„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“
Wir unterstützen Patienten, die Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation erlitten haben.
Was muss ich tun, um den Behandlungsfehler zu beweisen? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Schmerzensgeld wegen einer verpfuschten Hüft-OP zu bekommen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Häufige Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation.
Sie fragen sich, ob Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften Operation an der Hüfte zusteht? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Verstoß des Arztes gegen die Sorgfaltspflicht (ärztlicher Behandlungsfehler)
- ein Schaden, den Sie durch den Arztfehler erlitten haben.
Die Voraussetzungen erklärt:
- Ein Sorgfaltspflichtverstoß liegt vor, wenn die bei Ihnen durchgeführte Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprochen hat (ärztlicher Behandlungsfehler). Maßstab dafür ist der Stand der Medizin zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung. Man stellt somit auf den damaligen Stand in der Medizin ab. Dieser kann sich zwischenzeitlich geändert haben.
- Die zweite Voraussetzung (kausaler Schaden) ist erfüllt, wenn die Handlungen oder das Unterlassen des Arztes bei Ihnen zu einem Schaden geführt haben.
Wenn bei Ihnen eine Infektion nach einer Hüftoperation zu spät erkannt und behandelt wurde und Sie deswegen nochmal operiert werden mussten oder die Hüftprothese ausgebaut werden musste, weil sie in einer zu steilen Stellung implantiert worden war, ist es wahrscheinlich, dass Ihnen durch den Behandlungsfehler des Arztes ein Schaden entstanden ist.
Ausnahme: Nur wenn es sich um eine unvermeidbare Komplikation gehandelt hat, tragen die Behandlungsfehler eines Arztes nicht zu Ihrem Zustand bei.
Dies macht deutlich, dass die Prüfung von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei Hüftoperationen kompliziert sein kann.
Ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen aber dabei helfen, diese Unterschiede herauszuarbeiten und wird Ihnen die Chancen für die erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufzeigen.
Die häufigsten Behandlungsfehler bei Operationen an der Hüfte sind:
- zu spät erkannte oder nicht rechtzeitig behandelte Brüche am Oberschenkelhals
- Infektionen mit Bakterien bei Hüftoperationen (u.a. Staphylococcus aureus)
- Aufklärungsfehler vor Durchführung einer Hüftoperation
- Fehler des Operateurs beim Einbau/Implantation der Hüftprothese (Rotationsfehlstellung, Steilstellung, Unterschiede der Beinachse, Beinlängenunterschiede, Nervenverletzungen)
Schmerzensgelder bei fehlerhaften Hüftoperationen sind unterschiedlich. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere Ihr Alter, Beruf, Dauer und Schwere Ihrer Verletzungen sowie die Auswirkungen auf Ihren Alltag. Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine ausführliche Prüfung sollten Sie unbedingt durch einen Experten (Fachanwalt für Medizinrecht) durchführen lassen. Wir bieten Ihnen dafür eine kostenlose Einschätzung unter 0611 97774342.
Als Anhaltspunkt können frühere Entscheidungen verschiedener Gerichte herangezogen werden, wenngleich jeder Fall individuell betrachtet werden muss:
- Behandlungsfehler bei Implantation einer Hüftendoprothese (Kombination aus Metall-Kopf mit einem gebrauchten Keramikinlay), OLG Schleswig-Holstein: 9.000 Euro.
- Bruch des Hüftschaftes einer Hüftprothese wegen minderwertigen Materials, OLG Frankfurt am Main: 15.000 Euro.
- Behandlungsfehler bei Implantation einer Totalendoprothese des Hüftgelenks mit Sprengung des Schaftes und großflächiger Verbrennung der rechten Gesäßhälfte, OLG Frankfurt am Main: 25.000 Euro.
- Ärztlicher Behandlungsfehler durch unterlassene Befunderhebung bei erheblichen Anzeichen für eine Infektion nach einer Hüftoperation, OLG Nürnberg: 40.000 Euro.
- Fehlerhaftes Einsetzen einer Hüftgelenk-Totalendoprothese mit Bruch des Femurschaftes, LG Bonn: 40.000 Euro.
- Behandlungsfehler bei Hüftoperation mit danach erforderliche Einsteifung des Hüftgelenks, OLG Hamm: 86.000 Euro.
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei oder in Zusammenhang mit Hüftoperationen verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von dem Behandlungsfehler.
Außerdem müssen Sie wissen, dass die bei Ihnen eingetretenen Schäden auch tatsächlich durch den Behandlungsfehler entstanden sind und wer der richtige Anspruchsgegner ist (§ 199 BGB).
Die letzte Voraussetzung kann gerade dann ungeklärt sein, wenn Sie in einer Klinik operiert wurden und gar nicht wissen, wer an der Operation beteiligt war; möglicherweise ist der Arzt gar nicht mehr in der Klinik tätig.