Was Sie zum Thema Behandlungsfehler an Wirbelsäule wissen müssen.

Behandlungsfehler Wirbelsäule: Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden ist darauf spezialisiert, Menschen zu helfen, die einen ärztlichen Behandlungsfehler bei einer Behandlung an der Wirbelsäule erlitten haben.

Lesen Sie mehr zum Thema Behandlungsfehler bei Wirbelsäulen-Operationen und erfahren, ob Sie bei einem ärztlichen Behandlungsfehler einen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Schäden an der Wirbelsäule geltend machen können. Sie erfahren mehr über unsere Kanzlei, unsere Expertise im Bereich Ärztefehler bei einer Infektion an der Wirbelsäule, Bandscheibenvorfall sowie Versteifungsoperationen an der Wirbelsäule und wie wir Sie unterstützen können.

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen Patienten bei Behandlungsfehlern nach Operationen an der Wirbelsäule seit über 15 Jahren.

Wie kann ich den Behandlungsfehler nach einer Bandscheiben-OP nachweisen? Was muss ich tun, wenn ich bei meiner Operation an der Wirbelsäule einen Behandlungsfehler vermute? Wir beantworten Ihre Fragen zu Arztfehlern von Orthopäden und gehen auf Ihre individuelle Situation ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wir prüfen Ihre Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern bei Operationen an de Wirbelsäule.

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Gerechtigkeit nach Behandlungsfehler an der Wirbelsäule.

Wenn Sie infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers einen Schaden an Ihrer Wirbelsäule oder dem Rückenmark erlitten haben, erfahren Sie hier, wie Sie dagegen rechtlich vorgehen können.

Operationen an der Wirbelsäule sind stets mit Gefahren und ärztliche Behandlungsfehler regelmäßig mit schweren und zum Teil dauerhaften Folgen verbunden.

Wir unterstützen Sie dabei, zu beweisen, dass ihr Schaden an der Wirbelsäule durch einen Ärztefehler verursacht wurde.

Dazu bedienen wir uns regelmäßig der Hilfe eines medizinischen Sachverständigen. Vorab führen wir eine Beweissicherung durch und beschaffen alle erforderlichen Unterlagen, das heißt Ihre komplette Patientenakte, bildgebende Befunde (Röntgen, MRT, CT) sowie gegebenenfalls vorhandenes Material (Schrauben, Platten usw.). Das erlaubt es dem Gutachter, Ihren Fall richtig einzuschätzen.

Anschließend treten wir in Verhandlungen mit dem Arzt/der Klinik sowie der Berufshaftpflichtversicherung, um für Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Auf diese Weise erhalten Sie eine angemessene Entschädigung, können leichter wieder in Ihr Leben zurückfinden und tragen dazu bei, dass anderen Patientinnen und Patienten keine vergleichbaren Behandlungsfehler widerfahren.

Behandlungsfehler Wirbelsäule

Fachkundige Anwälte für Arztfehler bei Behandlung an der Wirbelsäule.

Wenn Sie unsere Kanzlei für Medizinrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen, erhalten Sie eine professionelle und kompetente Rechtsberatung, die Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen bestmöglich Rechnung trägt. Unsere Kanzlei für Arzthaftung ist ausschließlich für geschädigte Patienten tätig, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind. Ärzte und Kliniken werden von uns nie vertreten.

Die Durchsetzung von Schadenersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlern an der Wirbelsäule kann in Einzelfällen lange dauern. Deshalb ist es unser Hauptaugenmerk, sicherzustellen, dass Sie möglichst bald eine finanzielle Entlastung in Form eines Vorschusses durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erhalten und wir für Sie Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung treffen. Auf diese Weise können Sie Verdienstausfälle abdecken oder Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause durchführen, während wir für Sie die Verhandlungen mit der Gegenseite führen.

Unsere Kanzlei sichert Ihnen die beste rechtliche Unterstützung, damit Sie sich an Ihre neue Situation gewöhnen und auf Ihre Genesung konzentrieren können und sich keine Gedanken wegen Verjährung machen müssen.

Gerne stellen wir für Sie Kontakt mit Patientenorganisationen her, die sich für Menschen mit Schäden an der Wirbelsäule nach einem Behandlungsfehler einsetzen.

Wenn Sie eine kostenlose Beratung durch einen Experten für Wirbelsäulen-Schäden wünschen oder Ihre Klage wegen ein Behandlungsfehlern an der Wirbelsäule einreichen wollen, rufen Sie noch heute unsere spezialisierte Kanzlei unter 0611 97773432 an. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Ärztefehlern bei Operationen an der Wirbelsäule.

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Häufige Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern bei einer Operation an der Wirbelsäule.

Eine Wirbelsäulenverletzung kann die Knochen der Wirbelsäule (Wirbelkörper), die Bandscheiben oder das Rückenmark betreffen, welches Signale zwischen dem Gehirn und dem restlichen Körper leitet. Die schwersten Verletzungen treten auf, wenn das Rückenmark geschädigt wird.  Behandlungsfehler in diesem Bereich können auftreten durch 

  • Zerreißen, 
  • Durchtrennung, 
  • Dehnung oder vermehrten Druck, 
  • Unterbrechungen des Blutflusses. 

