Wir fordern für unsere Mandanten Schmerzensgeld für eine fehlerhafte Herzbehandlung ihres nach mehreren Behandlungsfehlern verstorbenen Angehörigen. Die Ärzte haben zwei grobe Behandlungsfehler begangen, indem sie keinen Herzschrittmacher eingesetzt und den Patienten nicht in eine herzchirurgische Klinik verlegt haben. Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen und wie es zu den groben Arztfehlern kommen konnte und weswegen die fehlerhafte Herzbehandlung zu einem Schmerzensgeld führen muss.

Wie ist es zum Behandlungsfehler gekommen?

Der Patient stellte sich mit einem subakuten STEMI der Vorderwand in kardiogenem Schock und erhöhten Troponin-Wert, deutlich erhöhten Nieren-Retentionsparametern und einem erhöhten Entzündungswerte (CRP) im Krankenhaus vor. Dort wird ein EKG gemacht. Es zeigt sich ein neu hinzugekommener Linksschenkelblock. Man beschließt, eine Herzkatheteruntersuchung zu machen.

In der Herzkatheteruntersuchung kommen Verschlüsse von zwei wichtigen Arterien zum Vorschein. Es werden insgesamt vier Stents implantiert. Während der Untersuchung kommt es zu einem weiteren Linksschenkelblock und AV-Block dritten Grades. Der Patient muss wiederbelebt werden.

Anschließend kommt er auf die Intensivstation, wo es zu einer weiteren Verschlechterung kommt. Man beschließt in den Morgenstunden, dass der Patient in ein Krankenhaus mit herzchirurgische Abteilung verlegt werden soll. Diese Verlegung erfolgt jedoch fast 12 Stunden später.

In der Herzchirurgie wird er stationär aufgenommen und eine zweifache Bypassoperation muss durchgeführt werden. Zur Herzunterstützung wird ein Herz-Kreislauf-Unterstützungssystem implantiert.

Das Herz wurde durch die Verzögerung jedoch so stark geschädigt, dass der Patient zehn Tage später im Beisein der Angehörigen verstirbt. Dies führt zu einer Haftung des Kardiologen.

Wie konnte es zu der fehlerhaften Herzbehandlung kommen?

Dieser Behandlung lagen zwei grobe ärztliche Behandlungsfehler zugrunde.

(1) Man hätte ein Herz-Kreislauf-Unterstützungssystem implantieren müssen.
(2) Der Patient hätte frühzeitig in eine herzchirurgische Klinik verlegt werden müssen

Erster grober Behandlungsfehler

Im Zuge der Herzkatheteruntersuchung hätte ein Herz-Kreislauf-Unterstützungssystem implantiert werden müssen. Grund dafür war, dass während der Untersuchung ein Schockzustand aufgetreten ist. Deswegen musste der Patient wiederbelebt werden. Außerdem lag eine Rhythmusstörung vor (AV-Block und Linksschenkelblock). Beides hätte die Unterstützung des Herzens durch ein ECLS erfordert.

Zweiter grober Behandlungsfehler

Wegen des unbefriedigenden Ergebnisses nach der Herzkatheteruntersuchung und wegen der Wiederbelebung wäre eine Verlegung in eine herzchirurgische Klinik erforderlich. Dort wäre neben einer Bypassoperation die Implantation eines kardialen Unterstützungssystems (ECLS) notwendig.

Was sind die Folgen der fehlerhaften Herzbehandlung?

Wegen der beiden groben Behandlungsfehler konnte das Herz nicht mehr stabilisiert werden. Als die erforderlichen Maßnahmen in der herzchirurgischen Klinik dann durchgeführt wurden, war es leider zu spät. Der geschädigte Patient verstarb an den Folgen der ärztlichen Behandlungsfehler.

Wir fordern daher Schadenersatz und Schmerzensgeld für die hinterbliebenen Angehörigen.

Schmerzensgeld

Zum einen beanspruchen wir ein Schmerzensgeld für den verstorbenen Patienten. Dieses wird an die Erben vererbt. Die Erben können dieses Schmerzensgeld also im eigenen Namen geltend machen. Die Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen, die der verstorbene bis zu seinem Tod hinnehmen musste bilden eine Grundlage für das Schmerzensgeld, welches ihm zugestanden hätte. Insgesamt ist ein elftägiger stationärer Krankenhausaufenthalt mit Aufenthalt auf der Intensivstation erforderlich gewesen. In der Zeit nach der Herz-Operation musste der Patient miterleben, wie seine Organe nach und nach aufgeben. Er musste letztlich dem unausweichlichen Tod ins Auge sehen.

Hinterbliebenengeld

Die Angehörigen erhalten außerdem ein sogenanntes Hinterbliebenengeld. Denn mit dem Tod eines Menschen gehen Trauer und Leid einher. Die dem Getöteten nahe stehenden Personen erhalten deshalb für die Trauerreaktion, die durch den Verlust einer ihnen nahe stehenden Person entsteht, einen eigenen Ersatzanspruch. Dieser Anspruch wird als Hinterbliebenengeld bezeichnet. Als Richtwert geht de Gesetzgeber von einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro pro Angehörigen auszugehen. Gerichte sprechen hier aber auch höhere Hinterbliebenengelder zu (LG Tübingen, Urteil vom 17.05.2019 – Az.: 3 O 108/18).

Ersatz der Beerdigungskosten

Bei einem Todesfall entstehen auch immer Beerdigungskosten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen. Diese müssen den hinterbliebenen Angehörigen ersetzt werden.

Wie helfen wir den Angehörigen nach einer fehlerhaften Herzbehandlung?

Wir fordern für die Angehörigen eine angemessene Entschädigung in Form von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Unser Ziel ist es, die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen, d. h. ohne eine gerichtliche Klage. Auf diese Weise wird ein möglicherweise lange andauerndes Gerichtsverfahren umgangen. Ebenso werden die Kosten einer solchen gerichtlichen Klage vermieden.

In diesem Fall haben wir, wie es unserem üblichen Vorgehen entspricht, ein vorgerichtliches Gutachten eingeholt, das die fehlerhafte Herzbehandlung eindeutig bestätigt. Daher sind wir zuversichtlich, dass ein Gerichtsverfahren nicht nötig werden wird, den Angehörigen auf diese Weise zusätzliches Leid erspart werden kann.

Sollte die Klinik bzw. ihre Haftpflichtversicherung wider Erwarten nicht einlenken, werden wir unsere Mandanten vor Gericht unterstützen.

Benötigen Sie Hilfe in einem Arzthaftungsfall mit Todesfolge?

Wenn Sie Fragen zu einem Fall der Arzthaftung mit Todesfolge haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Wiesbaden. Wir beraten Sie gerne in Fällen der Arzthaftung mit Todesfolge und zeigen Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten auf.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt in Wiesbaden und hilft seit 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

Kostenlose Erstberatung

Lesen Sie mehr.

Sie brauchen einen engagierten Fachanwalt?

Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

Kostenlose Beratung