„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“
Wir unterstützen betroffene Patienten bei Hirnschäden seit über 15 Jahren.
Was müssen Sie über Behandlungsfehler wissen? Was sollten Sie nach dem Hirnschaden unternehmen? Wie ist der Ablauf? Wir beantworten Ihre Fragen zu Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler und gehen auf Ihre persönliche Situation ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Erfahrener Anwalt für Hirnschäden.
Die Kanzlei für Medizinrecht Wiesbaden besteht aus einem erfahrenen Team, das gewohnt ist, komplexe Klagen wegen Hirnschäden durch Ärztefehler zu bearbeiten. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Unsere einfühlsamen Mitarbeiter verstehen die enormen Herausforderungen, vor denen Ihre Familie steht, und sind für Sie da, um Ihnen die nötige Unterstützung zu geben.
Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu schützen. Um dies zu erreichen, arbeiten wir hart daran, eine lebenslange Entschädigung zu sichern, die den gesamten Pflegebedarf des geschädigten Patienten abdeckt, sowohl jetzt als auch in Zukunft. Unsere Kanzlei verschafft Ihnen die nötigen finanziellen Mittel dafür, dass Sie Zugang zu den besten Therapeuten, Pflegern und Geräten erhalten. Um dies zu ermöglichen, verhandeln wir, wo immer möglich, über frühzeitige Zahlungen.
Warum sollten Sie unsere Kanzlei für Hirnschäden wählen?
- Jahrelange Erfahrung – Sie arbeiten mit einem Fachanwalt für Medizinrecht mit über 15 Jahren Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit schwer geschädigten Patienten.
- Experten für Hirnschaden – Wir arbeiten an Fällen von Hirnschäden aus allen Bereichen des staatlichen und privaten Gesundheitswesens.
- Medizinische Sachverständige – Wir haben Zugang zu führenden medizinischen Sachverständigen und greifen regelmäßig auf diese zu, um die Auswirkungen Ihrer Verletzung zu ermitteln. Dies hilft uns bei der Aushandlung Ihres Finanz- und Pflegepakets.
- TOP Anwaltskanzlei – Wir sind in den branchenführenden Bewertungsportalen als eine der bundesweit führenden Kanzleien für ärztliche Behandlungsfehler anerkannt. Wir sind stolz auf unsere Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung von hohen Entschädigungen für Erwachsene aber auch Kinder, deren Leben durch medizinische Behandlungsfehler zerstört wurde.
- Klare und ehrliche Beratung – Unser Ziel ist es, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Wir möchten Ihnen helfen, die Antworten und die Unterstützung zu bekommen, die Sie verdienen.
Arten von Hirnschäden.
Lesen Sie mehr zu den Arten von Hirnschäden und erfahren Sie, ob bei Ihnen ein ärztlicher Fehler vorliegt.
Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und Verbänden.
Wir unterstützen mehrere führende Patientenorganisationen und Verbände, die sich unter anderem für Patienten einsetzen, die einen Hirnschaden (etwa durch einen übersehenen Schlaganfall oder ein nicht erkanntes Hirn-Aneurysma) infolge eines Behandlungsfehlers erlitten haben. So u.a. die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter und den Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband.
Wir sind stolz darauf, in deren Verzeichnisse als Vertrauensanwälte aufgenommen worden zu sein. Für uns ist ein Zeichen der Anerkennung für unsere auf schwere Hirnschäden durch Behandlungsfehler spezialisierte Kanzlei. Ebenso ist es für uns eine Wertschätzung für das jahrelange Engagement für Geschädigte, die einen Hirnschaden z.B. durch einen übersehenen Schlaganfall erlitten haben.
Wenn auch Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen Hirnschaden erlitten haben, beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten, wie Sie an Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen können. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden.
Was können Sie von Ihrem Anwalt für Hirnschäden erwarten?
Sobald unsere auf Hirnschädigungen spezialisierte Kanzlei festgestellt hat, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass Sie sämtliche Kosten für die bestmögliche medizinische Behandlung, Reha und Therapien bezahlt und ersetzt bekommen.
