Wir fordern 150.000 € Schadenersatz für einen Oberschenkelhalsbruch

150.000 € Schadenersatz: Oberschenkelhalsbruch durch Pflegefehler

Erfahren Sie hier, wie es bei der Mandantin zu Oberschenkelhalsbruch durch Pflegefehler gekommen ist.

Die Mandantin erlitt aufgrund einer unsorgfältigen Durchführung der Grundpflege einen Oberschenkelhalsbruch.

Gerade bei älteren Menschen ist ein Oberschenkelhalsbruch mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei für Medizinrecht für die Betroffene einen Schadensersatz in Höhe von 150.000 €.

Wie konnte es zum Oberschenkelhalsbruch bei der Pflege kommen?

Die Mandantin leidet an Multipler Sklerose, weshalb ihr Schmerzempfinden deutlich herabgesetzt ist.
Gut zu wissen: Multiple Sklerose (MS) ist eine entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems, wobei Nerven-Strukturen zerstört werden. Diese beginnt meist im frühen Erwachsenenalter und umfasst das Gehirn und das Rückenmark.
Diese Erkrankung ist nicht heilbar, lässt sich jedoch mit Medikamenten bremsen. Hiervon Betroffene haben ein erhöhtes Risiko an Osteoporose oder Osteopenie zu erkranken.
Osteoporose ist ein Zustand, bei dem die Knochenstärke nachlässt und die Knochen des Betroffenen deswegen anfällig für Brüche werden. Osteopenie ist eine Knochendichte, die unter dem Normalwert liegt, aber nicht so niedrig wie Osteoporose.

Gewaltsames Vorgehen der Pflegekraft

Eines Vormittags besuchte eine Pflegekraft das Haus der Mandantin, um ihr bei der Grundpflege zu helfen. Damit sie das Oberteil der Betroffenen faltenfrei richten konnte, fuhr sie diese im Bett mit dem Kopfteil nach oben und beugte sie zwei bis dreimal mit dem Oberkörper ruckartig nach vorne.

Hierbei kam es zu einem lauten Krachen, welches sogar der Ehemann der Mandantin im nebenan gelegenen Wohnzimmer deutlich hören konnte. Die Pflegekraft nahm dies jedoch nicht ernst und lachte sogar darüber.

Herabgesetztes Schmerzempfinden bei Multipler Sklerose

Im ersten Augenblick verspürte die Mandantin einen leichten Schmerz mit einem für sie ungewöhnlichen Ziehen. Weil sie jedoch an Multipler Sklerose leidet, ist für sie das Schmerzempfinden herabgesetzt, sodass sie zunächst nicht Schlimmeres befürchtete.

Im Laufe des Tages äußerte die Patientin ihrer Tochter gegenüber einen anhaltenden, jedoch noch erträglichen Schmerz, der bei jeder Bewegung oder Belastung der Hüfte im Rahmen der Pflege, auftritt.

Aufklärung des Vorfalls durch Angehörige

Die Tochter beschloss somit am nächsten Tag einen Arzt zu kontaktieren. Um diesen möglichst genau über den Vorfall informieren zu können, rief sie bei der Pflegedienstleitung an und bat um eine genaue Schilderung.

Man erzählte ihr dort, dass die Patientin mit dem Kopfteil nach oben gefahren und nach vorne gezogen wurde, um ihr das T-Shirt zu richten, wobei es gekracht hat. Nach Erhalt der Information vereinbarte die Tochter einen Hausbesuch mit einem Hausarzt.

Sturz Pflegeheim Schadenersatz

Hausarzt wird hinzugezogen

Da die ärztliche Untersuchung jedoch keine Schwellung oder Blutergüsse ergab, beschloss die Hausärztin zunächst der Mandantin schmerzlindernde Medikamente zu verschreiben und abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob man einen Bruch durch eine Röntgenuntersuchung ausschließen muss.

Als die Patientin dann noch zusätzlich zu den bestehenden Schmerzen Fieber bekam, veranlasste der Hausarzt schließlich eine Krankenhauseinweisung. Nach einer Untersuchung der Patientin und einer Röntgenkontrolle konnte ein Oberschenkelhalsbruch festgestellt werden.
Daraufhin wurde die Patientin stationär aufgenommen.
Gut zu wissen: Ein Oberschenkelhalsbruch kommt oft bei älteren Menschen mit Osteoporose vor. Dabei verursacht der Hüftbruch starke Schmerzen, und hat zur Folge, dass das Bein nicht mehr aktiv bewegt werden kann.

Wegen Zeitverzuges nur noch eine Hüft-TEP möglich

In der Klinik wurde die Patientin dann darüber aufgeklärt, dass eine Operation zwar nötig wäre, aber aufgrund des Zeitablaufs nun eine Hüft-Prothese eingesetzt werden müsste.

Für eine operative Verbindung der Knochen war es nämlich zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät.

Aufgrund dessen, dass das Komplikationsrisiko dem Nutzen der Operation überwiegen würde, wurde der Patientin jedoch von der Operation abgeraten.

Welche Folgen hatte der Oberschenkelhalsbruch durch die Pflegekraft für die Mandantin?

Die Mandantin erlitt mehrere schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Sie leidet bis heute an Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen.
  • Im Bereich der Pflege kommt es immer wieder zu erheblichen Schmerzen, vor allem beim Lagewechsel, der Grundversorgung, Waschen, An- und Auskleiden und dem Umlagern. Zudem äußert die Patientin Schmerzen beim Husten oder Räuspern.
  • Selbstverständlich treten Schmerzen auch bei der Physiotherapie und Ergotherapie auf. Aufgrund der Schmerzen kann die Geschädigte nicht am Bettrand sitzen, was zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Physiotherapie erforderlich ist. Dies hindert den weiteren Heilungsverlauf.
  • Außerdem ist die Mobilisierung, wie zum Beispiel das Umsetzen in den Pflegerollstuhl oder das Setzen an den Bettrand, bis auf weiteres unmöglich.
  • Alles, was die Mandantin trotz ihrer Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit vor dem Vorfall noch möglich war, ist ihr nun völlig unmöglich. Ihre Lebensqualität ist somit durch das Geschehen besonders stark beeinträchtigt worden.

