Ihr Anwalt für ärztliche Behandlungsfehler bei Hüft-OPs und Implantation von Hüftprothesen.

Wenn Ihre Hüftprothese fehlerhaft implantiert wurde oder es nach Implantation einer Hüft-TEP zu einer Infektion und schweren Schäden gekommen ist, benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht. Die Kanzlei für Medizinrecht von Rechtsanwalt Christoph Mühl in Wiesbaden unterstützt Sie bei allen Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern bei Hüftoperationen und Fehlern bei Implantation von Hüftprothesen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie, wie Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit Hüftoperationen durchsetzen können. Sie werden mehr über unser Vorgehen bei Schadensersatzforderungen für Patienten erfahren, die vor einer Hüftoperation nicht richtig aufgeklärt wurden, bei denen die Hüft-TEP falsch implantiert wurde und Infektionen zu spät erkannt oder nicht rechtzeitig behandelt worden sind.

Ebenfalls erhalten Sie Antworten auf einige Ihrer wichtigsten Fragen. Außerdem werden wir Ihnen anhand von Beispielen zeigen, wie wir unseren Mandanten dabei geholfen haben, angemessene Entschädigen wegen Behandlungsfehlern bei Hüftoperationen zu erhalten.

Ärztliche Behandlungsfehler bei Einbau einer Hüftprothese (Hüft-TEP) treten in der täglichen Praxis am häufigsten auf. Dies hat zwei Gründe:

  1. Die Zahl der in Deutschland implantierten Hüftprothesen ist sehr groß: über 200.000 Hüftprothesen pro Jahr.
  2. Die Implantation einer Hüftprothese erfordert viel handwerkliches Geschick beim Operateur, was die Fehlerquote gerade bei Einbau einer Hüftprothese besonders hoch macht.
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Bester Anwalt 2024 Medizinrecht Wiesbaden

„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen Patienten, die Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation erlitten haben.

Was muss ich tun, um den Behandlungsfehler zu beweisen? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Schmerzensgeld wegen einer verpfuschten Hüft-OP zu bekommen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Hüftoperationen und zum Medizinrecht.

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Beispielsfälle zu Thema Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation.

Übersehen einer Schenkelhalsfraktur

Aufgrund einer Fehldiagnose bzw. Fehlbehandlung hat das LG Bielefeld einer geschädigten Frau im Jahr 1998 ein Schmerzensgeld von (umgerechnet) 32.000 Euro zugesprochen ( Urteil vom 08.05.1998 – 4 O 512/96).

In diesem Fall wurde eine Oberschenkelhalsfraktur übersehen. Die Folge waren eine verspätete Behandlung mit daraus resultierender massiver Bewegungseinschränkung des linken Beins und des linken Hüftgelenks.

Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation übersehener Bruch Oberschenkelhals

Nervenverletzung (Plexusläsion) bei Hüftoperation

Das OLG Thüringen hat im Jahr 2015 (Urteil vom 23.07.2015) einem geschädigten Patienten ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zuzüglich eines Zukunftsschadens wegen einer Nervenverletzung zugesprochen.

Hier hat der Arzt eine neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode beim Fräsen des Oberschenkelknochens zum Einbringen des Prothesenschaftes angewendet, ohne den Patienten darüber vorher aufzuklären.

Fehlerhafte Implantation einer Hüftgelenk-Totalendoprothese

Das Landgericht Bonn hat einem Mann im Jahr 2001 (Urteil vom 20.12.2001) ein Schmerzensgeld von (umgerechnet) 40.000 Euro zugesprochen, weil es bei der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks zum Bruch des Femurschaftes gekommen ist. Dies hat der Operateur nicht erkannt und auch nicht weiter abgeklärt.

Dadurch hat der geschädigte Patient einen großen gesundheitlichen und finanziellen Schaden erlitten. Die finanziellen Schäden werden neben dem Schmerzensgeld ersetzt.

Hüftprothese Arztfehler

Schädigung des Nervus peronaeus bei Hüftoperation

Ein Schmerzensgeld von umgerechnet 46.000 Euro hatte das OLG Hamm im Jahr 1981 einem jungen Mann zugesprochen, der eine Fußheberparese (Schaden am Nervus peronaeus mit Lähmung des linken Beins) infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einer Hüftoperation erlitten hat.

Mit einer Lähmung zu leben, ist eine große Herausforderung. Neben dem Schmerzensgeld wurden auch weitere Schäden ersetzt, wie Haushaltsführungsschaden und sonstige Kosten für Behandlungen und Fahrtkosten zu Ärzten und Therapiekosten.

