwartung
- Änderungen in der Lebensführung und Gestaltung (zum Beispiel wenn Sie Ihre Hobbys oder Ihren Beruf aufgeben müssen)
- Erforderlichkeit einer Pflege
Unsere Kanzlei für Medizinrecht ist auf Arzthaftung und damit auf Krebsschäden spezialisiert und kann Ihnen aufgrund der Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen eine gute Vorstellung davon vermitteln, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Wird die verzögerte Krebs-Therapie Ihrem Hausarzt, Urologen oder Frauenarzt vorgeworfen, liegt dies auf der Hand; bei einer Behandlung in einem Krankenhaus, kann es schon schwieriger werden, den richtigen Anspruchsgegner zu ermitteln. Ggf. arbeitet er auch nicht mehr in dieser Klinik.
Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld möglichst bald geltend zu machen, da ein Zuwarten Ihre Erfolgsaussichten gefährden kann.
90.000 Euro für unterlassene Abklärung eines auffallend schnell wachsenden Tumors.
Das OLG Jena (Urteil vom 23.5.2007 – 4 U 437/05) einen groben Behandlungsfehler darin gesehen, dass eine histologische Abklärung eines schnell wachsenden Tumors unterblieben ist bzw. nicht erfolgt war (Unterlassen einer erforderlichen Befunderhebung).
Für diesen Behandlungsfehler waren sowohl behandelnde Frauenarzt als auch der hinzugezogene Onkologe gleichermaßen verantwortlich. Grund: Es gab keine vollständige Übernahme der Behandlung alleine durch den Onkologen. Außerdem war der Onkologe vom Frauenarzt ausreichend über die Vorbefunde unterrichtet.
Tragisch, denn es handelte sich um eine 31 Jahre alte Frau, die durch Ärztefehler eines Frauenarztes und ihres Onkologen das Leben verloren hat.
70.000 Euro für unterlassene Befunderhebung von Osteosarkom durch Orthopäden
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 22.12.2020 – 8 U 142/18 eine unterlassene Befunderhebung bestätigt, weil ein Orthopäde über Wochen kein MRT veranlasst hat, um einen möglichen Tumor auszuschließen.
Die Geschädigte Patientin starb an den Folgen. Der Krebs hat Metastasen gebildet. Jede Hilfe kam dann zu spät.
Wenn Sie mehr zu den Gründen erfahren wollen, lesen Sie unseren Artikel.