Schadenersatz für Geburtsfehler und Geburtsschäden.

Wenn bei der Geburt etwas schief läuft, kann die Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden von Rechtsanwalt Christoph Mühl Sie unterstützen. Rechtsanwalt Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht und Experte auf dem Gebiet der Geburtsschaden und Geburtsverletzungen. Er hat für Mandanten, die einen Geburtsschaden durch ärztliche Behandlungsfehler erlitten haben, Entschädigungen in Millionenhöhe erzielt.

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Geburtsschaden Medizinrecht Wiesbaden
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Entschädigung für Geburtsschäden und Geburtsverletzungen für Mutter und Kind fordern.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie bei Geburtsschäden und Geburtsverletzungen, die durch medizinische Fahrlässigkeit verursacht wurden (Behandlungsfehler), Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen können. Sie erfahren hier mehr über Ihren Anwalt für Geburtsschäden und Behandlungsfehler bei der Geburt und warum unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden die richtige Wahl ist, um einen angemessenen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld zu bekommen.

Geburtsschäden werden bei uns mit viel Einfühlungsvermögen behandelt.

In unserer Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden kämpfen wir dafür, dass geburtsgeschädigte Kinder und ihre Familien eine angemessene Entschädigung und Absicherung für die Zukunft bekommen, während sie dabei mit dem nötigen Einfühlungsvermögen begleitet werden. Wir sind stolz darauf, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die geschädigte Kinder und ihre Familien unterstützen. Dazu gehören die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter, der Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband sowie der Bunte Kreis.

Medizinrecht Geburtsfehler Wiesbaden
Arztfehler Entbindung Wiesbaden

Experten für Geburtsfehler und Geburtsschäden an Ihrer Seite.

Mit unserer Erfahrung und Expertenwissen im Medizinrecht konnten wir für geburtsgeschädigte Kinder und deren Familien bereits Schadensersatz in Millionenhöhe durchsetzen. Die gravierenden Auswirkungen, die Geburtsschäden/Geburtsfehler auf die gesamte Familie haben können, sind uns bestens bekannt. Wir helfen Ihnen, nachzuweisen, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und eine Entschädigung zu bekommen, damit Sie den Umbau zuhause finanzieren, die nötigen Behandlungen bezahlen und die Pflege sicherstellen können. Unsere Kanzlei ist auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schwerwiegenden Geburtsschäden und Geburtsverletzungen spezialisiert. Ebenso helfen wir Ihnen bei Ansprüchen wegen

Wir können für Sie den Kontakt mit Wohltätigkeitsorganisationen und Selbsthilfegruppen herstellen und Ihnen Ärzte empfehlen, die Sie und Ihr Kind in der Zukunft unterstützen.

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Wie gehen wir bei Geburtsschäden vor?

Die Geltendmachung eines Geburtsschadens kann kompliziert sein und viel Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob es während Ihrer Geburt oder während der Behandlungen im Vorfeld zu einem fehlerhaften Handeln kam und ob Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, sind wir für Sie da.

1. Persönliches Gespräch

 

Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung arbeiten wir gemeinsam im Rahmen eines Gesprächs den Sachverhalt auf und beraten Sie über die weitere mögliche Vorgehensweise.

2. Beweissicherung

Unsere Kanzlei nimmt sich die Zeit, diese Beweismittel gründlich zu untersuchen und zu bewerten.

Unser Hauptziel besteht darin, nachzuweisen, dass Ihr Geburtsschaden auf die fehlerhafte Behandlung, wie beispielsweise das Hinauszögern eines Notfallkaiserschnitts trotz klarer Anzeichen, zurückzuführen ist (sog. Kausalität).

Zu den möglichen Beweismitteln gehören wichtige Unterlagen wie ärztliche Aufzeichnungen, CTG- Befunde, relevante Dokumentationen etc.

Wir legen großen Wert darauf, die Faktenlage sorgfältig zu prüfen, um Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung bieten zu können.

3. Gutachten

Hinzu kommt der Bericht des Sachverständigen (Gutachten), welcher entweder durch einen privaten Sachverständigen oder mit Unterstützung Ihre Krankenkasse erstellt wird.

Hierbei wird die Behandlung bzw. das Vorgehen des Arztes aus medizinischer Sicht beurteilt und eingestuft.

