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Wir unterstützen betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie nach einem nicht oder zu spät erkannten Schlaganfall unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie Schadenersatz nach einem Schlaganfall bekommen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Wieviel Schmerzensgeld gibt es, wenn ein Behandlungsfehler beim Schlaganfall vorliegt?
OLG Düsseldorf: Klinik haftet für unterlassene Duplex-Sonographie zur Schlaganfall-Diagnostik
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.11.2011 – I-8 U 1/08) sprach einem 33-jährigen Mann 80.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die behandelnden Ärzte hatten die Anzeichen eines drohenden Schlaganfalls übersehen und notwendige Untersuchungen unterlassen.
Der Patient klagte über wiederkehrende Taubheitsgefühle in der linken Körperhälfte, dumpfe Kopfschmerzen und später auch über eine undeutliche Sprache. Trotz dieser Symptome versäumten es die Ärzte, eine umfassende Gefäßdiagnostik durchzuführen. Insbesondere hätten sie eine Doppler-Sonographie oder eine Duplex-Sonographie der Halsschlagadern veranlassen müssen, um mögliche Verengungen oder Verschlüsse zu erkennen.
Auch eine Angiographie zur detaillierten Darstellung der Hirngefäße wäre angezeigt gewesen.
Stattdessen unterließen sie es, den Patienten zur weiteren Abklärung erneut stationär einzuweisen. Dies wurde als grober Behandlungsfehler gewertet.
Infolgedessen erlitt der Patient einen Schlaganfall mit schwerwiegenden Folgen:
- dauerhafte Lähmungserscheinungen, Gefühlsstörungen,
- Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme sowie
- eine Depression.
Er musste sich langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen und wurde berufsunfähig.
LG Dortmund: Krankenhaus haftet für versäumte Schlaganfall-Diagnose
Das Landgericht Dortmund hat in einem Urteil (Urteil vom 25.02.2010 – 4 O 165/07) die Verantwortung eines Krankenhauses für schwerwiegende Folgen eines versäumten Schlaganfall-Schocks festgestellt.
Eine Patientin wurde wegen Kopfschmerzen, Schwindel und Sprachstörungen in der Neurologischen Abteilung behandelt. Obwohl die Symptome auf eine Funktionsstörung der linken Hirnhälfte hinwiesen, unterließen die Ärzte die notwendige Diagnostik. Stattdessen schickten sie die Patientin nach kurzer Beobachtung wieder nach Hause – mit fatalen Folgen.
Noch in derselben Nacht erlitt die Frau einen schweren Schlaganfall, der sie dauerhaft in ihrer Mobilität und Selbstständigkeit einschränkte. Sie ist seitdem auf Hilfe in allen Lebensbereichen angewiesen.
Das Gericht sah in dem Verhalten der Ärzte einen groben Behandlungsfehler und verurteilte das Krankenhaus zu 100.000 Euro Schmerzensgeld. Denn rechtzeitige Diagnose und Behandlung hätten den Schlaganfall vermeiden können.
Zudem rügte das Gericht massive Organisationsmängel: Die Neurologische Station war nur unzureichend durch einen Teilzeit-Arzt und stationsfernen Facharzt besetzt – ein fahrlässiges Vorgehen, das Behandlungsfehler begünstigt.
Ein Patient, 39-jährig, Maschinenbauingenieur von Beruf, erlitt eine transitorische ischämische Attacke. Er begab sich zu seiner Hausärztin, welche ihn dann an einen Facharzt für Neurologie überwies. Dieser stellte nach Untersuchung die Verdachtsdiagnose einer Migräne – obwohl der Patient Ausfallerscheinungen wie Sprachstörungen und Funktionsstörungen der Hand angab.
Nur einen Tag später erlitt der Patient dann einen schweren Schlaganfall mit dramatischen Folgen:
- eine schwere Halbseitenlähmung,
- Sprachstörungen und
- eine 80-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 03.06.2004 – 1 U 5250/03) sah hierin einen groben Behandlungsfehler des Arztes, da dieser die bedrohlichen Symptome verharmlost und keine sofortigen Maßnahmen eingeleitet hatte.
Der Facharzt hätte den Patienten umgehend in eine Spezialklinik einweisen müssen, um ihn dort gründlich untersuchen und behandeln zu lassen. Stattdessen hatte er lediglich eine Überweisung für eine spätere Kernspintomographie ausgestellt – viel zu spät, um den Schlaganfall noch zu verhindern.
Infolgedessen muss der Arzt dem Patienten damals ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 100 Euro zahlen. Das entspricht heute (Inflation) einem Schmerzensgeld von 150.000 Euro für eine Halbseitenlähmung nach falsch behandeltem Schlaganfall. Darüber hinaus haftet der Neurologe für sämtliche weitere Schäden, die durch seine fehlerhafte Behandlung entstanden sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was gilt als Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall?
Behandlungsfehler bei Schlaganfällen können verschiedene Formen annehmen, wie verspätete Diagnose, Fehlinterpretation von Symptomen, unterlassene Befunderhebung oder falsche Therapiewahl. Besonders kritisch sind Verzögerungen bei der Einleitung der Lysetherapie oder Thrombektomie.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Behandlungsfehlern beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Behandlungsfehlers und des Schädigers. Es ist jedoch ratsam, möglichst frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche Entschädigung kann ich bei einem Schlaganfall-Behandlungsfehler erwarten?
Die mögliche Entschädigung umfasst Schmerzensgeld, Ersatz für Verdienstausfall, Pflegekosten, Therapiekosten und Anpassungen des Wohnumfelds. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der Schwere der Folgen ab.
Wie wird ein Behandlungsfehler bei Schlaganfall nachgewiesen?
Der Nachweis erfolgt stets durch medizinische Gutachten, die von Fachärzten erstellt werden. Diese analysieren die Krankenakten, Behandlungsverläufe und vergleichen das Vorgehen mit dem medizinischen Standard.
Was sind typische Anzeichen für einen Schlaganfall, die nicht übersehen werden dürfen?
Wichtige Anzeichen sind plötzliche einseitige Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen und Schwindel. Ärzte sollten diese Symptome ernst nehmen und umgehend abklären.
Welche Rolle spielt das Zeitfenster bei der Schlaganfallbehandlung?
Das Zeitfenster ist kritisch. Eine Lysetherapie sollte idealerweise innerhalb von 4,5 Stunden nach Symptombeginn erfolgen. Verzögerungen können zu schwerwiegenden Folgeschäden führen.
Kann ich auch Ansprüche geltend machen, wenn der Schlaganfall Jahre zurückliegt?
Grundsätzlich ja, allerdings wird es mit zunehmendem zeitlichen Abstand schwieriger, den Kausalzusammenhang nachzuweisen. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht hilft, die Fristen richtig zu berechnen und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.
Wie unterstützt ein spezialisierter Anwalt bei Schlaganfall-Behandlungsfehlern?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann bei der Beweissicherung helfen, medizinische Gutachten einholen, Verhandlungen mit Versicherungen führen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten.