„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“

Wir unterstützen Patienten bei Behandlungsfehlern von Orthopäden und Unfallchirurgen seit 15 Jahren.
Welche Schritte muss ich unternehmen? Wann verjähren Ansprüche auf Schadenersatz gegen Orthopäden und Unfallchirurgen? Wir beantworten Ihre Fragen zu Arztfehlern von Orthopäden und gehen auf Ihre individuelle Situation ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern von Orthopäden und Unfallchirurgen.
Fachanwalt Christoph Mühl – Patientenanwalt in Wiesbaden vertritt viele Mandanten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers wurden, und bei denen zu lange Schrauben verwendet wurden, die in das Gelenk hinein ragen und den Knorpel vollkommen zerstört haben. Wir vertreten viele Patienten, die dauerhaft an Schmerzen und Nervenschäden nach orthopädischen Operationen oder einem Behandlungsfehler des Unfallchirurgen leiden. Einige von ihnen sind schwer behindert und können ihren Fuß, das Bein, das Knie oder die Hüfte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt bewegen.
Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler durch einen Orthopäden oder Unfallchirurgen vorliegt, wenden Sie sich für ein kostenloses und vertrauensvolles Gespräch mit unserem spezialisierten Team von Anwälten für ärztliche Kunstfehler und Behandlungsfehler aus Wiesbaden. Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, muss der Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht (Maßstab ist der medizinische Standard zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung) verstoßen haben und eine Verletzung oder ein Schaden die Folge daraus sein. Unser Team von Spezialisten im Medizinrecht berät Sie und zeigt Ihnen, wann Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Orthopäden oder Unfallchirurgen haben. Wir unterstützen Sie mit der nötigen Durchsetzungskraft bei außergerichtlichen Verhandlungen und sollte es nötig sein, auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung, Wiesbaden.
Die häufigsten Behandlungsfehler im Medizinrecht.
Schäden durch Druckgeschwüre / Dekubitus
Behandlungsfehler beim Augenarzt
Infektion mit Krankenhauskeimen (MRSA)