4. Anspruch auf Entschädigung durchsetzen

Wenn sich anhand dieser Beweismittel und des Gutachtens des Sachverständigen zeigt, dass Ihnen oder Ihrem Baby eine fehlerhafte Behandlung widerfahren ist und diese zu einem Schaden geführt hat, steht Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Um Ihnen dieses Vorgehen so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns vor über 15 Jahren auf Geburtsschäden und Fehler bei Geburt von Kindern spezialisiert und können somit eine fehlerhafte Behandlung für Sie überprüfen und Sie in einem Prozess kompetent vertreten.

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Behandlungsfehler Hebamme Wiesbaden
Bester Anwalt Geburtsschaden Wiesbaden

Hier bekommen Sie Unterstützung, wenn es bei Ihnen oder Ihrem Baby zu einem Geburtsschaden gekommen ist.

Was sind die ersten Schritte, die Sie nach einem Geburtsfehler unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch wegen Fahrlässigkeit bei der Geburt erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Unsere Mandanten vertrauen uns.

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Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

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Häufige Fragen zu Geburtsschäden.

Ein Geburtsschaden ist jeder Schaden, den eine Mutter oder das Baby vor, während oder unmittelbar nach der Geburt erleiden. Geburtsverletzungen sind relativ häufig. Glücklicherweise sind die meisten geringfügig und heilen in kurzer Zeit von selbst ab. Manche Behandlungsfehler sind schwerwiegender und können zu Dauerschäden bei der Mutter oder zu einer Behinderung des Kindes führen. Das Kind – aber auch die Eltern – müssen dann das ganze Leben lang damit zurecht kommen.

Zu den häufigsten Geburtsverletzungen und Behandlungsfehlern bei der gebärenden Mutter gehören:

  • Infektionen und Entzündungen,
  • Gebärmutterrisse,
  • Blutungen,
  • Dammrisse dritten und vierten Grades sowie
  • Komplikationen bei Dammschnitten und Kaiserschnitten.

Zu den häufigsten Geburtsfehlern und Verletzungen bei Babys gehören:

  • Schädelfrakturen,
  • Brüche an Armen oder Beinen,
  • Armplexus-Schäden,
  • Sauerstoffmangel, der zu Hirnschäden, Epilepsie und Lernschwierigkeiten führen kann,
  • in seltenen Fällen kommt ein Kind aufgrund des Behandlungsfehlers tot zur Welt.

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Geburtsschadens ist eine Form von Entschädigung für Fehler von Ärzten bei der Geburt. Der Schadensersatz besteht immer dann, wenn ein Arzt, eine Hebamme oder medizinisches Personal während der Schwangerschaft oder der Geburt einen Fehler (Behandlungsfehler) begeht und dieser Fehler Ihnen oder Ihrem Baby zu einen Schaden führt. Zu den häufigsten Behandlungsfehlern während der Geburt gehören:

  • Fehler bei der Überwachung der Schwangerschaft oder der Geburt,
  • nicht erkannter oder zu spät erkannter Nabelschnurvorfall,
  • Verzögerungen bzw. zögerliches Handeln bei gefährlichen Situationen,
  • verspäteter oder zu spät durchgeführter Kaiserschnitt,
  • fehlerhafter Einsatz von Zangen, Saugglocken (Vakuumextraktion),
  • unnötige Gewalt oder Krafteinsatz während der Geburt,
  • chirurgische Behandlungsfehler.

Um einen ärztlichen Behandlungsfehler während der Geburt (Geburtsschaden) nachzuweisen, arbeiten wir mit unabhängigen Sachverständigen zusammen. Auf diese Weise können wir fachmännisch klären, ob in Ihrem Fall ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt (sogenannte Abweichung vom Facharztstandard).

Sie können Entschädigungsansprüche gegen öffentliche Krankenhäuser, private Kliniken, niedergelassene Gynäkologen und Hebammen geltend machen. Kontaktieren Sie und noch heute, um Ihre Entschädigungsansprüche prüfen zu lassen.

Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Geburtsschadens verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis von einem Behandlungsfehler. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis erlangt haben. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Entschädigungsansprüche aus Geburtsfehlern in 30 Jahren.

Das mag auf den ersten Blick ein langer Zeitraum sein. Wir empfehlen Ihnen jedoch, so bald wie möglich mit uns zu sprechen. Die Pflege und Betreuung eines hirngeschädigten Kindes kann nämlich mit sehr hohen Kosten verbunden sein. Dazu gehören Kosten für Behandlungen, Therapien, Ausrüstung, spezielle Ausbildung oder Umbaukosten zuhause. Diese monatlichen Kosten können zu einer enormen finanziellen Belastung werden.

