Lesen Sie persönliche Erfahrungsberichte von zufriedenen Mandanten aus Wiesbaden und ganz Deutschland.
„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“
Wir unterstützen Patienten, die Behandlungsfehler nach Knieoperationen erlitten haben, seit über 15 Jahren.
Wann liegt ein Ärztefehler bei einer Knie-OP vor? Was muss ich tun, um den Behandlungsfehler nach einer Knie-Prothese nachzuweisen? Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Knie-Operationen und zum Medizinrecht.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern bei Knieoperationen.
Damit Sie Schadenersatz nach einer Knieoperation bekommen können, müssen stets zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- ärztlicher Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler
- kausaler Schaden
Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt den geschuldeten Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten hat. Kurz: er muss gegen den Behandlungsstandard verstoßen haben, welcher zum Zeitpunkt der Behandlung gegolten hat. Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig über Risiken sowie Vor-/Nachteile und bestehenden Alternativen aufgeklärt hat.
Ein kausaler Schaden ist dann gegeben, wenn die Gesundheit als Folge des Behandlungsfehlers geschädigt wurde.
Um diese Voraussetzungen zu prüfen, bedarf es eines Fachmanns, am besten eines Fachanwalts für Medizinrecht. Mit einem Experten ist sichergestellt, dass die nötige Erfahrung und Kompetenz vorliegen, um erfolgversprechend gegen einen Arzt oder eine Klinik vorzugehen. Wenn Sie Fragen zu Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei einer Knieoperation haben, steht Ihnen unsere Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung in Wiesbaden mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unsere KOSTENLOSE Erstberatung unter 0611 97774342 oder schreiben uns über das Kontaktformular an. Wir melden und bei Ihnen umgehend.
Knieoperationen werden regelmäßig endoskopisch durchgeführt, d.h. mittels Arthroskopie. Dafür werden Öffnungen in die Haut geschnitten, damit der Operateur die Optik (Kamera) und Instrumente an die jeweilige Stelle bringen kann. Auf diese Weise ist es aber unvermeidlich. dass Bakterien in das OP-Gebiet hineingelangen. In den meisten Fällen geht alles gut, weil Patienten ein Antibiotikum erhalten. Doch kommt es immer wieder vor, dass die antibiotische Abdeckung nicht ausreicht und sich eine Entzündung bildet. Infektionen und Entzündungen im Kniegelenk sind regelmäßig verheerend. Nicht nur, weil sie häufig schwer in den Griff zu bekommen sind, sondern weil sie meist schwere Schäden am Knorpel verursachen, die irreversibel sind, also dauerhaft verbleiben. In diesen Fällen hilft mittel- bis langfristig nur noch eine Knie-Prothese.
Die häufigsten Behandlungsfehlern, die wir in unserer täglichen Praxis beobachten sind:
- fehlende oder unvollständige Aufklärung vor einer Knie-Operation
- zu spät behandelte Knie-Infektionen
- zu steil eingesetzte Kreuzbandtransplantate (VKB-Plastik)
- fehlerhaft implantierte Knie-Prothesen (Fehlstellungen)
- Nervenverletzungen (Blutsperremanschette)
Schadenersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern bei Knieoperationen unterliegen der kurzen Verjährung von drei Jahren, wenn Sie Kenntnis von dem Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler haben und wissen, dass Ihr Schaden daraus resultiert.
Gerade die zweite Voraussetzung kann schwierig zu beantworten sein, etwa wenn Sie vor der Behandlung einen Unfall hatten und sich dabei verletzt haben. Was war unfallabhängig? Was war die Folge des Behandlungsfehlers?
Um diese Fragen zu beantworten, benötigen Sie einer kompetenten Rechtsanwalt, der Erfahrung mit Behandlungsfehlern hat. Ein Fachanwalt für Medizinrecht, wie Rechtsanwalt Christoph Mühl in Wiesbaden, kann alle Ihre Fragen zu Verjährung von Ansprüchen wegen Knieoperationen sicher beantworten und Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Ansprüche vor Verjährung schützen.
Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung, Wiesbaden.