Hüftoperation Schmerzensgeld Wiesbaden

Verspätete Behandlung eines Infekts nach Implantation eines künstlichen Hüftgelenks

50.000 Euro Schmerzensgeld hat das Kammergericht Berlin im Jahr 2018 einer geschädigten Patientin zugesprochen, bei der eine Infektion nach Implantation einer künstlichen Hüfte zu spät behandelt wurde. Das hat zu einem septischen Schock geführt.

Die Hüftendoprothese musste dann entfernt werden. Insgesamt waren fünf Wundrevisionen und eine zwei Monate lange stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich (KG Berlin, Urteil vom 04.01.2018 – 20 U 67/16).

Beidseitige Hüftkopfnekrose nach Behandlungsfehler

Das OLG Frankfurt hat einem geschädigten Patienten im Jahr 2007 ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers zugesprochen (Urteil vom 18.09.2007 – 8 U 127/03).

Der Patient wurde wegen einer falschen Diagnose (Diagnosefehler) über einen längeren Zeitraum mit einem stark kortisonhaltigen Medikament behandelt.

Die Folge dieser Behandlung war eine beidseitige Hüftkopfnekrose.

Der Kläger musste sich zwei Operationen mit Stanzen und Bohren der Hüftköpfe unterziehen.

Hüftoperation Arzthaftung Wiesbaden

Zu viel Knochen bei Implantation einer Hüftprothese weggefräst

Eine Frau erhielt im Jahr 2012 ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro vom OLG Saarbrücken zugesprochen (Urteil vom 12.09.2012 – 1 U 5/11-3).

Der ärztliche Behandlungsfehler lag darin, dass der Arzt beim Einbringen einer Hüftgelenksendoprothese am Pfannendach zu viel Knochen weggefräst hat. Dadurch konnte das Implantat nicht knöchern einheilen und musste vollständig ausgebaut werden.

Zudem ist es zu einer Infektion mit MRSA gekommen.

Die geschädigte Patientin hatte dadurch dauerhafte Bewegungseinschränkungen erlitten.

Hüftprothese Behandlungsfehler

Unterlassene Kontrolle der Lage von Schrauben bei einer Hüftoperation

Ein Schmerzensgeld von 65.000 Euro zuzüglich eines Zukunftsschadens wurden einem Mann vom OLG Saarbrücken im Jahr 2013 (Urteil vom 28.08.2013) zugesprochen.

Hier hat der Arzt es unterlassen, bei der Operation zur Behebung einer Hüftgelenksluxation und Hüftpfannenfraktur, eine Röntgenkontrolle zur Stabilisierung fehlerhaft eingebrachter Schrauben durchzuführen.

Dadurch kam es zu schweren Veränderungen am Hüftkopf, einer Hüftkopfnekrose. Der Mann bekam deshalb im Alter von 28 Jahren ein künstliches Hüftgelenk implantiert.

Hüftoperation Behandlungsfehler

Zu steil implantierte Hüftprothese

Bei einem Verfahren vor dem Landgericht München II haben wir für unseren Mandanten einen Vergleich über insgesamt 85.000 Euro geschlossen.

Der ärztliche Behandlungsfehler lag darin, dass der Arzt die Hüftpfanne in einer Steilstellung eingebracht hat. Dadurch verspürte der Patient immer wieder erhebliche Schmerzen.

Die Hüftprothese musste schließlich ausgebaut und durch eine neue ersetzt werden.

Bei dem Mann liegen bis heute erhebliche Bewegungseinschränkungen vor.

Hüftprothese falsch implantiert

Vermuten Sie einen ärztlichen Fehler in Zusammenhang mit Ihrer Hüftoperation?

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen oder Ihren Angehörigen ein ärztlicher Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler bei einer Hüftoperation vorgefallen ist, vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine KOSTENLOSE Beratung bei unserer Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden.

Wir helfen Ihnen dabei zu klären, ob und worin der Behandlungsfehler liegt und unterstützen Sie dabei, den Arztfehler und seine Folgen nachzuweisen.

Kontaktieren Sie uns.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Ärztefehlern bei Hüftoperationen

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Häufige Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation.

Sie fragen sich, ob Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften Operation an der Hüfte zusteht? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Verstoß des Arztes gegen die Sorgfaltspflicht (ärztlicher Behandlungsfehler)
  • ein Schaden, den Sie durch den Arztfehler erlitten haben.