Nicht selten ist die Folge eine teilweise oder vollständige Lähmung.

Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ihre Behandlung nicht dem ärztlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entsprochen hat. Maßstab ist damit der Stand der Medizin zum Behandlungszeit. Viele Handlungen oder Unterlassungen können unter diese Definition fallen. Folgende ärztliche Behandlungsfehler können vor allem zu Schäden an der Wirbelsäule führen:

  • unterlassene Abklärung auf eine Verletzung der Wirbelsäule
  • Unterlassen der richtigen Untersuchungen, z.B. eines MRT zur Abklärung eines vermuteten Bandscheibenvorfalls
  • chirurgische Behandlungsfehler bei Operationen (z.B. Bandscheibenausräumung, Dekompression des Spinalkanals, Versteifungen von Wirbeln)
  • unterlassene Abklärung einer Infektion (z.B. Spondylodiszitis)
  • fehlende oder unvollständige Aufklärung über Risiken und die Erforderlichkeit einer Wirbelsäulen-OP

Die einzelnen Behandlungsfehler schließen sich nicht gegenseitig aus, können nebeneinander vorliegen und Schäden an der Wirbelsäule und dem Rückenmark verursachen oder verschlimmern. Der Nachweis, was die Ursache für den Schaden an der Wirbelsäule ist, ist oft der komplexeste Teil von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern aufgrund von Verletzungen der Wirbelsäule. Dazu muss man neben der nötigen Erfahrung ein Wissen und Verständnis der medizinischen Vorgänge mitbringen, das unsere Kanzlei für Medizinrecht aufgrund langjähriger Arbeit für Patienten in Wiesbaden und Umgebung, die ärztliche Behandlungsfehler iBd Wirbelsäule erlitten haben, vorweisen kann.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes, dass Sie erhalten können, hängt von der Schwere der Verletzung der Wirbelsäule und deren Auswirkungen auf Ihr Leben ab. Jeder Fall ist individuell und kein Urteil eines Gerichts ist mit Ihrer Situation identisch. Wir setzen uns dafür einen, für Sie das maximale Schmerzensgeld auszuhandeln und sind dafür bekannt dass wir für unsere Mandanten mit schwersten Schäden Entschädigungen in sechsstelliger Höhe erwirken.

Beispiele für Schmerzensgelder bei Schäden an der Wirbelsäule durch ärztliche Behandlungsfehler:

  • 22.000 Euro Schmerzensgeld ( Indexanpassung) aufgrund einer Bandscheiben-Operation (Bandscheibenersatz-Operation) nach einer neueren Methode ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende Indikation (Erforderlichkeit). Deswegen waren vier weitere Operationen notwendig (OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2014).
  • 40.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für eine unterlassene Abklärung einer Schwellung dabei handelte es sich um eine Infektion mit Bakterien, die an die Wirbelsäule gelangten, was eine Spondylitis mit vollständiger Zerstörung der Bandscheibe zwischen dem 11. und dem 12 Rückenwirbel im Brustwirbelbereich zur Folge hatte (LG München II, Urteil vom 26.11.2002).
  • 55.000 Euro Schmerzensgeld (mit Indexanpassung) für die Schädigung an der Wirbelsäule durch unerkannten intraabdominellen Tumor auf einem MRT (Diagnosefehler). Der Tumor wurde bei anhaltenden Beschwerden erst 8 Monate später entdeckt und operativ entfernt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Tumor stark vergrößert und bis an die Wirbelsäule heran gearbeitet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016).
  • 80.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für mehrere ärztliche Behandlungsfehler im Rahmen einer Skoliosekorrektur. Die fehlerhafte Skoliose-Operation führte zu einer Rückenmarksverletzung mit einer leicht inkompletten Beinparese und vorübergehender Querschnittssymptomatik (LG Bonn, Urteil vom 18.02.2011).
  • 95.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für einen Wirbelbogen-Bruch des 5. Lendenwirbels und damit verbundener Kompression der Nervenwurzel. Es handelte sich um einen Behandlungsfehler bei der Operation eines Bandscheibenvorfalls. Der Geschädigte Patient klagt über Taubheitsgefühle im gesamten linken Bein, dem rechten Oberschenkel, Muskellähmungen und Probleme beim Gehen (LG Bielefeld, Urteil vom 15.04.2008).
  • 110.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für einen groben Behandlungsfehler durch unterlassene röntgenologische Untersuchung nach einem Sturz auf das Steißbein. Stattdessen wurde eine Spritzentherapie (Infiltrationstherapie) fortgesetzt, die wegen eines Bruchs am Kreuzbein (Os sacrum) völlig ungeeignet ist. Zudem kam es zu einer Infektion mit Staphylococcus aureus (OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2015).
  • 180.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung und Umrechnung von DM) aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler in Form einer nicht erforderlichen Freilegung von Nervensträngen im Bereich des 1. Lendenwirbelkörpers bei einer Bandscheiben-Operation. Hierdurch kam es zu einer sogenannten schlaffen Querschnittslähmung. Der Geschädigte Patient ist zeitlebens an den Rollstuhl gefesselt. Die Haftpflichtversicherung hatte außergerichtlich bereits einen Vorschuss von 75.000 € (150.000 DM) bezahlt (LG Dortmund, Urteil vom 28.04.1988).
  • 185.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) wegen einer unterlassenen neurologischen Untersuchung nach Auftreten einer Fußheberschwäche. Dadurch konnte eine Kompressionsfraktur im Bereich der Wirbelsäule nicht rechtzeitig gefunden und behandelt werden. Die Folge ist eine komplette Querschnittlähmung ab BWK 7/8 (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.05.1991).
  • 232.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) aufgrund unterlassener Risikoaufklärung vor der Behandlung eines Bandscheibenvorfalls mit CT-gesteuerter periradikulärer lumbaler Infiltration (Spritzentherapie). Die Folge war ein inkomplettes Querschnittssyndrom (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2011).
  • 282.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) wegen einer nicht indizierten Rückenoperation mit darauf folgender kompletter Querschnittlähmung. Die geschädigte Patientin wurde außerdem nicht über die mit der OP verbundenen Risiken aufgeklärt; denn es bestand nur eine minimale Chance im niedrigen einstelligen Prozentbereich, die Ursache der langjährigen Beschwerden zu finden und zu beheben ( OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2004).
  • 380.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) aufgrund einer fehlerhaften Wirbelsäulen-OP, die zu einem apallischen Syndrom (Wachkoma) geführt hat. Die geschädigte Patientin wurde fehlerhaft über die Risiken der Wirbelsäulen-Operation aufgeklärt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2015).

