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Sie möchten erfahren, wie der Ablauf der Erstberatung im Medizinrecht ist?

In der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen die ersten Schritte in Ihrem medizinrechtlichen Fall. Dies erfolgt flexibel, d.h. online, telefonisch oder in unserem barrierefreien Büro in Wiesbaden (Kanzlei für Medizinrecht & Arzthaftung Wiesbaden). Hier bekommen Sie den Weg und die Schritte aufgezeigt, um in Ihrem Fall zum Erfolg zu kommen. Die Erstberatung in unserer Kanzlei ist für Sie unverbindlich, d.h. Sie haben nach der Erstberatung die Wahl, wie es weitergeht.

Wir geben Ihnen eine Einschätzung zur Rechtslage, wobei diese zunächst nur vorläufig auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen erfolgt. Da es sich um eine unverbindliche erste Einschätzung handelt, sind hierfür etwa 30 Minuten vorgesehen. Im Einzelfall entscheiden wir aber selbstverständlich, ob ein längeres Gespräch erforderlich ist, um alle Ihre Fragen zu beantworten.

Unser Versprechen an Sie:

  • unverbindliche Erstberatung
  • Kostenlose Ersteinschätzung – kein Risiko für Sie
  • Erfahrung aus über 15 Jahren in Arzthaftung und Medizinrecht

Wie geht es nach der Erstberatung in Ihrem Arzthaftungsfall weiter?

Nach der Erstberatung klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei den Deckungsschutz ab und holen eine Kostenzusage ein. Anschließend führen wir eine Beweissicherung durch und beschaffen alle erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören insbesondere die Patientenakte Ihres Hausarztes sowie behandelnder Kliniken und Ärzte.

Auf dieser Grundlage können wir eine Begutachtung durch einen medizinischen Sachverständigen durchführen und die Behandlungsfehler in Ihrer Angelegenheit durch einen Facharzt prüfen lassen. Dafür steht uns ein Netzwerk von Gutachtern zur Verfügung und wir bauen auf eine über Jahre gepflegte Zusammenarbeit mit Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Patientenorganisationen, um den für Sie richtigen Sachverständigen auszuwählen.

Anschließend treten wir an die Gegenseite heran und nehmen Verhandlungen auf, um für Sie eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine schnelle und gute Lösung dient Ihnen in der Regel mehr, als ein jahre- oder jahrzehntelanges Gerichtsverfahren.

Sollte dies in Ihrem Fall nicht möglich sein, zögern wir aber nicht, Sie auch mit der nötigen Durchsetzungskraft vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten.

Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gemeinsam, ob der Weg zu einem Prozessfinanzierer offen steht. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, dass Ihnen die Kosten komplett abnimmt, im Gegenzug am Erfolg beteiligt wird.

Lesen Sie zu Prozessfinanzierung

Kontaktieren Sie für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung unser Büro für Arzthaftung und Medizinrecht in Wiesbaden unter 0611 97774342 oder füllen unser Kontaktformular aus.

Kontaktieren Sie uns.

Wir helfen Ihnen, die Patientenakte anzufordern.

Kostenlose Beratung
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Auszeichnungen.

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So finden Sie uns
Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden.

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Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
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