Falschbehandlung beim Schlaganfall.

Die häufigsten Fehler und Ihre Möglichkeiten.

Etwa alle fünf Minuten erleidet in Deutschland ein Mensch einen Schlaganfall. Schlaganfälle können schnell und ohne jede Vorwarnung auftreten. Sie können Erwachsene als auch Kinder betreffen. Selbst wenn die Person den Schlaganfall überlebt, hat dies meist langfristige Behinderungen zufolge, die das Leben der Betroffenen verändern.

Die große Zahl von rund 270.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Schlaganfall erleiden, stellt eine große Belastung für das Gesundheitswesen dar. Daraus folgt, dass die Betroffenen leider nicht immer die Behandlung bekommen, die sie benötigen. Das kann selbstverständlich negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihr Leben haben. Außerdem können Behandlungsfehler dazu führen, dass ein Patient einen Schlaganfall erleidet.

Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch oder Angehöriger einen Schlaganfall erlitten haben und dieser falsch diagnostiziert, nicht behandelt bzw. zu spät erkannt wurde oder Arztfehler zu einem Schlaganfall geführt haben, kann Ihnen die Kanzlei für Medizinrecht Wiesbaden helfen.

Rechtsanwalt Christoph Mühl ist auf Schlaganfälle spezialisiert und beantwortet Ihre Fragen rund um Schadenersatz wegen Fehlbehandlung beim Schlaganfall.

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie nach einem nicht oder zu spät erkannten Schlaganfall unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie Schadenersatz nach einem Schlaganfall bekommen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wie kommt es zum Hirnschaden durch einen Schlaganfall?

Ein Schlaganfall entsteht, wenn die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen oder zu gering ist. Dazu kann es durch eine verstopfte Arterie (z.B. Blutgerinnsel), ein geplatztes Blutgefäß oder ein undichtes Blutgefäß kommen. Der Schlaganfall wird auch als Hirninfarkt bezeichnet.

Alleine in Deutschland gibt es mehr als 1,2 Millionen Überlebende nach einem Schlaganfall. Fast zwei Drittel von ihnen leben seitdem mit einer Behinderung.

Zu Behinderungen nach einem Schlaganfall gehören insbesondere:

  • Lähmungen einer Körperseite
  • Verlust der Kontrolle über Muskeln
  • Schwierigkeiten beim Sprechen und/oder Schlucken
  • Gedächtnisverlust
  • emotionales Trauma

Viele Betroffene können nach einem Schlaganfall ein relativ normales Leben führen. Einige bleiben jedoch für immer schwerbehindert. Das lässt sich in den meisten Fällen leider nicht vermeiden.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Folgen sich vermeiden ließen, etwa wenn der Arzt die Anzeichen für einen Schlaganfall nicht erkennt und nicht schnell genug oder richtig handelt. In diesen Fällen sprechen wir im Medizinrecht von einem ärztlichen Behandlungsfehler.

Wenn Sie vermuten, dass Sie oder ein Angehöriger nach einem Schlaganfall fehlerhaft behandelt wurde, können Sie oder Ihr Angehöriger Schadenersatz und Schmerzensgeld beanspruchen.

Unsere auf den Bereich fehlerhafte Behandlung nach Schlaganfall spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob die schweren Folgen vermeidbar gewesen wären und ob Sie oder Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Diagnosefehlern bei einem Schlaganfall haben.

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Schadenersatz wegen Behandlungsfehler nach Schlaganfall.

Schlaganfallbehandlung und Falschdiagnose.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass derzeit jährlich knapp 270.000 Menschen einen Schlaganfall erleiden. Britische Forscher haben berechnet, dass diese Zahl bis 2040 um 30 % steigen wird. Das ist beunruhigend, bedenkt man, dass der Schlaganfall die häufigste Ursache für Behinderungen bei Erwachsenen in der Bundesrepublik ist.

Schnelles und richtiges Handeln kann lebensverändernde oder gar tödliche Verläufe bei Menschen verhindern, die einen Schlaganfall erlitten haben. Was bedeutet das?

  • Erkennung von Anzeichen für einen Schlaganfall – wie Taubheit, Verwirrung oder Gleichgewichtsstörungen.
  • Richtige Diagnose bei Schlaganfall – und keine Falschdiagnose eines Krampfanfalls, einer Migräne oder anderer Erkrankungen.
  • Schnelle Behandlung – ja nach der Art des Schlaganfalls und seiner Ursache.
  • Richtige Nachsorge – Physiotherapie, Rehabilitation und ggf. Ergotherapie

Eine falsche Diagnose oder Falschbehandlung in einem dieser Stadien kann die Chancen auf Heilung eines Patienten negativ beeinflussen. Das kann zu einer schweren Behinderung führen und eine Pflege (dauerhaft) erfordern, die möglicherweise vermeidbar gewesen wären.

