Schadenersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlern bei Knie-OPs und Implantation von Knie-Totalendoprothesen.

Es kommt immer wieder zu schweren Komplikationen nach Operationen am Knie. So etwa bei der Implantation einer Knie-TEP (Knie-Totalendoprothese) oder einer Kreuzband-Operation nach einem Kreuzbandriss (VKB-Ruptur). Die Bandbreite reicht von Entzündungen, über Infektionen zu falsch eingesetzten Implantaten. Die Folgen sind regelmäßig schwerwiegend und verändern das Leben der Patientinnen und Patienten nachhaltig. Um herauszufinden, wann ein ärztlicher Behandlungsfehler bei einer Knieoperation vorliegt, benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht. Die Kanzlei für Arzthaftung von Rechtsanwalt Christoph Mühl, Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden unterstützt Sie bei allen Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern bei Knieoperationen und Fehlern bei Implantation von Knieprothesen.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei Knieoperationen erfolgreich durchsetzen können. Sie werden von Patientinnen und Patienten erfahren, die z.B. vor ihrer Knie-OP fehlerhaft aufgeklärt wurden, bei denen die Knie-TEP schlecht eingebaut wurde und bei denen Entzündungen und Infektionen zu spät erkannt oder nicht rechtzeitig behandelt worden sind. Wir geben Ihnen hier auch Antworten auf einige Ihrer wichtigsten Fragen.

Ärztliche Behandlungsfehler bei Einbau einer Knieprothese (Knie-TEP) sind in der täglichen Praxis die am zweithäufigsten (nach Behandlungsfehlern bei Hüft-Operationen). Das hängt zum einen mit der großen Zahl der Knieprothesen, die in Deutschland implantiert werden zusammen (mehr als 200.000 Knieprothesen jährlich). Zum anderen ist bei der Implantation einer Knieprothese viel handwerkliches Geschick des Operateurs gefragt. Das Zusammenspiel dieser beiden Komponenten macht die Fehlerquoten beim Einsetzen von Knieprothesen besonders hoch.

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„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen Patienten, die Behandlungsfehler nach Knieoperationen erlitten haben, seit über 15 Jahren.

Wann liegt ein Ärztefehler bei einer Knie-OP vor? Was muss ich tun, um den Behandlungsfehler nach einer Knie-Prothese nachzuweisen? Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Knie-Operationen und zum Medizinrecht.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Knieoperationen und zum Medizinrecht.

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Beispielsfälle zu Behandlungsfehlern bei Knieoperationen.

Abgebrochene Trokarspitze nach Arthroskopie des Kniegelenks

Der Operateur hatte den Verdacht, dass die Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist. Dennoch ist er diesem Verdacht nicht umgehend nachgegangen. Verzichtet er darauf, begeht er aber einen groben Behandlungsfehler. Genau mit einem solchen Fall hatte sich das OLG Oldenburg (5 U 102/18) zu befassen. Das Gericht hat dem geschädigten Patienten 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Den Umstand, dass das Knie des Klägers vorgeschädigt gewesen ist, hat der Senat berücksichtigt, diesem aber kein großes Gewicht beigemessen. Vor der Operation haben sich die Beschwerden des Klägers auf gelegentliche Schmerzen beim Volleyballspielen und beim Treppensteigen beschränkt; Sinn der Operation war es, ihn insoweit beschwerdefrei zu stellen. Hätte der Arzt den Behandlungsfehler nicht begangen, hätte der Kläger begründeten Anlass gehabt, auf eine vollständige Beschwerdefreiheit zu hoffen.

Erfahren Sie mehr und klicken auf den Link: abgebrochenes Instrument bei Knie-OP

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Infektion im Knie nach Riss des vorderen Kreuzbandes

Das LG Heilbronn (Urteil vom 19.03.2003 – 1 O 131/02) hat in einem Fall einer Infektion des linken Kniegelenks nach kompletter vorderer Kreuzbandruptur mit deutlichem Gelenkserguss bedingt durch postoperativ mehrfach groben Behandlungsfehler ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen.

Den erlernten Beruf als Gärtnermeisterin kann diese geschädigte Patientin nicht mehr ausüben. Sie kann keine ihrer früher gerne und häufig betriebenen Sportarten, wie Tennis, Squash und Joggen betreiben, nur noch Fahrradfahren oder im Fitness-Studio Muskeltraining betreiben.

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Nervenverletzung bei Knieoperation

Wegen der Durchtrennung des Nervus saphenus und eines Seitenastes der Vena saphena durch die fehlerhafte Anlage eines Zugangs bei einer Arthroskopie zur Entfernung eines freien Gelenkskörpers im rechten Knie hat das OLG Köln der geschädigten Patientin ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zugesprochen (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2017 – 5 U 152/15).

Diese Patientin leidet seit der Operation dauerhaft an einer Taubheit im rechten Unterschenkel im Versorgungsgebiet des Nervus saphenus und vor allem unter Neven-Schmerzen und Missempfindungen im rechten Bein.

