Orthopädische Behandlungsfehler.
Die Arbeit von Orthopäden und Unfallchirurgen ist fehleranfällig.
- Für den Zeitraum zwischen 2009 und 2010 meldeten 155 Krankenhäuser fast 49.000 Patienten orthopädisch bedingte Beschwerden mit sehr unterschiedlichen Schadensausmaß.
- 70,5 % ohne einen Schaden, 23,5 % mit geringem Schaden, 5,4 % mit einem mittleren Schaden, 0,5 % mit einem schweren Schaden und 0,1 % mit Tod.
In Deutschland kommt es laut der Ärztezeitung in der Chirurgie und Orthopädie zu den meisten Behandlungsfehlern.
Diagnosefehler bei Verletzungen.
Diagnosefehler in der Orthopädie und Unfallchirurgie sind überwiegend darauf zurückzuführen, dass Fehler bei der Auswertung von Röntgenbildern gemacht und Knochenbrüche übersehen werden.
Wie kommt es zu einem Diagnosefehler durch Orthopäden?
Es sind häufig junge Assistenzärzte, die für gewöhnlich in Notaufnahmen Röntgenbilder „lesen“ und auswerten müssen. Dies führt naturgemäß dazu, dass die Wahrscheinlichkeit für Diagnosefehler nach Verletzungen größer ist.
Interdisziplinäre Notaufnahme: Die Quelle für Diagnosefehler.
Ebenso häufig ist die Notaufnahme „interdisziplinär“ besetzt und ein Arzt einer völlig falschen Fachrichtung, der gerade Dienst hat, muss Frakturen ausschließen. Frakturen, und vor allem Bänderverletzungen an der Hand oder am Fuß, werden dabei am häufigsten übersehen.
Behandlungsfehler durch Orthopäden: Beispiele aus der täglichen Praxis.
- Auch einige bekannte Fußballspieler haben sich bereits dazu geäußert, dass sie mit einem gebrochenen Schienbein oder Knöchel weiter gespielt haben, nachdem sie sich während eines Spiels am Bein verletzt hatten. Obwohl die Schmerzen entsetzlich waren und in den Knöchel und den gesamten Fuß ausstrahlten, gab ihnen der Mannschaftsarzt eine Spritze, um die Schmerzen zu lindern und sie spielten weiter. Erst am nächsten Tag wurde dann nach einer gründlichen Untersuchung die Fraktur festgestellt.
- In einem Fall aus der jüngsten Vergangenheit vertreten wir eine ansonsten fitte und gesunde Frau, die sich beim Orthopäden mit erheblichen Schmerzen im Fuß vorgestellt hat. Dieser hatte zwar Röntgenaufnahmen gemacht und ausgewertet, jedoch nicht an eine so genannte Stressfraktur gedacht.
Der Fuß unserer Mandantin wurde auch deshalb nicht ruhig gestellt, was für mindestens 4-6 Wochen in einem Vacoped-Schuh erforderlich gewesen wäre. Vielmehr hat sie den Fuß weiterhin belastet, wodurch es sogar zu weiteren Frakturen kam; die Knochen sind letztlich in einer Fehlstellung verwachsen.
Sie leidet bis heute an erheblichen Schmerzen und Beschwerden und kann lediglich kurze Strecken gehen. Wir haben den Behandlungsfehler des Orthopäden durch ein Gutachten eines namhaften Sachverständigen belegt.
Der Orthopäde und seine Haftpflichtversicherung verweigerten jedoch eine Entschädigungszahlung. Deshalb haben wir eine Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht und aufgrund des enormen Leidensweges unserer Mandantin und des Dauerschadens insgesamt 150.000 Euro eingeklagt.
- Berichten zufolge haben Orthopäden/Unfallchirurgen in einer deutschen Klinik bei einer Implantation einer Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP) fälschlicherweise Oberschenkelkomponenten ohne Zement eingesetzt, obwohl die Implantate nur für den Einsatz mit Zement zugelassen waren. Von den insgesamt 47 PatientInnen mussten sich 30 einer weiteren Operation zur Korrektur unterziehen.
- In England wurde wiederum im Februar 2019 berichtet, dass bei mutmaßlich Tausenden von Patienten falsche Metallplatten (winkelstabile Osteosyntheseplatten) implantiert wurden. Insgesamt mussten mehr als 140 Röntgenbilder nochmals überprüft werden, um festzustellen, bei welchen Patienten seit Februar 2018 eine falsche Metallplatte eingesetzt worden ist. Das alles kam ans Licht, als sich Metallplatten bei zwei PatientInnen schlicht und einfach verbogen hatten.
Operation am falschen Körperteil.
Es überrascht Sie vielleicht, wie häufig in der Unfallchirurgie und der orthopädischen Chirurgie an der falschen Stelle oder am falschen Körperteil operiert wird. Im Vergleich zu allen anderen Fachgebieten ist die Häufigkeit von Behandlungsfehlern (Verwechslungen) am höchsten.
Wir haben bereits einige Mandanten vertreten, bei denen eine Kniearthroskopie am falschen Bein durchgeführt worden war und das erst im Aufwachraum festgestellt wurde, als die Patientinnen verwundert darauf hingewiesen hatten, dass eigentlich doch das andere Bein hätte operiert werden müssen. Zwei solche Fälle haben wir bereits 2021 erfolgreich durch einen Vergleich mit Zahlungen im fünfstelligen Bereich beendet.
Im Jahr 2018 haben wir einen Mandanten vertreten, bei dem an einer falschen Stelle an der Wirbelsäule operiert wurde. Hier hat der Unfallchirurg es versäumt, die Wirbel richtig abzuzählen und eine Versteifung in einem vollkommen falschen Segment durchgeführt.
Auch im Gerichtsverfahren behauptete der Unfallchirurg beharrlich, dass es sich um ein „Versehen“ handeln würde, welches „immer einmal passieren könnte“.
Dem hat der gerichtliche Sachverständige eine klare Absage erteilt: Bei einem Eingriff an der Wirbelsäule muss selbstverständlich durch eine Röntgenkontrolle vorab sichergestellt sein, dass an der richtigen Stelle operiert wird.
Hier lag der Fall nämlich so, dass vor der Operation ein MRT durchgeführt wurde und darauf völlig andere Verschleißerscheinungen vorlagen als in dem letztlich operierten Segment. Daher musste sich das „Versehen“ dem Operateur aufgedrängt haben.