„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“
Wir unterstützen Patienten bei Behandlungsfehlern bei Lungenembolie seit über 15 Jahren.
Wie kann ich den Behandlungsfehler nachweisen? Was muss ich tun, wenn ich eine Lungenembolie, die zu spät erkannt wurde, vermute? Wir klären Ihre Fragen zu Ärztefehlern bei Thrombosen und Lungenembolien.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Wir helfen Ihnen, Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Thrombose und Lungenembolie zu erhalten.
Bei einer übersehenen Thrombose oder unbehandelten Lungenembolie, die zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat, bedarf es viel Erfahrung. Wenn ein Sie oder ein Angehöriger aufgrund eines Ärztefehlers schwerwiegende Folgen erlitten haben, erhalten Sie in der Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden eine kompetente Unterstützung.
Was ist eine Lungenembolie?
Eine Lungenembolie ist ein medizinischer Zustand, bei dem ein Blutgerinnsel (auch bekannt als Thrombus) in einem Blutgefäß der Lunge steckt und den Blutfluss blockiert.
Was ist ein Thrombus?
Ein Thrombus ist ein Blutgerinnsel, das sich innerhalb eines Blutgefäßes bildet und dieses Gefäß verstopft. Es entsteht durch ungewöhnlich starke oder veränderte Blutgerinnung.
In der Regel entsteht ein solcher Thrombus nicht direkt in der Lunge, sondern in einem anderen Teil des Körpers, z.B. im Bein, meist im Unterschenkel – eine sog. tiefe Beinvenen-Thrombose (TVT).
Was ist eine tiefe Beinvenen-Thrombose (TVT)?
Bei einer tiefen Beinvenen-Thrombose (TVT) bilden sich Blutgerinnsel in den tiefen Venen. Diese Gerinnsel können zu folgendem führen:
- Schmerzen,
- Schwellungen und
- Rötungen.
Wenn sich eine solche tiefe Venenthrombose ablöst und in die Lungenarterie wandert, kann eine Lungenembolie entstehen.
Welche Auswirkungen hat eine Lungenembolie?
Etwa jeder zehnte Mensch, der an einem unbehandelten Thrombus leidet, entwickelt eine Lungenembolie.
Gut zu wissen: Bei einem Blutgerinnsel, bspw. im Bein können unterschiedliche Symptome auftreten. Es kann sich einerseits um einen symptomlosen Verlauf handeln. Andererseits kann es zu Schmerzen, Schwellungen und roter-warmer Haut kommen.
Wenn ein Blutgerinnsel in den Blutgefäßen der Lunge steckt, kann es den Blutfluss behindern und dazu führen, dass der betroffene Bereich der Lunge nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird.
Die Folgen einer Lungenembolie, die nicht rechtzeitig behandelt wurde, können ganz unterschiedlich sein, wie bspw.:
- Atemnot (auch chronischer Art)
- Brustschmerzen
- Schwindelgefühl
- Husten mit Blut
- Herzstillstand
Eine Lungenembolie kann aber auch dazu führen, dass sich der Blutdruck in den Blutgefäßen der Lunge erhöht und sich infolgedessen eine pulmonale Hypertonie entwickelt, welche zu Herzversagen führen kann.
Wie behandelt man eine Lungenembolie?
Die Behandlung einer Lungenembolie hängt von der Schwere und den Ursachen der Erkrankung ab. In jedem Fall erfordert eine Lungenembolie eine sofortige medizinische Behandlung, da sie sonst lebensbedrohlich sein kann.
Wenn Sie eine Lungenembolie vermuten, sollte unverzüglich mit einer Behandlung begonnen werden.
Eine der häufigsten Behandlungsmethoden ist die Verabreichung von blutverdünnenden Medikamenten. Diese sollen verhindern, dass sich neue Blutgerinnsel bilden und dazu führen, dass sich bereits vorhandene Thromben auflösen.
In schweren Fällen kann auch eine Operation zur Entfernung des Blutgerinnsels erforderlich sein.
Wie diagnostiziert man eine Lungenembolie?