Fehlerhaft eingesetzte Kniegelenks-Teilprothese

Aufgrund einer fehlerhaft eingesetzten endoprothetischen Teilersatzes im rechten Kniegelenk, der infolge falscher Positionierung wieder entfernt werden musste, hat das Landgericht München I ein Schmerzensgeld von 41.500 Euro zugesprochen. Das rechte Kniegelenk musste bei der geschädigten Patientin jedoch danach versteift werden.

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Unterlassene Aufklärung (Prothesenausbau) bei Infektion nach Einsetzen einer Knieprothese

Wegen eines Aufklärungsfehlers im Zusammenhang mit einer Knie-Prothese hat das Oberlandesgericht (OLG) München einem geschädigten Patienten ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen (OLG München, Urteil vom 28.07.2016 –1 U 884/13).

In dieser Entscheidung musste sich das OLG mit einer OP befassen, bei der Untersuchungen ergeben haben, dass die Kniegelenksprothese mit einem Bakterium besiedelt ist.

Es lag eine chronische Infektion vor. Deshalb hätte dem Patienten der Ausbau der Prothese empfohlen werden müssen.

Das Unterlassen einer derartigen ärztlichen Empfehlung ist ein grober Behandlungsfehler. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag zu dem Urteil.

Infektion Knie Prothese

Vermuten Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler bei Ihrer Knieoperation?

Wenn Sie die Vermutung haben, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler bei einer Knieoperation vorliegen könnte, lassen Sie sich von uns beraten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein KOSTENLOSES Erstgespräch bei Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden. Wir helfen Ihnen dabei, zu klären, wann der Behandlungsfehler vorliegt und unterstützen Sie, den Arztfehler und seine Folgen zu beweisen.

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Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern bei Knieoperationen.

Damit Sie Schadenersatz nach einer Knieoperation bekommen können, müssen stets zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ärztlicher Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler
  2. kausaler Schaden

Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt den geschuldeten Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten hat. Kurz: er muss gegen den Behandlungsstandard verstoßen haben, welcher zum Zeitpunkt der Behandlung gegolten hat. Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig über Risiken sowie Vor-/Nachteile und bestehenden Alternativen aufgeklärt hat.

Ein kausaler Schaden ist dann gegeben, wenn die Gesundheit als Folge des Behandlungsfehlers geschädigt wurde.

Um diese Voraussetzungen zu prüfen, bedarf es eines Fachmanns, am besten eines Fachanwalts für Medizinrecht. Mit einem Experten ist sichergestellt, dass die nötige Erfahrung und Kompetenz vorliegen, um erfolgversprechend gegen einen Arzt oder eine Klinik vorzugehen. Wenn Sie Fragen zu Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei einer Knieoperation haben, steht Ihnen unsere Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung in Wiesbaden mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unsere KOSTENLOSE Erstberatung unter 0611 97774342 oder schreiben uns über das Kontaktformular an. Wir melden und bei Ihnen umgehend.

Knieoperationen werden regelmäßig endoskopisch durchgeführt, d.h. mittels Arthroskopie. Dafür werden Öffnungen in die Haut geschnitten, damit der Operateur die Optik (Kamera) und Instrumente an die jeweilige Stelle bringen kann. Auf diese Weise ist es aber unvermeidlich. dass Bakterien in das OP-Gebiet hineingelangen. In den meisten Fällen geht alles gut, weil Patienten ein Antibiotikum erhalten. Doch kommt es immer wieder vor, dass die antibiotische Abdeckung nicht ausreicht und sich eine Entzündung bildet. Infektionen und Entzündungen im Kniegelenk sind regelmäßig verheerend. Nicht nur, weil sie häufig schwer in den Griff zu bekommen sind, sondern weil sie meist schwere Schäden am Knorpel verursachen, die irreversibel sind, also dauerhaft verbleiben. In diesen Fällen hilft mittel- bis langfristig nur noch eine Knie-Prothese.

Die häufigsten Behandlungsfehlern, die wir in unserer täglichen Praxis beobachten sind:

  • fehlende oder unvollständige Aufklärung vor einer Knie-Operation
  • zu spät behandelte Knie-Infektionen
  • zu steil eingesetzte Kreuzbandtransplantate (VKB-Plastik)
  • fehlerhaft implantierte Knie-Prothesen (Fehlstellungen)
  • Nervenverletzungen (Blutsperremanschette)

Schadenersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern bei Knieoperationen unterliegen der kurzen Verjährung von drei Jahren, wenn Sie Kenntnis von dem Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler haben und wissen, dass Ihr Schaden daraus resultiert.

Gerade die zweite Voraussetzung kann schwierig zu beantworten sein, etwa wenn Sie vor der Behandlung einen Unfall hatten und sich dabei verletzt haben. Was war unfallabhängig? Was war die Folge des Behandlungsfehlers?

Um diese Fragen zu beantworten, benötigen Sie einer kompetenten Rechtsanwalt, der Erfahrung mit Behandlungsfehlern hat. Ein Fachanwalt für Medizinrecht, wie Rechtsanwalt Christoph Mühl in Wiesbaden, kann alle Ihre Fragen zu Verjährung von Ansprüchen wegen Knieoperationen sicher beantworten und Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Ansprüche vor Verjährung schützen.

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