Welche Pflegefehler wurden hier begangen?

Der diensthabenden Pflegekraft ist vorzuwerfen, dass sie bei der Pflege nicht sorgfältig gehandelt hat. Trotz dessen, dass die Patientin an Multipler Sklerose leidet, hat sie die Betroffene mehrmals ruckartig und mit zu viel Kraft nach vorne gebeugt. Das war einerseits vermeidbar und andererseits überhaupt nicht erforderlich.
Des Weiteren ist der Pflegekraft vorzuwerfen, dass sie trotz des gehörten lauten „Krachens“ in der Hüfte der Patientin keine weiteren Maßnahmen unternommen hat, um einen Bruch oder ähnliches auszuschließen. Es erfolgte weder eine Information an die Tochter der Patientin noch an die Pflegeleitung.

Dieses Versäumnis ist insbesondere deswegen unverständlich, weil bei Patienten mit Multipler Sklerose ein erhöhtes Risiko für eine Osteopenie und Osteoporose besteht.

Schmerzensgeld Pflegeheim Oberschenkelhalsbruch

Sind 150.000 € Schadenersatz bei einem Oberschenkelhalsbruch angemessen?

Bei der Bemessung des Schadensersatzes müssen alle der Patientin entstandenen Schadenspositionen berücksichtigt werden.

Schmerzensgeld

Hinsichtlich der Bemessung des Schmerzensgeldes, hat sich die Kanzlei für Medizinrecht an einer vergleichbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahre 2000 orientiert, in der dem Betroffenen wegen einem Oberschenkelhalsbruch seinerzeit 10.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Diese Entscheidung ist jedoch über zwanzig Jahre alt, weswegen im Fall der Mandantin ein gehöriger Aufschlag wegen der zwischenzeitlichen erheblichen Inflation gerechtfertigt war.
Gerade in Anbetracht der langen physischen Leidenszeit, der Folgeschäden durch Falschgelenkbildung, der maximalen Einbußen im Alltag und der Tatsache, dass eine Operation wegen der Vorerkrankung nahezu ausscheidet, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 € gerechtfertigt.

Pflegemehrbedarf

Die Tochter übernahm bis auf die Grundpflege die komplette Versorgung der Patientin. Dadurch, dass die Geschädigte aufgrund des Vorfalls nur sehr eingeschränkt bewegt werden kann, entsteht nun täglich ein Aufwand von 2-3 Stunden. Zudem besteht durch den Behandlungsfehler auch ein Pflegemehrbedarf von 2-3 Stunden in Bezug auf ambulante Pflegeleistungen und eine benötigte hauswirtschaftliche Versorgung.

Zukunftsschäden

Auch müssen auch solche Schäden berücksichtigt werden, die zwar noch nicht eingetreten sind, aber nicht fernliegen und deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit noch eintreten werden.
  • So ist bei der Patientin mit Pseudoarthrosen (Falschgelenkbildung) zu rechnen, wie auch einem Wundliegen bzw. Wundsitzen aufgrund der aufgehobenen Beweglichkeit im Bett oder auch einer Thrombose.
  • Außerdem ist noch an die bereits angefallenen sowie auch an künftig zu erwartende Dauerschäden der Mandantin zu denken. Diese ergeben sich aus erforderlichen Zuzahlungen für Medikamente, Klinikaufenthalte, Krankengymnastik, Ergotherapie und Hilfsmittel.
  • Die Mandantin musste bisher und muss weiterhin erhebliche Kosten für die ausschließlich aus privaten Mitteln bezahlte Physiotherapie aufwenden, welche sie aufgrund des Behandlungsfehlers zweimal wöchentlich besuchen muss.
Oberschenkelhals gebrochen in Pflegeheim

Fazit

Pflegerische Versäumnisse sind keine Seltenheit und bringen viele schwerwiegende negative Folgen für die Betroffenen mit sich. Es ist wichtig, dass deren Schaden von erfahrenen Fachleuten geltend gemacht wird.


Ein Fachanwalt für Patientenrechte und Personenschäden ist die richtige Adresse, um einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten.

Was können Sie tun, wenn Sie einen Pflegefehler bei der Pflege eines Angehörigen vermuten?

Vermeidbar sind Behandlungsfehler nicht. Wenn Sie jedoch einen Schaden wegen einem Pflegefehler erlitten haben, steht Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

Pflegerische Fehler sind bedauerlicherweise keine Seltenheit und begeben einem Patientenanwalt in der täglichen Praxis immer wieder. Deshalb ist ein erfahrener Experte an Ihrer Seite, wie z.B. Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl aus Wiesbaden, die richtige Wahl, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Jeder geschädigte Patient hat das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Um angemessenen Schadenersatz bei schweren Schäden zu bekommen, wie z.B. durch Pflegefehler, erfordert viel Erfahrung und fachliche Kompetenz. Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden von Rechtsanwalt Christoph Mühl verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von Behandlungsfehlern.

Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem Oberschenkelhalsbruch durch pflegerische Sorgfaltspflichtverletzungen oder Fehlern im Zusammenhang mit Fehlern von Pflegekräften haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 0611 67774342. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Fehlern im Bereich Pflege und Fahrlässigkeit von Pflegekräften.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

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