Die Diagnose bei einem Schlaganfall kann leider schwierig sein. Das liegt daran, dass andere Erkrankungen die Symptome eines Schlaganfalls überdecken können. Außerdem sind meist ältere Patienten vom Schlaganfall betroffen, weswegen bei Menschen unter 50 Jahren oft erstmal eine andere Krankheit diagnostiziert wird (z.B. ein Hirntumor oder ein Krampfanfall).

Glücklicherweise macht die Medizin zunehmend Fortschritte und es gibt laufend Studien, deren Ziel es ist, das Leben von Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, zu verbessern.

Ein Forschungsbereich, die Neuroplastizität, nutzt Roboter, um betroffenen Patienten dabei zu helfen, die Muskulatur der Hand oder am Arm zu trainieren. Damit versucht man, durch wiederholte, selbstgesteuerte Aktionen, das Gehirn „zu üben“. Auf diese Weise gelingt es, Nervenbahnen im Gehirn wiederherzustellen und die Patienten können die Bewegungsfähigkeit und Kontrolle wieder erlangen oder zumindest verbessern.

Behandlungsfehler Schlaganfall Wiesbaden

Gründe für Behandlungsfehler im Zusammenhang mit dem Schlaganfall.

Es gibt gewichtige Gründe, warum Sie oder ein Angehöriger Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern nach einem Schlaganfall, geltend machen sollten. Damit dies gelingt, müssen Sie beweisen, dass die Behandlung fehlerhaft war, etwa weil

  • der Schlaganfall zu spät erkannt wurde,
  • ein Diagnosefehler begangen worden ist oder
  • die Therapie nach dem Schlaganfall fehlerhaft war.

Typische Behandlungsfehler im Zusammenhang mit dem Schlaganfall.

In vielen Fällen waren der Schlaganfall und seine Folgen unvermeidbar und die Ärzte haben alles getan, was zu tun war. Manchmal ist aber ein Behandlungsfehler die Ursache für den Schlaganfall und die gesundheitlichen Folgen (Behinderung). Dazu gehören typischerweise:

  • zeitliche Verzögerung nach dem Absetzen des Notrufs
  • falsche Diagnosen / Diagnosefehler
  • Übersehen eines Blutgerinnsels
  • Verzögerung bei der Therapie des Schlaganfalls
  • Fehler bei der Behandlung von Bluthochdruck, wodurch es zu einer Blutung kommt
  • unzureichende Überwachung von Personen mit einem erhöhten Schlaganfallrisiko
  • ungeeignete Nachsorge
Schlaganfall Medizinrecht Wiesbaden

Wieviel Schmerzensgeld gibt es, wenn ein Behandlungsfehler beim Schlaganfall vorliegt?

OLG Düsseldorf: Klinik haftet für unterlassene Duplex-Sonographie zur Schlaganfall-Diagnostik

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.11.2011 – I-8 U 1/08) sprach einem 33-jährigen Mann 80.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die behandelnden Ärzte hatten die Anzeichen eines drohenden Schlaganfalls übersehen und notwendige Untersuchungen unterlassen.

Der Patient klagte über wiederkehrende Taubheitsgefühle in der linken Körperhälfte, dumpfe Kopfschmerzen und später auch über eine undeutliche Sprache. Trotz dieser Symptome versäumten es die Ärzte, eine umfassende Gefäßdiagnostik durchzuführen. Insbesondere hätten sie eine Doppler-Sonographie oder eine Duplex-Sonographie der Halsschlagadern veranlassen müssen, um mögliche Verengungen oder Verschlüsse zu erkennen.

Auch eine Angiographie zur detaillierten Darstellung der Hirngefäße wäre angezeigt gewesen.

Stattdessen unterließen sie es, den Patienten zur weiteren Abklärung erneut stationär einzuweisen. Dies wurde als grober Behandlungsfehler gewertet.

Infolgedessen erlitt der Patient einen Schlaganfall mit schwerwiegenden Folgen:

  • dauerhafte Lähmungserscheinungen, Gefühlsstörungen,
  • Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme sowie
  • eine Depression.

Er musste sich langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen und wurde berufsunfähig.

LG Dortmund: Krankenhaus haftet für versäumte Schlaganfall-Diagnose

Das Landgericht Dortmund hat in einem Urteil (Urteil vom 25.02.2010 – 4 O 165/07) die Verantwortung eines Krankenhauses für schwerwiegende Folgen eines versäumten Schlaganfall-Schocks festgestellt.

Eine Patientin wurde wegen Kopfschmerzen, Schwindel und Sprachstörungen in der Neurologischen Abteilung behandelt. Obwohl die Symptome auf eine Funktionsstörung der linken Hirnhälfte hinwiesen, unterließen die Ärzte die notwendige Diagnostik. Stattdessen schickten sie die Patientin nach kurzer Beobachtung wieder nach Hause – mit fatalen Folgen.

