Lesen Sie persönliche Erfahrungsberichte von zufriedenen Mandanten aus Wiesbaden und ganz Deutschland.
Die Kanzlei von Herrn Mühl hat mich in einem langjährigen Verfahren vertreten. (…) Herr Mühl ist ein Top-Fachanwalt und durch seine kompetente Art kam es zu einem guten Ende für mich. Ich kann Herrn Mühl uneingeschränkt weiterempfehlen.
Ich war jederzeit gut aufgehoben und beraten und ich war sehr froh Herrn RA Christoph Mühl in meiner Angelegenheit gefunden zu haben.
Wir unterstützen Sie als starker Partner an Ihrer Seite.
Wir beraten erfolgreich geschädigte Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern im Medizinrecht seit über 15 Jahren. Lernen Sie unser kompetentes Team aus Wiesbaden kennen und überzeugen Sie sich selbst.
Was uns auszeichnet:
Fragen und Antworten zu Arzthaftung und Geburtsschaden.
Ein Behandlungsfehler ist allgemein gesagt eine Fahrlässigkeit des Arztes. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsstandard in der jeweiligen Fachdisziplin abweicht. Der Behandlungsstandard richtet sich immer nach dem Stand der Medizin zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung.
Man kann immer zunächst versuchen, die Fragen mit dem Arzt zu klären. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Sie vorbereitet ins Gespräch gehen. Dazu benötigen Sie eine Zweitmeinung oder eine Stellungnahme eines Sachverständigen. Damit diese Stellungnahme möglich ist, müssen die Patientenakte, Röntgenbilder und alle Unterlagen beschafft werden, die Ihre Behandlung betreffen. Dazu gehört es, Beweise für den Behandlungsfehler zu sichern. Anschließend wird ein Gutachten erstellt und erst dann ist es sinnvoll über Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verhandeln. Am besten übernimmt ein Anwalt für Medizinrecht die Verhandlungen.
Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte:
- Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen KOSTENLOSEN unverbindlichen Termin, um herauszufinden, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Wir beraten Sie persönlich oder telefonisch. Der Termin hat in Notfällen auch bei Ihnen zuhause oder in einem unserer Büros in Wiesbaden, Frankfurt oder in Mainz stattfinden. Je nach dem, was für Sie am besten ist.
- Im Anschluss an unser Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten und die Höhe Ihres Schadenersatzes sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beraten. Wir halten Sie über die Fortschritte stets auf dem Laufenden und beraten Sie über alle Entscheidungen, die Ihre Angelegenheit betreffen.
- Sie müssen uns so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen, damit wir eine Sicherung der medizinischen Beweismittel durchführen können.
- Wenn wir uns einig sind, dass die Kanzlei Christoph Mühl – Patientenanwalt Ihren Fall übernehmen soll, werden wir die Finanzierung Ihres Falls besprechen, die Einzelheiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären und prüfen, ob Ihr Fall für eine Prozessfinanzierung durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer in Betracht kommt.
- Sie haben immer direkten Zugang zu Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht, der Sie mit seinem Team persönlich über Fortschritte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Laufenden hält und Sie bei allen Entscheidungen unterstützt.
- Befunderhebungsfehler:
Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn der Arzt es versäumt, medizinisch erforderliche Untersuchungen durchzuführen oder Befunde zu sichern.
- Diagnosefehler:
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt die kennzeichnenden Symptome nicht ausreichend würdigt und seine Wertung medizinisch unvertretbar ist.
- Therapiefehler:
Ein Therapiefehler ist dann gegeben, wenn
- die gewählte Therapie ungeeignet ist, um die Krankheit zu behandeln,
- die Behandlung entspricht nicht dem allgemeinen Behandlungsstandard,
- es wurde eine Behandlung gewählt, die nicht dem geringsten Risiko für PatientInnen entspricht und es bestehen Alternativen.
