Schadenersatz wegen Arztfehlern von Chirurgen.

Spezialisten für Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern im Bereich Chirurgie.

Jedes Jahr werden Millionen von Operationen durchgeführt (2020 sind 15,8 Millionen vollstationäre Operationen in deutschen Krankenhäusern erfolgt). Viele weitere elektive Eingriffe finden täglich in privaten Kliniken und auch in Praxen in ganz Deutschland statt. Die überwiegende Mehrheit dieser Eingriffe ist erfolgreich und verläuft ohne Komplikationen. Manchmal werden jedoch chirurgische Fehler gemacht, die in einigen Fällen katastrophale oder sogar tödliche Folgen haben können. In diesen Fällen können Ansprüche wegen chirurgischer Fahrlässigkeit (chirurgische Behandlungsfehler) geltend gemacht werden.

Die Kanzlei für Medizinrecht Wiesbaden von Fachanwalt Christoph Mühl hat vielen Mandanten geholfen, bei denen Behandlungsfehler bei einer Operation zu einem gesundheitlichen Schaden geführt haben. Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Operationen und Arztfehlern von Chirurgen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren
TOP Dienstleister 2023 Medizinrecht Wiesbaden

„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“

TOP Empfehlung 2023 Medizinrecht Wiesbaden

„Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Mühl bedanken. Herr Mühl hat mich in den letzten Jahren begleitet und durch seine engagierte Art und sein kompetentes Fachwissen erfolgreich vertreten. Ein erfolgreicher Abschluss, das habe ich mir von Herzen gewünscht. 100%ige Weiterempfehlung.“

Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Operation bekommen können? Wir beantworten Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

Kontaktieren Sie uns.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Operationen und Ärztefehlern im Bereich Chirurgie.

Kostenlose Beratung
0611 97774342

Was ist ein chirurgischer Behandlungsfehler?

Chirurgische Behandlungsfehler liegen vor, wenn ein Chirurg während einer Operation dem Patienten eine Verletzung zufügt oder eine bereits bestehende Verletzung verschlimmert.

Von allen medizinischen Fachkräften wird erwartet, dass sie ihren Patienten den in der medizinischen Wissenschaft anerkannten medizinischen Standard bieten, der ein akzeptables Maß an Kompetenz erkennen lässt. Von Chirurgen wird daher erwartet, dass sie bei der Durchführung operativer Eingriffe ein angemessenes Maß an Sorgfalt und Fachwissen an den Tag legen. Ist dies nicht der Fall und erleidet ein Patient dadurch einen Schaden, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlern geltend gemacht und nötigenfalls eine Klage eingereicht werden.

Um einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern zu beweisen, muss der Patient nachweisen, dass der Chirurg die Operation in einer Weise durchgeführt hat, die von einem gewissenhaften Arzt, der in diesem Bereich der Medizin qualifiziert ist, als unverständlich angesehen wird. 

Darüber hinaus muss der Patient nachweisen, dass er dadurch einen Schaden erlitten hat. Wenn der Patient nachweisen kann, dass er ohne den Behandlungsfehler des Chirurgen den Schaden vermieden hätte, wird sein Anspruch auf Schadenersatz erfolgreich sein.

Arten von chirurgischen Behandlungsfehlern

Es gibt viele verschiedene Anknüpfungspunkte dafür, wann ein Behandlungsfehler im Bereich Chirurgie angenommen werden kann. Zu den in der Praxis am häufigsten vorkommenden gehören jedoch die Durchführung des falschen Verfahrens oder die Operation am falschen Körperteil. Manchmal werden Fremdkörper wie chirurgische Instrumente nach einer Operation fahrlässig im Körper des Patienten belassen, was zu Schmerzen und Infektionen führen kann. Andere Arten von Ansprüchen umfassen die Schädigung von Nerven während einer Operation oder die Schädigung anderer Organe, die zum Zeitpunkt der Operation (oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums) nicht diagnostiziert und behoben wurde, sowie die Verursachung von Infektionen beim Patienten aufgrund mangelnder Hygiene vor, während oder nach dem chirurgischen Eingriff.

Kontaktieren Sie uns.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Herz-Krankheiten und zum Medizinrecht.

Kostenlose Beratung
0611 97774342

Beispielsfälle zu Ärztefehlern von Chirurgen.

Durch einen Behandlungsfehler bei der Entfernung einer Gallenblase (Cholezystektomie) hat der Chirurg infolge einer Verwechslung des ductus cysticus mit dem ductus choledochus zusätzlich noch der ductus hepaticus in Höhe der beiden Lebergänge einer Patientin durchtrennt.

