Amputation wegen ärztlicher Behandlungsfehler? Das müssen Sie wissen.

Der Verlust einer Gliedmaße ist nur schwer zu verkraften. Zu erfahren, dass Ihre Amputation durch vermeidbare medizinische Fehler verursacht wurde, wohl noch viel schwerer. Unsere Kanzlei ist in diesen Situationen für Sie da, wenn Ihnen infolge eines Behandlungsfehlers ein Glied amputiert wurde. In folgenden Fällen können wir helfen, wenn Sie eine Amputation vornehmen lassen mussten aufgrund von:

  • Falscher Behandlung von Diabetes
  • Unbehandelten/ falsch behandelten Infektionen
  • Fehldiagnose von Krebs
  • Chirurgischer Fehler

Eine Schadensersatzklage kann Ihnen das Leben erleichtern, indem sie finanzielle Mehrkosten infolge der fehlerhaften Amputation finanziert. So werden Kosten für eine private medizinische Behandlung übernommen und Haushaltsanpassungen, Prothesen und die Behandlung der psychologischen Folgen gedeckt. In der Vergangenheit konnte unsere Kanzlei für viele Opfer medizinischer Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Amputation eine beträchtliche Schadensumme erzielen. Sie können sich also sicher sein, dass wir unermüdlich daran arbeiten, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen Patienten die eine Amputation durch einen Behandlungsfehler erleiden mussten seit über 15 Jahren.

Wie kann ich den Behandlungsfehler nachweisen? Was muss ich tun, wenn ich bei der Behandlung, die zu dem Verlust einer Gliedmaße geführt hat, einen Arztfehler vermute? Wir klären Ihre Fragen zu Ärztefehlern im Bereich Amputation von Gliedmaßen und gehen auf Sie und Ihre Situation ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wir prüfen Ihre Ansprüche wegen Amputation durch einen Behandlungsfehler.

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Wie kann ein medizinischer Behandlungsfehler zu einer Amputation führen?

Amputationen können aus unterschiedlichen medizinischen Gründen vorgenommen werden, im Grundsatz dann, wenn eine Gliedmaße bei einem Unfall schwer verletzt wurde oder wenn dieser Bereich eine schwere Infektion aufweist. Unter Umständen kann es auch dazu kommen, weil ein Arzt eine bestehende Erkrankung oder Verletzung fehldiagnostiziert und/ oder falsch behandelt. Wenn Ihnen aufgrund der folgenden Fälle ein Glied amputiert werden musste, können wir Ihnen helfen:

  • Diabetes wurde unsachgemäß behandelt, was zu gesundheitlichen Schäden führte;
  • Eine infizierte Wunde oder Risswunde wurde falsch diagnostiziert oder fehlerhaft behandelt;
  • Die Krebsdiagnose in Ihren Gliedmaßen blieb aus (durch Unterlassen oder fahrlässig);
  • Eine Hirnhautentzündung (= Meningitis) wurde nicht diagnostiziert;
  • Ischämie wurde nicht diagnostiziert (unzureichende Blutversorgung und dadurch verminderte Sauerstoffzufuhr zu den Gliedmaßen);
  • Nerven, Muskeln oder Sehnen wurden während der Operation verletzt/beschädigt;
  • Amputation der falschen Gliedmaße.

In allen Fällen ist unsere Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht für Sie da, um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

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Was geschieht, wenn ich Ansprüche wegen Amputation einer Gliedmaße erhebe?

Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch. In diesem werden wir Ihren Fall besprechen und klären, ob Sie einen Rechtsanspruch haben.

Kommt ein Anspruch für Sie in Betracht, muss zunächst eine fachärztliche Stellungnahme von einem unabhängigen Sachverständigen eingeholt werden.

Das Gutachten gibt Aufschluss darüber, welche medizinische Behandlung Sie hätten erfahren müssen, welche Konsequenzen aus der fehlerhaften Behandlung folgen und unter Umständen welche Pflege Sie in Zukunft benötigen werden.

Mithilfe unserer juristischen Expertise und der ärztlichen Stellungnahme wird zuerst eine außergerichtliche Einigung, alternativ eine gerichtliche Entscheidung angestrebt.

Zuallererst setzen wir uns dann mit der Gegenseite in Verbindung, um zu prüfen, ob diese Schuld an Ihren Schäden hat.

Außergerichtliche Einigung.

Da ein Gerichtsverfahren viel Zeit in Anspruch nimmt und wir das Verfahren möglichst kurz halten wollen, werden wir immer versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Im Falle einer Anerkennung der Schäden, werden wir versuchen, eine vorläufige Entschädigungszahlung zu erwirken, damit Sie IhreAusgaben finanzieren können. Alle Zwischenzahlungen werden auf Ihre endgültige Entschädigungssumme angerechnet.

