
Haftung des Arzneimittelherstellers
Wir prüfen die Haftung nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung und nach dem AMG.
Haben Sie einen Medizinschaden durch ein Medikament oder Arzneimittel erlitten? In der jüngsten Vergangenheit kommen bei uns gehäuft Anfragen wegen Schäden durch Cytotec (Misoprostol) oder Fluorchinolone (u.a. Levofloxacin, Ciprofloxacin). Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen Hersteller von Arzneimitteln und sichern Sie vor Verjährung ab.
Produzentenhaftung.
Arzneimittelhaftung.
Die Pharmaindustrie wächst ununterbrochen. Sie forscht nach Behandlungsmöglichkeiten für bislang unheilbare Krankheiten. Oder gegen neue Krankheiten, zu denen das Corona-Virus zählt, für die Medikamente gefunden und weiterentwickelt werden müssen.
WissenschaftlerInnen arbeiten ständig daran, neue Medikamente und Impfstoffe zu entwickeln. Alleine 2019 hat der deutsche Klinik- und Apothekenmarkt einen Umsatz von 42,6 Milliarden Euro erzielt. Das macht deutlich, wie viele Medikamente jährlich auf den deutschen Markt gelangen, um Menschenleben zu retten und Krankheiten zu besiegen.
Bedauerlicherweise hat diese Industrie aber auch Schattenseiten. Denn es kommt immer wieder zu unerwünschten jedoch erheblichen Schäden durch die Einnahme von Medikamenten und Impfstoffen. Diese Komplikationen sind teilweise in dem Kleingedruckten gar nicht aufgeführt. Daher kann der verordnende Arzt auch nicht vor möglichen Komplikationen warnen.
Vertrauen Sie auf Experten in der Arzneimittelhaftung .


Wir setzen für Sie unser Expertenwissen ein.
Bei Ansprüchen gegen Pharmahersteller sind Fachwissen, die nötige Erfahrung und vor allem Durchsetzungsstärke gefragt.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung bei der Schadensregulierung.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von geschädigten Patienten.
Erfolg
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.