50.000 Euro Schadenersatz, weil Knieinfektion nicht behandelt wurde.

Medizinrecht: 50.000 € Schadenersatz für unbehandelte Infektion im Knie

Eine einfache Verletzung am Kniegelenk reichte aus, um eine Operation notwendig zu machen. Ein anschließender Behandlungsfehler des medizinischen Personals bedeutete für die Patientin andauernde Schmerzen und zahlreiche Einschränkungen. So erging es einer 54-jährigen Frau im Jahr 2003, als sie nach einer Operation erhebliche Schwellungen, Fieber und stetige Schmerzen zu beklagen hatte. Die fachgerechte Behandlung durch die Ärzte der Klinik blieb aus, worin eindeutig ein Behandlungsfehler zu sehen ist. Das OLG München sprach ihr deshalb im Jahr 2008 ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und weiteren Schadenersatz zu. Insgesamt erhielt die geschädigte Patientin 50.000 € Schadenersatz.

Wir ist es zu der Infektion im Knie gekommen?

Nach einer Knieverletzung wurde mittels einer Kernspintomographie (MRT) der Verdacht auf einen Kreuzbandriss und einer Veränderung des Innenmeniskus diagnostiziert. Da die konservative Behandlungsmethode nicht anschlug, wurde am 12.05.2003 eine Operation am Kniegelenk durchgeführt.

Ein paar Tage später wurde der Redon-Schlauch, welcher durch einen Sog das Zusammenwachsen von Wunden beschleunigt, entfernt. Noch am gleichen Abend beklagte die Patientin einen Temperaturanstieg auf 38,4 Grad, Schüttelfrost und ein deutlich geschwollenes rechtes Knie.

Am Folgetag wurden trotz ärztlicher Anordnung kein Blutbild erstellt und zwei Tage später erhielt die Patientin nach andauernden Schmerzen und Fieber bloß Antibiotikum. Erst 9 Tage nach dem erstmaligen Auftreten der Schmerzen, lagen die Laborergebnisse vor. Darin enthalten war ein erhöhter Leukozytenwert, ein bedenklich hoher CRP-Wert (67,8) und der Nachweis von einem Bakterium in der Wunde.

Gut zu wissen: CRP (C-reaktives Protein) ist ein Eiweißstoff, dessen Spiegel im Blut bei Infektionen, Entzündungen und bei Gewebsschäden steigt. Ein erhöhter CRP-Wert lässt keine direkten Rückschlüsse auf eine bestimmte Krankheit zu, erfordert jedoch in jedem Falle weitere diagnostische Maßnahmen. Es handelt sich um den empfindlichsten Parameter, der bei jeder Art von Entzündung / Infektion ansteigt.

Worin lag der Behandlungsfehler bei Behandlung der Infektion im Knie?

Anstatt eine längst überfällige ärztliche Behandlung zu forcieren, wurde die Frau aus der Klinik entlassen und setzte das Antibiotikum ab. Hier hätte an eine Infektion im Knie gedacht und diese unbedingt ausgeschlossen werden müssen, bevor die Patientin nachhause entlassen wird.

Was sind die Folgen der unbehandelten Knieinfektion?

Als Folge des Behandlungsfehlers leidet sie unter einer schweren und schmerzhaften Arthrose im Kniegelenk.

Das schnelle Laufen, das Hinknien bei Reinigungsarbeiten, das Tragen von schweren Gegenständen und das ständige Treppensteigen sind für sie, wegen der Schmerzen im Knie, nahezu unmöglich geworden. Ihr droht der Einsatz einer Knieprothese. Die Schäden konnten nicht durch einen zusätzlichen Aufenthalt von 5 Wochen in einer anderen Klinik mit einer erneuten Operation verhindert werden.

Knie Infektion Behandlungsfehler

Wieviel Schadenersatz können Sie für eine unbehandelte Knieinfektion verlangen?

Das OLG München bestätigte den Behandlungsfehler des medizinischen Personals und die Patientin erhielt neben einem Schmerzensgeld, alle Fahrtkosten ersetzt sowie einen Verdienstausfallschaden zugesprochen, weil sie ihrer beruflichen Tätigkeit als Familienpflegerin wegen der Schmerzen nicht mehr nachkommen konnte.

Außerdem wurde die Klinik zum Ersatz sämtlicher Zukunftsschäden verpflichtet, die sich noch ereignen können.

Sollte bei Ihnen auch ein ähnlicher Behandlungsfehler vorliegen, können auch Sie eine Entschädigung für alle Ihre finanziellen Einbußen verlangen.

Unser Fazit

Bereits kleinere Verletzungen können eine Operation nach sich ziehen. Dann ist es wichtig, dass der Arzt besonders sorgfältig arbeitet und behandelte Patienten auch nach dem erfolgten Eingriff medizinisch versorgt. Bleibt dies aus, kann das folgenschwere Schäden für die Patienten bedeuten.

Damit auch Sie erfolgreich Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchsetzen können, empfehlen wir Ihnen sich einen Fachanwalt für Medizinrecht mit jahrelanger Berufserfahrung zu Rate zu ziehen.

Was können Sie tun, wenn bei Ihnen ein Infektion im Knie übersehen oder nicht behandelt wurde?

Eine angemessene Entschädigung bei schweren Schäden zu erhalten, wie z.B. durch eine unbehandelte Infektion im Knie, erfordert viel Erfahrung und fachliche Kompetenz. Einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an seiner Seite zu haben, ist hier besonders wichtig. Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschäden von Rechtsanwalt Christoph Mühl verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von Behandlungsfehlern.

Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer unbehandelten Infektion im Knie oder ärztlichen Fehlern im Zusammenhang mit der Behandlung an Ihrem Knie haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 0611 67774342. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Fehlern im Bereich unbehandelte Infektionen im Knie oder nicht behandelte Entzündungen in der Hüfte oder der Schulter.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit über 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

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