Wegen der häufig dauerhaften Folgen von Gehirnschäden und Hirnverletzungen konzentrieren wir uns darauf, dass Sie für für alle Ihre Schäden einen Ersatz bekommen. Dazu zählt eine möglichst frühe Zahlung eines Vorschusses durch die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik, die für den Behandlungsfehler verantwortlich sind. Ziel ist es, dass Sie sich keine Gedanken darüber machen müssen, wie die Pflege neben dem, was Sie und Ihre Familie durchmachen, bezahlt wird.
Unser Team der Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden wird von einem sehr erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht geleitet. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist seit dem ersten Tag seiner Anwaltszulassung ausschließlich für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern tätig und seit über 15 Jahren auf die Geltendmachung von Schadensersatz wegen schwersten Hirnschäden, übersehenen Schlaganfällen und einem nicht erkannten Hirnaneurysma spezialisiert. Er ist unser Experte für komplexe Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern.
Für eine kostenlose Beratung durch Rechtsanwalt Mühl rufen Sie unsere auf Hirnschäden spezialisierte Kanzlei unter 0611 97774342 an. Oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail an patienten@anwaltmuehl.de – Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Häufige Fragen zu Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen den medizinischen Standard verstößt, Sie deshalb nicht bzw. zu spät behandelt werden und das zu Ihrem Hirnschaden führt oder zur Gehirnschädigung beiträgt. Beispiele für Hirnschäden sind:
- nicht oder zu spät erkannter Schlaganfall
- Verzögerung bei der Diagnose oder Behandlung von Hirnentzündungen (Meningitis) oder Tumoren
- Nichterkennen eines Schädelbruchs nach einer Kopfverletzung
- Übersehen der Anzeichen für ein Blutgerinnsel oder eine Blutung im Gehirn
- zu spät erkannte oder nicht erkannte Infektionen
- falsche OP-Verfahren
- Schäden bei Babys, die durch Sauerstoffmangel vor, während oder nach der Geburt verursacht werden (Asphyxie, Hypoxie).
Die Feststellung, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist hier nicht so eindeutig, wie in anderen Fällen ärztlicher Fahrlässigkeit.
Wir müssen nachweisen, dass der Arzt medizinische Leitlinien oder Richtlinien nicht beachtet, außerhalb des ärztlichen Standards oder in einer Weise gehandelt hat, in der kein verantwortungsbewusster Arzt gehandelt hätte.
Unser Team stützt sich auf eine langjährige Erfahrung, um die Antworten darauf zu geben und erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld für geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen.
Wir werden dabei immer ein medizinisches Gutachten einholen, um uns über die Ursache Ihrer Gehirnverletzung und Ihres Hirnschaden zu vergewissern.
Auf diese Weise können wir Ihren Schadensersatz bestmöglich begründen.
Sie haben grundsätzlich drei Jahre Zeit, eine Klage wegen einer Hirnverletzung oder eines Hirnschadens durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt haben und wissen, dass der Arztfehler den Hirnschaden verursacht hat (§ 199 BGB).
Der Zeitpunkt, in dem Sie von dem Behandlungsfehler tatsächlich erfahren haben, kann wiederum Monate oder sogar Jahre nach der fehlerhaften Behandlung liegen.
Sie können Ihren Anspruch daher auch noch viele Jahre nach der Schädigung geltend machen. Ihre Ansprüche verjähren aber unabhängig von der Kenntnis in 30 Jahren (§ 197 BGB).
Die Regeln sind hier aber kompliziert. Bitte lassen Sie sich deshalb baldmöglichst rechtlich beraten, damit Sie Ihre Rechte und Ihren Anspruch nicht verlieren.
Manche geschädigte Patientinnen und Patienten haben Bedenken, gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorzugehen oder diese zu verklagen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Die Realität ist jedoch, dass Hirnschäden und Hirnverletzungen Ihr Leben völlig verändern können und dass Sie möglicherweise für den Rest Ihres Lebens mit den Folgen des Behandlungsfehlers zu kämpfen haben werden.