Folge: Es musste eine notfallmäßige Revisionsoperation per Bauchschnitt erfolgen wegen eines festgestellten Austritts von Gallenflüssigkeit in den Bauchraum. Danach waren mehrfache stationäre Behandlungen mit Operationen nötig. Insgesamt lag die Patientin deshalb knappe 6 Wochen im Krankenhaus.

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat der Patientin mit Urteil vom 30.09.2014 – Az. 5 U 3/13 ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro zugesprochen. Unter Berücksichtigung der Geldentwertung (gestiegener Gesamtlebenshaltungsindex) müssten heute in dieser Fallgestaltung 55.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verwechslung bei der OP zugesprochen werden.

Weil der Arzt eine 1,9 cm lange OP-Nadel im Bauchraum der Patientin „vergessen“ hat, wurde tatsächlich ein Gerichtsverfahren nötig.

Fazit: Das Verfahren ging in die zweite Instanz und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der geschädigten Patientin mit Urteil 20.12.2018 – Az. 1 U 145/17 ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen wegen der vergessenen OP-Nadel.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einer geschädigten Frau (Urteil vom 14.11.1985 – Az. 3 U 177/84) ein Schmerzensgeld in Höhe von 28.000 DM (das entspricht unter Indexanpassung 26.000 Euro) zugesprochen, weil es bei ihr zu einer Streptokokken-Infektion mit anschließender Sepsis gekommen ist.

Hier kam es zu einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch den behandelnden Arzt, der die Klägerin nicht über die Möglichkeit anderer Operationsmethoden zur Sterilisation aufklärte, wenn auch die Risiken der angewandten Methode (Infektionsgefahr, Darmverletzung) vorwiegend gering und normalerweise beherrschbar sind.

Wegen der Verletzung des rechten Harnleiters durch einen schuldhaften Operationsfehler mit erheblichen kolikartigen Schmerzen hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Urteil vom 19.08.1985 – Az. 8 U 125/83 einer Frau ein Schmerzensgeld von 20.000 DM zugesprochen. Umgerechnet auf heute wären es unter Berücksichtigung der Geldentwertung fast 20.000 Euro, die zugesprochen werden müssten.

Die Behebung des Schadens konnte nur noch durch Ersetzen des Harnleiteranteils durch einen gestielten Blasenlappen erfolgen. Ob das trotz Operation verbliebene Zurückfließen des Harns in den Ureter und eventuell in das Nierenbecken mit Infektionsfolgen (Gefahr eines Funktionsverlustes der Niere) durch eine weitere Operation beseitigt werden kann, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Das hatte deshalb neben einer schweren körperlichen auch eine immense seelische Belastung wegen Furcht vor Folgeschäden zur Folge.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einer geschädigten Patientin für einen Plexusschaden durch einen Behandlungsfehler eine Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen (07.04.2016 – Az. 1 U 79/15). Die Frau muss seitdem ein Schmerzsyndrom im rechten Arm hinnehmen. Unter Berücksichtigung der Geldentwertung würden heute knapp 24.000 Euro zugesprochen werden müssen für einen Plexusschaden aufgrund Ärztefehlers.

Wurden Sie Opfer eines Arztfehlers durch einen Chirurgen?

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person nach einer Operation eine Verletzung erlitten haben, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler. Unser Team wird alle Ihre medizinischen Unterlagen einholen müssen, um festzustellen, was falsch gelaufen ist und ob dies hätte vermieden werden können. Oft müssen wir einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen beauftragen, der sich zu der Behandlung äußert, die bei Ihnen durchgeführt wurde, und feststellt, ob das Niveau der Versorgung seiner Meinung nach unter dem liegt, das dem medizinischen Facharztstandard entspricht.

Unsere auf Medizinrecht und Arzthaftung spezialisierte Kanzlei hat schon viele Patienten vertreten, die durch chirurgische Fahrlässigkeit und Arztfehler von Chirurgen geschädigt wurden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen lassen möchten.

Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

Kostenlose Erstberatung

Medizinrecht Wiesbaden.

Vermutung Behandlungsfehler.

Vermuten Sie, dass bei Ihnen oder Ihren Angehörigen ein gesundheitlicher Schaden durch einen Arztfehler eines Chirurgen eingetreten ist oder sein könnte, wenden Sie sich an unsere Kanzlei als Experten für Behandlungsfehler im Bereich Chirurgie und Ärztepfusch durch Chirurgen.

Rufen Sie uns unter 0611 97774342 an. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen KOSTENLOSEN Besprechungstermin.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Die häufigsten Behandlungsfehler im Medizinrecht.

Sie brauchen einen Fachanwalt für Medizinrecht?

Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

Beratungstermin vereinbaren

Wichtige Dokumente