Eine Indexanpassung bedeutet, dass die Schmerzensgelder gemäß dem gestiegenen gesamten Lebenshaltungsindex (Inflation) auf den heutigen Stand in Euro umgerechnet wurden.

Durch Schadenersatz für Wirbelsäuleschäden und Wirbelverletzungen decken Sie den Verdienstausfall ab, wenn Sie z.B. Ihre Arbeit aufgeben mussten; auch Behandlungskosten, Kosten der Reha, persönliche Pflege, Umbau in Ihrer Wohnung oder die Anschaffung eines geeigneten Transportmittels und vieles mehr wird ersetzt. Sie erhalten ebenfalls ein Schmerzensgeld für den Verlust der Lebensqualität, Einbußen in Ihrer Freizeitplanung und Freizeitgestaltung (z.B. Sport, Urlaube usw.).

Bei dauerhaften Schäden am Rückenmark oder der Wirbelsäule können sich Ansprüche das Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Schwere der Verletzungen, des Alters der Geschädigten, der Auswirkungen auf das Berufsleben/Privatleben sowie der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Häufig benötigen unsere an Schäden am Rückenmark oder der Wirbelsäule leitenden Mandanten dringend eine Entschädigung, damit sie baldmöglichst eine finanzielle Entlastung bekommen und wieder ins Leben zurückfinden. Unser Schwerpunkt liegt darauf, dass Sie frühzeitig Zahlungen erhalten (Vorschuss). Ein Vorschuss kann wiederum dann gewährt werden, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik ein Anerkenntnis abgibt, d.h. einen Behandlungsfehler zugibt. Wir arbeiten sehr hart daran, dies für Sie zu erreichen, damit Ihnen der Weg zum Gericht erspart bleibt.

Im Medizinrecht verjähren Ansprüche aus fehlerhafter ärztlicher Behandlung in drei Jahren ab Kenntnis vom Fehler, dem ursächlichen Zusammenhang zu dem Schaden und der Person des Anspruchsgegners.

Die Bestimmung dieser Zeitpunkte kann schwierig sein und sie können zeitlich auseinanderfallen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, eine Kanzlei für Medizinrecht zu kontaktieren, wie z.B. unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden. Ein Fachmann wird alle nötigen Schritte einleiten, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen.

Wirbelsäule Schadenersatz
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Warum unsere Kanzlei?

Alle Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern sind komplex. Wenn Sie mit einem Schaden an der Wirbelsäule oder eine lebensverändernde Wirbelsäulenverletzung durch einen Arzt erleiden, der sich eigentlich um Sie hätte kümmern sollen, ist das enttäuschend und die Folgen sind verheerend. Wir haben uns den Ruf erarbeitet, einfühlsam, gründlich, sachkundig und hilfsbereit zu sein.

Das sind die Gründe, warum unsere Mandanten wegen Behandlungsfehlern an der Wirbelsäule mit uns zusammenarbeiten:

  • einzigartige medizinische Erfahrung mit Verletzungen der Wirbelsäule
  • außergewöhnliche Erfolge bei Schadenersatz und Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler mit Zahlungen in sechsstelliger Höhe
  • Spezialisten für Ärztefehler und Behandlungsfehler bei Schäden an der Wirbelsäule
  • mehrfach ausgezeichnet als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung

Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.
  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.
  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.
  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.
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