„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“

Wir unterstützen Patienten bei Behandlungsfehlern nach Operationen an der Wirbelsäule seit 15 Jahren.
Wie kann ich den Behandlungsfehler nachweisen? Was muss ich tun, wenn ich bei meiner Operation an der Wirbelsäule einen Behandlungsfehler vermute? Wir beantworten Ihre Fragen zu Arztfehlern von Orthopäden und gehen auf Ihre individuelle Situation ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Häufige Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern bei einer Operation an der Wirbelsäule.
Eine Wirbelsäulenverletzung kann die Knochen der Wirbelsäule (Wirbelkörper), die Bandscheiben oder das Rückenmark betreffen, welches Signale zwischen dem Gehirn und dem restlichen Körper leitet. Die schwersten Verletzungen treten auf, wenn das Rückenmark geschädigt wird. Behandlungsfehler in diesem Bereich können auftreten durch
- Zerreißen,
- Durchtrennung,
- Dehnung oder vermehrten Druck,
- Unterbrechungen des Blutflusses.
Nicht selten ist die Folge eine teilweise oder vollständige Lähmung.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ihre Behandlung nicht dem ärztlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entsprochen hat. Maßstab ist damit der Stand der Medizin zum Behandlungszeit. viele Handlungen oder Unterlassungen können unter diese Definition fallen. Folgende ärztliche Behandlungsfehler können vor allem zu Schäden an der Wirbelsäule führen:
- unterlassene Abklärung auf eine Verletzung der Wirbelsäule
- Unterlassen der richtigen Untersuchungen, z.B. eines MRT zur Abklärung eines vermuteten Bandscheibenvorfalls
- Chirurgische Behandlungsfehler bei Operationen (z.B. Bandscheibenausräumung, Dekompression des Spinalkanals, Versteifungen von Wirbeln)
- unterlassene Abklärung einer Infektion (z.B. Spondylodiszitis)
- fehlende oder unvollständige Aufklärung über Risiken und die Erforderlichkeit einer Wirbelsäulen-OP
Die einzelnen Behandlungsfehler schließen sich nicht gegenseitig aus, können nebeneinander vorliegen und Schäden an der Wirbelsäule und dem Rückenmark verursachen oder verschlimmern. Der Nachweis, was die Ursache für den Schaden an der Wirbelsäule ist, ist oft der komplexeste Teil von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern aufgrund von Verletzungen der Wirbelsäule. Dazu muss man neben der nötigen Erfahrung ein Wissen und Verständnis der medizinischen Vorgänge mitbringen, das unsere Kanzlei für Medizinrecht aufgrund langjähriger Arbeit für Patienten in Wiesbaden und Umgebung, die ärztliche Behandlungsfehler iBd Wirbelsäule erlitten haben, vorweisen kann.
Die Höhe eines Schmerzensgeldes, dass Sie erhalten können, hängt von der Schwere der Verletzung der Wirbelsäule und deren Auswirkungen auf Ihr Leben ab. Jeder Fall ist individuell und kein Urteil eines Gerichts ist mit Ihrer Situation identisch. Wir setzen uns dafür einen, für Sie das maximale Schmerzensgeld auszuhandeln und sind dafür bekannt dass wir für unsere Mandanten mit schwersten Schäden Entschädigungen in sechsstelliger Höhe erwirken.
Beispiele für Schmerzensgelder bei Schäden an der Wirbelsäule durch ärztliche Behandlungsfehler:
22.000 Euro (Schmerzensgeld ( Indexanpassung) aufgrund einer Bandscheiben-Operation (Bandscheibenersatz-Operation) nach einer neueren Methode ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende Indikation (Erforderlichkeit). Deswegen waren vier weitere Operationen notwendig (OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2014).
40.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für eine unterlassene Abklärung einer Schwellung dabei handelte es sich um eine Infektion mit Bakterien, die an die Wirbelsäule gelangten, was eine Spondylitis mit vollständiger Zerstörung der Bandscheibe zwischen dem 11. und dem 12 Rückenwirbel im Brustwirbelbereich zur Folge hatte (LG München II, Urteil vom 26.11.2002).
55.000 Euro Schmerzensgeld (mit Indexanpassung) für die Schädigung an der Wirbelsäule durch unerkannten intraabdominellen Tumor auf einem MRT (Diagnosefehler). Der Tumor wurde bei anhaltenden Beschwerden erst 8 Monate später entdeckt und operativ entfernt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Tumor stark vergrößert und bis an die Wirbelsäule heran gearbeitet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016).
80.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für mehrere ärztliche Behandlungsfehler im Rahmen einer Skoliosekorrektur. Die fehlerhafte Skoliose-Operation führte zu einer Rückenmarksverletzung mit einer leicht inkompletten Beinparese und vorübergehender Querschnittssymptomatik (LG Bonn, Urteil vom 18.02.2011).
95.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für einen Wirbelbogen Bruch des 5. Lendenwirbels und damit verbundener Kompression der Nervenwurzel. Es handelte sich um einen Behandlungsfehler bei der Operation eines Bandscheibenvorfalls. Der Geschädigte Patient klagt über Taubheitsgefühle im gesamten linken Bein, dem rechten Oberschenkel, Muskellähmungen und Probleme beim Gehen (LG Bielefeld, Urteil vom 15.04.2008).