- Organisationsfehler:
Von einem Organisationsfehler spricht man, wenn PatientInnen Schäden aufgrund unzureichender Hygiene, Ausstattung in einer Praxis oder einem Krankenhaus erleiden. Dazu zählen auch eine unzureichende Überwachung, Auswahl oder zu geringe Anzahl des Personals.
- Fehlende Sicherungsaufklärung:
Die Sicherungsaufklärung betrifft Informationen an den Patienten, wie er sich therapiegerecht verhalten soll, damit er den Erfolg der Behandlung nicht gefährdet bzw. den Erfolg sicherstellt. Dazu gehören Informationen über eine angepasste Lebensweise, die Einnahme von Medikamenten und Nachsorge- und Kontrolltermine. Diese Pflicht zur Information ist eine Beratung. Sie setzt an eine Behandlung an und besteht vor allem nach Abschluss der Behandlung.
- Schwangerschaftsfehler und Geburtsfehler:
Diese können Mutter oder Baby während der Wehen oder rund um die Geburt erleiden. Die einzelnen Fehler können in der unterlassenen Befunderhebung, einem Diagnosefehler, meist aber in einem verspäteten Not-Kaiserschnitt liegen.
Welcher Fehler bei Ihnen vorliegt, muss durch einen Spezialisten geklärt werden. Daher empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall einen Fachanwalt für Medizinrecht für diese komplexe Einschätzung zu Rate zu ziehen.
Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. In der Arzthaftung gibt es aber eine Besonderheit. Der Patient muss wissen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt oder hätte erkennen müssen, dass ein Behandlungsfehler gegeben ist. Auch muss er wissen, wer den Behandlungsfehler begangen hat. Juristen sprechen hier von positiver Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis.
Die drei Jahre können schnell vergehen und jede Verzögerung erhöht das Risiko, wichtige Beweise zu verlieren. Wir empfehlen daher, einen Anwalt für Medizinrecht idealerweise spätestens 12-18 Monate nach dem vermuteten Behandlungsfehler zu kontaktieren, um Probleme zu vermeiden und Ihre Ansprüche vor Verjährung zu sichern.
Nicht jeder Anwalt versteht es, medizinische Sachverhalte richtig einzuordnen und verfügt über die Kompetenz und Erfahrung, um für PatientInnen ein Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern durchzusetzen. Angemessenes Schmerzensgeld für einen Behandlungsfehler bekommt daher nur, wer einen spezialisierten Anwalt für Arzthaftung und Geburtsschäden, d.h. einen Fachanwalt für Medizinrecht, einschaltet.
Bei Behandlungsfehlern zahlt der Gegner: Wird ein Behandlungsfehler nachgewiesen und der Anspruch auf Schadenersatz erfolgreich durchgesetzt, zahlt der Gegner sämtliche Kosten für den Anwalt und das Gericht.
Bei der Bemessung von Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern kommt es immer auf den Einzelfall an. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, so z.B. Alter, Beruf, Dauer und Schwere der Verletzung, Auswirkungen auf Ehe und Familie usw. Schmerzensgeldtabellen können hier aber als eine Orientierungshilfe dienen.
Schmerzensgeld-Tabelle Behandlungsfehler
- 15.000,- € Schaftbruch einer Hüftprothese aufgrund von minderwertigem Material OLG Frankfurt am Main, 20.04.2010 – 8 U 187/08
- 25.000,- € Verletzung des Nervus femoralis bei Knieoperation OLG Köln, 28.04.2008 – 5 U 192/07
- 27.000,- € Behandlungsfehler bei Implantation von Totalendoprothese des Hüftgelenks OLG Frankfurt am Main, 28.01.2014 – 8 U 116/12
- 50.000,- € Herzinfarkt infolge unterlassener Befunderhebung LG Berlin, 04.12.2000 – 6 O 385/09
- 200.000,- € Hypoxischer Hirnschaden mit apallischem Syndrom LG München I 28.05.2003 – 9 O 14993/99
- 500.000,- € Hypoxischer Hirnschaden nach grob fehlerhaftem Notarzteinsatz OLG Frankfurt am Main, 05.04.2018 – 22 U 65/17
- 800.000,- € Verspätetes Erkennen einer Menningokokkensepsis durch groben Behandlungsfehler OLG Oldenburg, 18.03.2020 – 5 U 196/18
Für eine ausführliche Prüfung von Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler oder Kunstfehler sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren, der Patienten vertritt (Patientenanwalt).