Die Voraussetzungen erklärt:

 

  1. Ein Sorgfaltspflichtverstoß liegt vor, wenn die bei Ihnen durchgeführte Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprochen hat (ärztlicher Behandlungsfehler). Maßstab dafür ist der Stand der Medizin zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung. Man stellt somit auf den damaligen Stand in der Medizin ab. Dieser kann sich zwischenzeitlich geändert haben.
  2. Die zweite Voraussetzung (kausaler Schaden) ist erfüllt, wenn die Handlungen oder das Unterlassen des Arztes bei Ihnen zu einem Schaden geführt haben.

Wenn bei Ihnen eine Infektion nach einer Hüftoperation zu spät erkannt und behandelt wurde und Sie deswegen nochmal operiert werden mussten oder die Hüftprothese ausgebaut werden musste, weil sie in einer zu steilen Stellung implantiert worden war, ist es wahrscheinlich, dass Ihnen durch den Behandlungsfehler des Arztes ein Schaden entstanden ist.

 

Ausnahme: Nur wenn es sich um eine unvermeidbare Komplikation gehandelt hat, tragen die Behandlungsfehler eines Arztes nicht zu Ihrem Zustand bei.

Dies macht deutlich, dass die Prüfung von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei Hüftoperationen kompliziert sein kann.

Ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen aber dabei helfen, diese Unterschiede herauszuarbeiten und wird Ihnen die Chancen für die erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufzeigen.

Die häufigsten Behandlungsfehler bei Operationen an der Hüfte sind:

  • zu spät erkannte oder nicht rechtzeitig behandelte Brüche am Oberschenkelhals
  • Infektionen mit Bakterien bei Hüftoperationen (u.a. Staphylococcus aureus)
  • Aufklärungsfehler vor Durchführung einer Hüftoperation
  • Fehler des Operateurs beim Einbau/Implantation der Hüftprothese (Rotationsfehlstellung, Steilstellung, Unterschiede der Beinachse, Beinlängenunterschiede, Nervenverletzungen)

Schmerzensgelder bei fehlerhaften Hüftoperationen sind unterschiedlich. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere Ihr Alter, Beruf, Dauer und Schwere Ihrer Verletzungen sowie die Auswirkungen auf Ihren Alltag. Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine ausführliche Prüfung sollten Sie unbedingt durch einen Experten (Fachanwalt für Medizinrecht) durchführen lassen. Wir bieten Ihnen dafür eine kostenlose Einschätzung unter 0611 97774342.

Als Anhaltspunkt können frühere Entscheidungen verschiedener Gerichte herangezogen werden, wenngleich jeder Fall individuell betrachtet werden muss:

  • Behandlungsfehler bei Implantation einer Hüftendoprothese (Kombination aus Metall-Kopf mit einem gebrauchten Keramikinlay), OLG Schleswig-Holstein: 9.000 Euro.
  • Bruch des Hüftschaftes einer Hüftprothese wegen minderwertigen Materials, OLG Frankfurt am Main: 15.000 Euro.
  • Behandlungsfehler bei Implantation einer Totalendoprothese des Hüftgelenks mit Sprengung des Schaftes und großflächiger Verbrennung der rechten Gesäßhälfte, OLG Frankfurt am Main: 25.000 Euro.
  • Ärztlicher Behandlungsfehler durch unterlassene Befunderhebung bei erheblichen Anzeichen für eine Infektion nach einer Hüftoperation, OLG Nürnberg: 40.000 Euro.
  • Fehlerhaftes Einsetzen einer Hüftgelenk-Totalendoprothese mit Bruch des Femurschaftes, LG Bonn: 40.000 Euro.
  • Behandlungsfehler bei Hüftoperation mit danach erforderliche Einsteifung des Hüftgelenks, OLG Hamm: 86.000 Euro.

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei oder in Zusammenhang mit Hüftoperationen verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von dem Behandlungsfehler.

Außerdem müssen Sie wissen, dass die bei Ihnen eingetretenen Schäden auch tatsächlich durch den Behandlungsfehler entstanden sind und wer der richtige Anspruchsgegner ist (§ 199 BGB).

Die letzte Voraussetzung kann gerade dann ungeklärt sein, wenn Sie in einer Klinik operiert wurden und gar nicht wissen, wer an der Operation beteiligt war; möglicherweise ist der Arzt gar nicht mehr in der Klinik tätig.

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Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

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Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung, Wiesbaden.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.
  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.
  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.
  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.
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