Die Diagnose beginnt meist mit einer Befragung des Patienten und einer körperlichen Untersuchung. Wenn der Verdacht auf eine Lungenembolie besteht, müssen anschließend verschiedene Tests durchgeführt werden, um diesen Verdacht zu bestätigen.
Es ist gerade im Hinblick auf die Diagnose wichtig, dass Ärzte sorgfältig vorgehen und verschiedene diagnostische Maßnahmen, wie bspw. eine Computertomographie (CT) durchführen.
Zu den häufigsten Tests gehören:
- Blutuntersuchungen
- Röntgenaufnahmen der Brust
- Computertomographie (CT)
Eine schnelle Diagnose ist entscheidend, um die gesundheitlichen Schäden so gering wie möglich zu halten.
Was passiert bei einer Falschdiagnose einer Lungenembolie?
Eine Falschdiagnose im Hinblick auf eine Lungenembolie kann weitreichende Folgen haben. Wenn eine Fehldiagnose auftritt und eine Lungenembolie deshalb nicht erkannt wird, kann dies zu schwerwiegenden Komplikationen wie bspw. Herz-Kreislauf-Versagen führen.
Eine nicht erkannte Lungenembolie kann im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen.
Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Arzthaftung bei Thrombosen und Lungenembolie zur Seite. So können Ihre Ansprüche bestmöglich und nach Ihren Vorstellungen durchgesetzt werden.
Häufige Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern bei Lungenembolie.
Wann und inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, hängt von bestimmten Faktoren ab. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, einen erfahrenen Experten für Medizinrecht an Ihrer Seite zu haben, der für Ihre Rechte kämpft.
Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einem Behandlungsfehler kann nur durchgesetzt werden, wenn sich die eingetretene Schädigung auf ein Fehlverhalten eines Dritten zurückführen lässt (sog. Kausalität).
Der behandelnde Arzt muss Sie hierbei mindestens fahrlässig, also nicht vorsätzlich, und somit gerade nicht mit Kenntnis und Willen, geschädigt haben. Im Medizinrecht sprechen wir bei einem Fall der Fahrlässigkeit von einem sog. Behandlungsfehler des Arztes.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz, Schmerzensgeld zu beanspruchen. Da die Folgen nach einer Lungenembolie schwerwiegend sind, ist es wichtig, dass Sie von einer spezialisierten Kanzlei unterstützt werden.
Es ist die Verantwortung jeden Arztes bzw. jeder Ärztin, den geltenden medizinischen Standard einzuhalten.
Jede Behandlung, die nicht diesem Standard entspricht und zu einem Schaden beim Patienten führt, ist als medizinisch fehlerhaftes Handeln anzusehen.
In der Regel beurteilt ein Sachverständiger die Situation und erläutert im Rahmen eines Gutachtens, ob ein Verstoß gegen den medizinischen Standard gegeben ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Opfer eines solchen Fehlverhaltens geworden sind, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Faustregel lautet hier: Wurde die erforderliche medizinische Sorgfalt (medizinischer Standard) nicht eingehalten, obwohl der Arzt/die Ärztin nach den konkreten Umständen und persönlichen Kenntnissen in der Lage war, die Gefahr zu erkennen?
Regelmäßig muss eine Klage innerhalb von 3 Jahren erhoben werden. Die Rechnung beginnen mit dem Schluss des Jahres, in dem der Behandlungsfehler, der zur Lungenembolie des Patienten geführt hat, begangen worden ist.
Sie haben einen Verdacht, dass ein Ärztefehler zum Übersehen einer Lungenembolie geführt hat?
Wenn Sie vermuten, dass es bei Ihnen zu einem gesundheitlichen Schaden aufgrund eines Arztfehlers gekommen ist, prüfen wir gerne Ihre Chancen auf Schadenersatz bei einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.
Hierzu überprüfen wir fachspezifisch und kompetent, u.a. mithilfe eines Gedächtnisprotokolls, die Ausgangssituation und sammeln anschließend Beweise.
Die oben gezeigten Beispielsfälle zeigen, dass es sich lohnt, für Ihre Rechte zu kämpfen und Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern durchzusetzen. Unser Team aus erfahrenen Experten in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Beispiele zu Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler im Bereich Lungenembolie.