Noch in derselben Nacht erlitt die Frau einen schweren Schlaganfall, der sie dauerhaft in ihrer Mobilität und Selbstständigkeit einschränkte. Sie ist seitdem auf Hilfe in allen Lebensbereichen angewiesen.

Das Gericht sah in dem Verhalten der Ärzte einen groben Behandlungsfehler und verurteilte das Krankenhaus zu 100.000 Euro Schmerzensgeld. Denn rechtzeitige Diagnose und Behandlung hätten den Schlaganfall vermeiden können.

Zudem rügte das Gericht massive Organisationsmängel: Die Neurologische Station war nur unzureichend durch einen Teilzeit-Arzt und stationsfernen Facharzt besetzt – ein fahrlässiges Vorgehen, das Behandlungsfehler begünstigt.

Arzthaftung: Grober Diagnosefehler bei Schlaganfall-Patienten; Schmerzensgeld wegen verbleibender Halbseitenlähmung und Sprachstörungen.

Ein Patient, 39-jährig, Maschinenbauingenieur von Beruf, erlitt eine transitorische ischämische Attacke. Er begab sich zu seiner Hausärztin, welche ihn dann an einen Facharzt für Neurologie überwies. Dieser stellte nach Untersuchung die Verdachtsdiagnose einer Migräne – obwohl der Patient Ausfallerscheinungen wie Sprachstörungen und Funktionsstörungen der Hand angab.

Nur einen Tag später erlitt der Patient dann einen schweren Schlaganfall mit dramatischen Folgen:

  • eine schwere Halbseitenlähmung,
  • Sprachstörungen und
  • eine 80-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 03.06.2004 – 1 U 5250/03) sah hierin einen groben Behandlungsfehler des Arztes, da dieser die bedrohlichen Symptome verharmlost und keine sofortigen Maßnahmen eingeleitet hatte.

Der Facharzt hätte den Patienten umgehend in eine Spezialklinik einweisen müssen, um ihn dort gründlich untersuchen und behandeln zu lassen. Stattdessen hatte er lediglich eine Überweisung für eine spätere Kernspintomographie ausgestellt – viel zu spät, um den Schlaganfall noch zu verhindern.

Infolgedessen muss der Arzt dem Patienten damals ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 100 Euro zahlen. Das entspricht heute (Inflation) einem Schmerzensgeld von 150.000 Euro für eine Halbseitenlähmung nach falsch behandeltem Schlaganfall. Darüber hinaus haftet der Neurologe für sämtliche weitere Schäden, die durch seine fehlerhafte Behandlung entstanden sind.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt als Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall?

Behandlungsfehler bei Schlaganfällen können verschiedene Formen annehmen, wie verspätete Diagnose, Fehlinterpretation von Symptomen, unterlassene Befunderhebung oder falsche Therapiewahl. Besonders kritisch sind Verzögerungen bei der Einleitung der Lysetherapie oder Thrombektomie.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Behandlungsfehlern beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Behandlungsfehlers und des Schädigers. Es ist jedoch ratsam, möglichst frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.

Welche Entschädigung kann ich bei einem Schlaganfall-Behandlungsfehler erwarten?

Die mögliche Entschädigung umfasst Schmerzensgeld, Ersatz für Verdienstausfall, Pflegekosten, Therapiekosten und Anpassungen des Wohnumfelds. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der Schwere der Folgen ab.

Wie wird ein Behandlungsfehler bei Schlaganfall nachgewiesen?

Der Nachweis erfolgt stets durch medizinische Gutachten, die von Fachärzten erstellt werden. Diese analysieren die Krankenakten, Behandlungsverläufe und vergleichen das Vorgehen mit dem medizinischen Standard.

Was sind typische Anzeichen für einen Schlaganfall, die nicht übersehen werden dürfen?

Wichtige Anzeichen sind plötzliche einseitige Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen und Schwindel. Ärzte sollten diese Symptome ernst nehmen und umgehend abklären.

Welche Rolle spielt das Zeitfenster bei der Schlaganfallbehandlung?

Das Zeitfenster ist kritisch. Eine Lysetherapie sollte idealerweise innerhalb von 4,5 Stunden nach Symptombeginn erfolgen. Verzögerungen können zu schwerwiegenden Folgeschäden führen.

Kann ich auch Ansprüche geltend machen, wenn der Schlaganfall Jahre zurückliegt?

Grundsätzlich ja, allerdings wird es mit zunehmendem zeitlichen Abstand schwieriger, den Kausalzusammenhang nachzuweisen. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht hilft, die Fristen richtig zu berechnen und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.

Wie unterstützt ein spezialisierter Anwalt bei Schlaganfall-Behandlungsfehlern?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann bei der Beweissicherung helfen, medizinische Gutachten einholen, Verhandlungen mit Versicherungen führen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten.

Medizinrecht Wiesbaden.

Vermutung Behandlungsfehler.

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