Nein, sie sind nicht verbindlich, weil kein Behandlungsfehler dem anderen gleicht und jeder Mensch individuell ist. Schmerzensgeldtabellen können als eine Orientierungshilfe für die Bemessung im Einzelfall dienen. Richter können von Schmerzensgeld nach unten aber auch nach oben abweichen. Gerichte haben hier ein weites Ermessen.
Jede Rechtsschutzversicherung, die als Baustein den Privat-Rechtsschutz beinhaltet, übernimmt regelmäßig die Kosten eines Anwalts im Medizinrecht, die Gerichtskosten und Auslagen für Sachverständige. Die Versicherung muss aber zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers schon bestanden haben. Im Nachhinein kann man sich nicht versichern.
Sind wir der richtige Anwalt für Sie?
Unser Team der Kanzlei Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden besteht aus erfahrenen Spezialisten im Medizinrecht und Geburtsschaden und ist mehrfach ausgezeichnet als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung. Wir kämpfen für unsere Kunden mit Herz und Hartnäckigkeit und haben eine überdurchschnittliche Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld durch ärztliche Behandlungsfehler und Falschbehandlungen.
Unser Versprechen an Sie:
- Wir vertreten nur PatientInnen, keine Gesundheitsdienstleister wie Kliniken oder Ärzte; so kommt es nie zu Interessenskollisionen.
- Wir bieten eine kostenlose Erstberatung und Fallprüfung, die für Sie völlig unverbindlich erfolgt.
- Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen im Medizinrecht, damit Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Sie werden sicher Fragen haben, bevor Sie sich dafür entscheiden, Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Rufen Sie uns an oder besuchen uns in unseren Büros in Wiesbaden, Frankfurt oder Mainz für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen gerne unter 0611 97774342 weiter.
Die häufigsten Behandlungsfehler im Medizinrecht.
Ihr Weg zur Gerechtigkeit – Unsere Leistungen im Überblick
Unser Team mit einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden steht Ihnen zur Seite, um Ihnen zu helfen, wenn Sie oder Ihre Familie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, einer fehlerhaften Diagnose, eines Medikationsfehlers oder einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht wurden. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen, um Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten:
1. Umfassende Rechtsberatung: Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, um Ihren Fall zu analysieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen.
2. Fallprüfung und Schadensbewertung: Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall gründlich, um den Umfang des Schadens zu bewerten und eine angemessene Entschädigung zu ermitteln.
3. Konsequente Interessenvertretung: Wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein und vertreten ausschließlich Patienten, um potenzielle Interessenskollisionen zu vermeiden.
4. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen: Wir kümmern uns um alle rechtlichen Schritte, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Kliniken, Praxen und Ärzten erfolgreich geltend zu machen.
5. Unterstützung bei Schmerzensgeldansprüchen: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung für erlittenes Leid und Schmerzen erhalten.
6. Erfolgreiche Vertretung in verschiedenen medizinischen Fehlbehandlungsfällen: Unser Team hat umfangreiche Erfahrung in Fällen ärztlicher Kunstfehler wie Geburtsschaden, fehlerhafter Diagnose, Behandlungsverzögerungen, Medikationsfehlern und sonstigen ärztlichen Fehlern sowie Fehlern im Bereich Pflege (Dekubitus).
7. Deutschlandweite Vertretung: Unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir sind deutschlandweit für Sie da.
Kontaktieren Sie noch heute die Kanzlei von Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl in Wiesbaden, um Ihre Fragen zu klären und den ersten Schritt auf Ihrem Weg zur Gerechtigkeit zu gehen. Wir sind Ihre vertrauenswürdigen Partner und setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Interessen ein.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!