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.02.2008 – I-8 U 82/06) sprach einem geschädigten Mann ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zu. Hintergrund war eine unterlassene Thrombose-Prophylaxe. Diese führte zu einer tiefen Beinvenenthrombose (TVT) und daraus entwickelte sich eine Lungenembolie. Ein lebensgefährlicher Zustand!
Das OLG Köln hat im Jahr 1991 in einem Fall entschieden, dass bei einem begründeten Verdacht auf eine Beinvenenthrombose eine Phlebographie erforderlich ist.
Da der Arzt diese Untersuchung nicht durchgeführt hat, musste ein Patient eine Thrombose mit anschließendem postthrombotischen Syndrom hinnehmen.
Das Gericht hat 18.000 DM zugesprochen. Das entspricht heute unter Berücksichtigung der Inflation einem Schmerzensgeld von 16.000 Euro .
In dieser Fallgestaltung hatte ein Patient über Wadenschmerzen nach einer Fußverletzung geklagt. Der Arzt hat dies als „Muskelkater“ abgetan und den Beschwerden des Patienten keine besondere Bedeutung beigemessen.
Der vom Patienten geklagte „Muskelkater“ war als Spannungsschmerz der Wade zu verstehen. Dieser Spannungsschmerz ist wiederum ein klinisches Kardinalsymptom bei der Frühdiagnostik einer tiefen Venenthrombose. In einem solchen Fall muss eine Phlebographie erfolgen, um die Beinvenenthrombose auszuschließen.
Erfahren Sie mehr über die Hintergründe dieser Entscheidung.
Wegen unterlassener Abklärung zum Ausschluss einer Beinvenen-Thrombose hat das OLG Oldenburg (Urteil vom 25.11.1997 – 5 U 132/93) einer Patientin ein Schmerzensgeld von 15.000 DM (heute wären es 20.000 Euro) zugesprochen.
Warum hat der Arzt die tiefe Beinvenen-Thrombose nicht erkannt?
Bei dieser Patientin war eine tiefe Beinvenen-Thrombose (TVT) nicht auszuschließen. Dennoch hat der Arzt es unterlassen, weitere Befunde zu erheben. Als Folge daraus musste die Patientin eine chronische Veneninsuffizienz am Bein hinnehmen.
Wäre die diagnostische Abklärung hingegen erfolgt, hätte man eine tief liegende Venen-Thrombose festgestellt.
Ein gravierender Behandlungsfehler!
Bei einer Operation (Bauchdeckenplastik) erlitt die Patientin eine Lungenembolie, die zu einem hypnotischen Hirnschaden geführt hat. Das OLG Oldenburg hat der Patientin 400.000 DM (entspricht nach Indexanpassung 300.000 Euro) Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.5.2000 – 5 U 218/99).
Wie kam es zu dem Hirnschaden nach der Embolie?
Es handelte sich um einen Verstoß gegen ärztliche Aufklärungspflicht (Aufklärungsfehler)! Angesichts des deutlichen Übergewichts bei der Patientin war bereits die Durchführung der Bauchdeckenplastik mit einem erhöhten Thromboserisiko verbunden. Darauf hätte die Patientin eindeutig hingewiesen werden müssen.
Genau daran scheiterte es ab vor der OP, denn der Arzt hat es ihr nicht mitgeteilt. Hätte sie über das deutlich erhöhte Risiko bescheid gewusst, hätte sie von der Operation Abstand nehmen können.
Das OLG Schleswig-Holstein hat im Jahr 2013 (Urteil vom 31.01.2013 – 4 U 132/11) einer 22-jährigen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 450.000 Euro zuzüglich einer monatlichen Rente von 500 Euro zugesprochen. Hier hat der Arzt versäumt, eine Hirnvenen-Thrombose rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Die Frau ist heute ein schwerer Pflegefall. Sie ist in der Pflegeversicherung in der Pflegestufe 3 mit Härtefallklausel eingruppiert. Die Patientin ist inkontinent (Stuhlgang und Harn), an einen Rollstuhl gebunden, wobei im Rahmen der Koordination zwar eine Kopfkontrolle vorhanden ist, die Rumpfkontrolle aber nicht. Sie leidet an einer spastischen Tetraparese.