Viele Familien fragen sich, wie viel Entschädigung und Schmerzensgeld sie bei Geburtsschäden für Ihr Baby/Kind fordern können.

Hier gibt es keinen festen Betrag. Unser Ziel als Patientenanwälte ist es, den finanziellen Bedarf des geburtsgeschädigten Kindes und/oder in der verletzten Mutter zu ermitteln und für die Zukunft abzusichern. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Medizinische Behandlungsunterlagen sind dabei wichtig, um die Schwere der Geburtsschäden und die Auswirkungen auf das Leben des Kindes richtig zu verstehen und angemessen bewerten zu können. Im folgenden zeigen wir Ihnen, welche Punkte Ihr Anwalt für Geburtsschäden bei der Berechnung und Bewertung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld berücksichtigen wird:

  • Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen infolge des Behandlungsfehler
  • lebenslange Kosten für medizinische Behandlungen und Versorgung
  • Kosten für spezielle Geräte und Umbauten in Ihrem Zuhause
  • Kosten für die Anschaffung eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeugs
  • Verdienstausfall, zum Beispiel wenn Sie Ihren Beruf aufgeben oder Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um sich um Ihr schwerbehindertes Kind zu kümmern
  • Kosten für den Pflegedienst, spezielle Ausbildung und persönliche Ausrüstung

Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Geburtsschadens kann kompliziert sein und lange dauern.

Das juristische Verfahren erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Ermittlungsarbeit.

Nur so lässt sich feststellen, was genau passiert ist und worin genau der Behandlungsfehler liegt, den der Arzt oder die Hebamme gemacht haben.

Außerdem kann es im Einzelfall lange dauern, bis das gesamte Ausmaß des Geburtsschadens erkennbar ist.

Eine Lernbehinderung kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihr Kind haben. Möglicherweise bemerken Sie diese aber erst, wenn Ihr Kind wichtige Entwicklungsschritte machen sollte, diese Entwicklungsschritte aber aus unbekannten Gründen ausbleiben.

Möglicherweise sind medizinische Untersuchungen erforderlich, um das volle Ausmaß des Behandlungsfehlers und des Geburtsschadens sowie die lebenslangen Auswirkungen festzustellen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt ebenso von diesen Untersuchungen ab, weswegen es von entscheidender Bedeutung ist, dass Sie die Schäden und die Bedürfnisse Ihres Kindes genau ermitteln.

Bei jedem dieser Schritte ist es für die Familien wichtig, mit einem Spezialisten für Geburtsschäden zusammen zu arbeiten. Unser erfahrenes Team für Geburtsschäden kümmert sich um Sie und Ihr Baby und kämpft für eine angemessene Entschädigung, um Ihre finanziellen Belastungen zu mindern.

Geburts-Asphyxie ist Folge davon, wenn ein Baby vor, während oder unmittelbar nach der Geburt zu wenig Sauerstoff bekommt. Wenn nicht sofort gehandelt wird, um sicherzustellen, dass das Baby ausreichend Sauerstoff bekommt, kann dies zu massiven Schäden am Gehirn führen und das Kind lebensbedrohlich sein.

In leichten bis mittelschweren Fällen erholen sich Babys vom Sauerstoffmangel vollständig. In schweren Fällen führt die Asphyxie bei der Geburt eines Kindes zu Hirnschäden, Organschäden und kann im schlimmsten Fall für das Neugeborene tödlich enden. Wie schwer das Baby geschädigt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Sauerstoffgehalt im Blut ist und wie rasch die richtige Behandlung einsetzt.

Häufige Risikofaktoren, die zu einer Geburtsasphyxie führen, sind:

  • Infektionen bei der Mutter,
  • Mehrlingsgeburten, wie z.B. Geburt von Zwillingen,
  • Frühgeburten,
  • Präeklampsie oder Eklampsie,
  • ungewöhnliche Lage des Kindes während der Geburt.

Ursachen für eine Asphyxie bei einer Geburt sind:

  • lange und schwierige Geburten,
  • Komplikationen mit der Nabelschnur (z.B. Nabelschnur-Vorfall),
  • zu frühe Ablösung der Plazenta,
  • hoher oder sehr niedriger Blutdruck der Mutter,
  • Anämie und
  • verlegte oder blockierte Atemwege des Kindes.

Die rechtzeitige Erkennung und angemessene Behandlung einer Geburtsasphyxie sind entscheidend, um mögliche Komplikationen zu verringern und langfristige Schäden zu vermeiden.

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