110.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) für einen groben Behandlungsfehler Durch unterlassene röntgenologische Untersuchung nach einem Sturz auf das Steißbein. Stattdessen wurde eine Spritzentherapie (infiltrationstherapie) fortgesetzt, die wegen eines Bruchs am Kreuzbein (Os sacrum) völlig ungeeignet ist Punkt zudem kam es mit einer Infektion mit Staphylococcus aureus (OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2015).
180.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung und Umrechnung von DM) aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler in Form einer nicht erforderlichen Freilegung von Nervensträngen im Bereich des 1. Lendenwirbel Körpers bei einer Bandscheiben Operation. Hierdurch kam es zu einer sogenannten schlaffen Querschnittslähmung. der Geschädigte Patient ist zeitlebens an den Rollstuhl gefesselt. Die Haftpflichtversicherung hatte außergerichtlich bereits einen Vorschuss von 75000 € (150.000 DM) bezahlt (LG Dortmund, Urteil vom 28.04.1988).
185.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) wegen einer unterlassenen neurologischen Untersuchung nach Auftreten einer Fußheberschwäche. Dadurch konnte eine kompressionsfraktur im Bereich der Wirbelsäule nicht rechtzeitig gefunden und behandelt werden. Die Folge ist eine komplette Querschnittlähmung ab D 7/8 (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.05.1991).
232.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) aufgrund unterlassener Risikoaufklärung vor der Behandlung eines Bandscheibenvorfalls mit CT-gesteuerter periradikulärer lumbaler Infiltration (Spritzentherapie). Die Folge war ein inkomplettes Querschnittssyndrom (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2011).
282.000 Euro Schmerzensgeld (Indexanpassung) wegen einer nicht indizierten Rückenoperation mit darauffolgender kompletter Querschnittlähmung. Die Geschädigte Patientin wurde außerdem nicht über die mit der OP verbundenen Risiken aufgeklärt; denn es bestand nur eine minimale Chance im niedrigen einstelligen Prozentbereich, die Ursache der langjährigen Beschwerden zu finden und zu beheben ( OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2004).
380000 € Schmerzensgeld (Indexanpassung) aufgrund einer fehlerhaften Wirbelsäulen-OP, die zu einem apallischen Syndrom (Wachkoma) geführt hat. Die geschädigte Patientin wurde fehlerhaft über die Risiken der Wirbelsäulen-Operation aufgeklärt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2015).
Indexanpassung bedeutet, dass die Schmerzensgelder gemäß dem gestiegenen gesamten Lebenshaltungsindex (Inflation) auf den heutigen Stand umgerechnet wurden.
Durch Schadenersatz für Hirnschäden und Hirnverletzungen decken Sie den Verdienstausfall ab, wenn Sie z.B. Ihre Arbeit aufgeben mussten; auch Behandlungskosten, Kosten der Reha, persönliche Pflege, Umbau in Ihrer Wohnung oder die Anschaffung eines geeigneten Transportmittels und vieles mehr wird ersetzt. Sie erhalten ebenfalls ein Schmerzensgeld für den Verlust der Lebensqualität, Einbußen in Ihrer Freizeitplanung und Freizeitgestaltung (z.B. Sport, Urlaube usw.).
Bei dauerhaften Hirnschäden können sich Ansprüche das Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Schwere der Verletzungen, des Alters der Geschädigten, der Auswirkungen auf das Berufsleben/Privatleben sowie der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auf mehrere Millionen Euro belaufen.
Häufig benötigen unsere an Hirnschäden leitenden Mandanten dringend eine Entschädigung, damit sie baldmöglichst eine finanzielle Entlastung bekommen und wieder ins Leben zurückfinden. Unser Schwerpunkt liegt darauf, dass Sie frühzeitig Zahlungen erhalten (Vorschuss). Ein Vorschuss kann wiederum dann gewährt werden, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik ein Anerkenntnis abgibt, d.h. einen Behandlungsfehler zugibt. Wir arbeiten sehr hart daran, dies für Sie zu erreichen, damit Ihnen der Weg zum Gericht erspart bleibt.
Im Medizinrecht verjähren Ansprüche aus fehlerhafter ärztlicher Behandlung in drei Jahren ab Kenntnis vom Fehler, dem ursächlichen Zusammenhang zu dem Schaden und der Person des Anspruchsgegners.
Die Bestimmung dieser Zeitpunkte kann schwierig sein und sie können zeitlich auseinanderfallen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, eine Kanzlei für Medizinrecht zu kontaktieren, wie z.B. unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden. Ein Fachmann wird alle nötigen Schritte einleiten, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen.
Warum unsere Kanzlei?
Alle Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern sind komplex. Wenn Sie mit einem Schaden an der Wirbelsäule oder eine lebensverändernde Wirbelsäulenverletzung durch einen Arzt erleiden, der sich eigentlich um Sie hätte kümmern sollen, ist das enttäuschend und die Folgen sind verheerend. Wir haben uns den Ruf erarbeitet, einfühlsam, gründlich, sachkundig und hilfsbereit zu sein.
Das sind die Gründe, warum unsere Mandanten wegen Behandlungsfehlern an der Wirbelsäule mit uns zusammenarbeiten:
- einzigartige medizinische Erfahrung mit Verletzungen der Wirbelsäule
- außergewöhnliche Erfolge bei Schadenersatz und Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler mit Zahlungen in sechsstelliger Höhe
- Spezialisten für Ärztefehler und Behandlungsfehler bei Schäden an der Wirbelsäule
- mehrfach ausgezeichnet als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung
Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung, Wiesbaden.
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