Kein Geld der Welt kann Ihnen die Gesundheit wieder bringen. Eine Entschädigung kann Ihnen aber dabei helfen, die finanzielle Belastung zu mindern und Ihnen Unterstützung auf andere Weise ermöglichen (z.B. Pflegekraft, Haushaltshilfe, Gärtner usw.).
Wenn Sie erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld für Hirnschaden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler durchsetzen, tragen Sie ebenfalls dazu bei, dass solcher Ärztefehler nicht auch jemandem anderen widerfährt.
Ein auf Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler spezialisierter Rechtsanwalt wie unsere Kanzlei für Medizinrecht Wiesbaden hilft Ihnen dabei, Ihre Chancen richtig einzuschätzen und die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen, damit Sie angemessen entschädigt werden.
Durch Schadenersatz für Hirnschäden und Hirnverletzungen decken Sie
- den Verdienstausfall ab, wenn Sie z.B. Ihre Arbeit aufgeben mussten;
- Behandlungskosten,
- Kosten der Reha,
- persönliche Pflege,
- Umbau in Ihrer Wohnung oder
- Anschaffung eines geeigneten Transportmittels
- und vieles mehr wird ersetzt.
Sie erhalten ebenfalls ein Schmerzensgeld für den Verlust der Lebensqualität, Einbußen in Ihrer Freizeitplanung und Freizeitgestaltung (z.B. Sport, Urlaube usw.).
Bei dauerhaften Hirnschäden können sich Ansprüche das Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Schwere der Verletzungen, des Alters der Geschädigten, der Auswirkungen auf das Berufsleben/Privatleben sowie der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auf mehrere Millionen Euro belaufen.
Häufig benötigen unsere an Hirnschäden leitenden Mandanten dringend eine Entschädigung, damit sie baldmöglichst eine finanzielle Entlastung bekommen und wieder ins Leben zurückfinden. Unser Schwerpunkt liegt darauf, dass Sie frühzeitig Zahlungen erhalten (Vorschuss). Ein Vorschuss kann wiederum dann gewährt werden, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik ein Anerkenntnis abgibt, d.h. einen Behandlungsfehler zugibt. Wir arbeiten sehr hart daran, dies für Sie zu erreichen, damit Ihnen der Weg zum Gericht erspart bleibt.
Wir verstehen, dass die Geltendmachung von Schadensersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlern vor allem dann entmutigend erscheinen mag, wenn Sie mit dem Hirnschaden selbst zurechtzukommen müssen.
Deshalb sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren und mit uns sprechen, damit wir Ihnen die rechtliche Seite abnehmen und Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Unser erfahrenes Team von Experten wird Ihre Fragen beantworten und den gesamten Ablauf so unkompliziert wie möglich für Sie gestalten. Unser Einfühlungsvermögen und das Bestreben, Ihren Fall zu gewinnen, heben uns deutlich von anderen Kanzleien ab.
Wenn Sie also glauben, dass Ihr Hirnschaden die Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers ist, vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin unter 0611 97774342. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir uns kurzfristig bei Ihnen melden können. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht und zeigt Ihnen auf, welche Chancen Sie auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers haben.
Warum die Kanzlei für Medizinrecht von Fachanwalt Christoph Mühl in Wiesbaden die richtige Wahl für Sie ist?
Seit über 15 Jahren unterstützt unsere Kanzlei Menschen mit Hirnschäden und ihre Familien dabei, angemessene Entschädigungen und Gerechtigkeit zu bekommen. Wir sind bereits das vierte Jahr infolge von ProvenExpert als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnungen machen uns stolz und spiegeln unseren guten Ruf als Spezialisten im Medizinrecht auf dem Gebiet der Arzthaftung wieder.
Während der gesamten Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein Maximum an Transparenz und beschränken den juristischen Fachjargon auf das Minimum, damit sichergestellt ist, dass unsere Kommunikation mit Ihnen jederzeit klar und eindeutig ist.