„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“
„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“

Wir unterstützen betroffene Patienten bei Hirnschäden seit 15 Jahren.
Was müssen Sie über Behandlungsfehler wissen? Was sollten Sie unternehmen? Wie ist der Ablauf? Wir beantworten Ihre Fragen zu Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler und gehen auf Ihre persönliche Situation ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden
Häufige Fragen zu Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen den medizinischen Standard verstößt, Sie deshalb nicht bzw. zu spät behandelt werden und das zu Ihrem Hirnschaden führt oder zur Gehirnschädigung beiträgt. Beispiele für Hirnschäden sind:
- nicht oder zu spät erkannter Schlaganfall
- Verzögerung bei der Diagnose oder Behandlung von Hirnentzündungen (Meningitis) oder Tumoren
- Nichterkennen eines Schädelbruchs nach einer Kopfverletzung
- Übersehen der Anzeichen für ein Blutgerinnsel oder eine Blutung im Gehirn
- zu spät erkannte oder nicht erkannte Infektionen
- falsche OP-Verfahren
- Schäden bei Babys, die durch Sauerstoffmangel vor, während oder nach der Geburt verursacht werden (Asphyxie, Hypoxie).
Die Feststellung, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist hier nicht so eindeutig wie in anderen Fällen ärztlicher Fahrlässigkeit. Wir müssen nachweisen, dass der Arzt medizinische Leitlinien oder Richtlinien nicht beachtet, außerhalb des ärztlichen Standards oder in einer Weise gehandelt hat, in der kein verantwortungsbewusster Arzt gehandelt hätte. Unser Team stützt sich auf eine langjährige Erfahrung, um die Antworten darauf zu geben und erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld für geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen. Wir werden dabei immer ein medizinisches Gutachten einholen, um uns über die Ursache Ihrer Gehirnverletzung und Ihres Hirnschaden zu vergewissern. Auf diese Weise können wir Ihren Schadensersatz bestmöglich begründen.
Sie haben grundsätzlich drei Jahre Zeit, eine Klage wegen einer Hirnverletzung oder eines Hirnschadens durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt haben und wissen, dass der Arztfehler den Hirnschaden verursacht hat (§ 199 BGB). Der Zeitpunkt, in dem Sie von dem Behandlungsfehler tatsächlich erfahren haben, kann wiederum Monate oder sogar Jahre nach der fehlerhaften Behandlung liegen. Sie können Ihren Anspruch daher auch noch viele Jahre nach der Schädigung geltend machen. Ihre Ansprüche verjähren aber unabhängig von der Kenntnis in 30 Jahren (§ 197 BGB). Die Regeln sind hier aber kompliziert. Bitte lassen Sie sich deshalb baldmöglichst rechtlich beraten, damit Sie Ihre Rechte und Ihren Anspruch nicht verlieren.
Manche geschädigte Patientinnen und Patienten haben Bedenken, gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorzugehen oder diese zu verklagen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Die Realität ist jedoch, dass Hirnschäden und Hirnverletzungen Ihr Leben völlig verändern können und dass Sie möglicherweise für den Rest Ihres Lebens mit den Folgen des Behandlungsfehlers zu kämpfen haben werden. Kein Geld der Welt kann Ihnen die Gesundheit wieder bringen. Eine Entschädigung kann Ihnen aber dabei helfen, die finanzielle Belastung zu mindern und Ihnen Unterstützung auf andere Weise ermöglichen (z.B. Pflegekraft, Haushaltshilfe, Gärtner usw.). Wenn Sie erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld für Hirnschaden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler durchsetzen, tragen Sie ebenfalls dazu bei, dass solcher Ärztefehler nicht auch jemandem anderen widerfährt. Ein auf Hirnschäden durch ärztliche Behandlungsfehler spezialisierter Rechtsanwalt wie unsere Kanzlei für Medizinrecht Wiesbaden hilft Ihnen dabei, Ihre Chancen richtig einzuschätzen und die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen, damit Sie angemessen entschädigt werden.
Durch Schadenersatz für Hirnschäden und Hirnverletzungen decken Sie den Verdienstausfall ab, wenn Sie z.B. Ihre Arbeit aufgeben mussten; auch Behandlungskosten, Kosten der Reha, persönliche Pflege, Umbau in Ihrer Wohnung oder die Anschaffung eines geeigneten Transportmittels und vieles mehr wird ersetzt. Sie erhalten ebenfalls ein Schmerzensgeld für den Verlust der Lebensqualität, Einbußen in Ihrer Freizeitplanung und Freizeitgestaltung (z.B. Sport, Urlaube usw.).
Bei dauerhaften Hirnschäden können sich Ansprüche das Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Schwere der Verletzungen, des Alters der Geschädigten, der Auswirkungen auf das Berufsleben/Privatleben sowie der körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auf mehrere Millionen Euro belaufen.
Häufig benötigen unsere an Hirnschäden leitenden Mandanten dringend eine Entschädigung, damit sie baldmöglichst eine finanzielle Entlastung bekommen und wieder ins Leben zurückfinden. Unser Schwerpunkt liegt darauf, dass Sie frühzeitig Zahlungen erhalten (Vorschuss). Ein Vorschuss kann wiederum dann gewährt werden, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik ein Anerkenntnis abgibt, d.h. einen Behandlungsfehler zugibt. Wir arbeiten sehr hart daran, dies für Sie zu erreichen, damit Ihnen der Weg zum Gericht erspart bleibt.
Wir verstehen, dass die Geltendmachung von Schadensersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlern vor allem dann entmutigend erscheinen mag, wenn Sie mit dem Hirnschaden selbst zurechtzukommen müssen. Deshalb sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren und mit uns sprechen, damit wir Ihnen die rechtliche SEite abnehmen und Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Unser erfahrenes Team von Experten wird Ihre Fragen beantworten und den gesamten Ablauf so unkompliziert wie möglich für Sie gestalten. Unser Einfühlungsvermögen und das Bestreben, Ihren Fall zu gewinnen, heben uns deutlich von anderen Kanzleien ab.
Wenn Sie also glauben, dass Ihr Hirnschaden die Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers ist, vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin unter 0611 97774342. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir uns kurzfristig bei Ihnen melden können. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht und zeigt Ihnen auf, welche Chancen Sie auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers haben.
Warum die Kanzlei für Medizinrecht von Fachanwalt Christoph Mühl in Wiesbaden die richtige Wahl für Sie ist?
Seit 15 Jahren unterstützt unsere Kanzlei Menschen mit Hirnschäden und ihre Familien dabei, angemessene Entschädigungen und Gerechtigkeit zu bekommen. Wir sind bereits das vierte Jahr infolge von ProvenExpert als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnungen machen uns stolz und spiegeln unseren guten Ruf als Spezialisten im Medizinrecht auf dem Gebiet der Arzthaftung wieder.
Während der gesamten Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein Maximum an Transparenz und beschränken den juristischen Fachjargon auf das Minimum, damit sichergestellt ist, dass unsere Kommunikation mit Ihnen jederzeit klar und eindeutig ist.
Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung, Wiesbaden.
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