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Gerichtliche Entscheidung.

Übernimmt der Gegner jedoch keine Verantwortung für die Ihnen entstandenen Schäden oder ist die angebotene Entschädigung unangemessen, ist der Weg zum Gericht unumgänglich.

Die Einreichung der Klage hat zur Folge, dass nun von Ihnen vor Gericht der Beweis erbracht werden muss, dass die Amputation infolge eines Behandlungsfehlers geschah (Ausnahme: Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehler).

Selbst wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wurde, werden Ansprüche oft noch vor dem Gerichtstermin geregelt.

Wichtig ist es, dass sie frühzeitig einen Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren, damit wir Sie im Laufe des gesamten Prozesses unterstützen können.

Gut zu wissen: Von Vorteil ist es, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung (ggfs. mit Selbstbeteiligung) verfügen. Sollten Sie keine haben, helfen wir Ihnen dabei, eine für Sie passende Lösung zu finden und z.B. einen gewerblichen Prozessfinanzierer für Ihre Angelegenheit zu gewinnen.

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Wie lange wird das Verfahren dauern?

Jeder Fall ist individuell. Deshalb ist es schwierig vorherzusagen, wie lange Ihr Verfahren dauern wird.

Wir können Ihnen garantieren, dass wir so effizient wie nur möglich vorgehen und sorgfältig die gesammelten Beweise zusammentragen werden. Damit Ihre Klage im Ergebnis gut begründet ist.

Außerdem müssen wir sicherstellen, dass wir das volle Ausmaß Ihrer durch den Behandlungsfehler entstandenen Schäden kennen, bevor wir der gegnerischen Seite unsere Beweise vorlegen.

Unsere Kanzlei wird stets alles versuchen, um einen für Sie angemessenen Entschädigungsbetrag zu erzielen, der Ihren Pflegebedarf deckt.

Wofür kann es Entschädigungen geben?

Während Schadenersatz die entstandenen materiellen Schäden (z.B. Prothesen, Behandlungskosten, Medikamente etc.) kompensieren soll, betrifft das Schmerzensgeld ausschließlich immaterielle Schäden (z.B. physische sowie psychische Folgen, Folgeschäden, etc.).

In Bezug auf eine Amputation infolge eines Behandlungsfehlers kommen vor allem folgende Schäden in Betracht:

a) Materielle Schäden

  • Prothesen
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall, Reisekosten zu Arztterminen
  • Mehrbedarf: Pflegepersonal, Haushaltshilfe, behindertengerechter Hausumbau, Fahrzeugumbau

b) Immaterielle Schäden

  • Psychologische Hilfe aufgrund der Gewöhnung an das Leben mit einer Behinderung/ Prothese und im Umgang mit Phantomschmerzen
  • Physiotherapie im Anschluss
  • Auswirkungen der körperlichen Einschränkungen im Alltag

Die Entschädigungszahlung kann Ihnen dabei helfen, finanziell unabhängig zu bleiben. Wir können auch dazu beitragen, dass im Laufe des Verfahrens ein Vorschuss gezahlt wird, wenn der Schädiger die Haftung anerkennt und Verantwortung für Ihre Schäden übernimmt.

Gerade wenn Ihnen ein Bein oder ein Arm amputiert wurde, haben qualitativ hochwertige Prothesen einen sehr hohen Preis und erfordern mehrere Sitzungen mit einem Fachmann.

Dieser trägt dafür Sorge, dass die Prothese auf Sie zugeschnitten wird und schult Sie, wie Sie mit dem neuen Gerät umzugehen haben.

Dieser Angst vor den hohen Preisen einer Prothese können wir mit einer angemessen Entschädigungszahlung entgegenwirken.

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Mit welcher Entschädigung kann ich rechnen?

Jeder Fall ist anders gelagert und jeder Patient hat mit seinen Beeinträchtigungen infolge der fehlerhaften Behandlung zu kämpfen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von Ihren individuellen Umständen ab und stellt sicher, dass Sie die nötige Pflege und Unterstützung durch medizinische Fachgeräte und Ausrüstung erhalten.

Von daher ist es schwierig vorherzusagen, wie hoch die Entschädigung sein wird, aber wir können nach der Prüfung Ihres Falls eine Einschätzung abgeben.

Bei Amputationen infolge eines Behandlungsfehlers gibt es drei Hauptfälle, die zu unterscheiden sind:

1. Bein und / oder Fuß

 

Nach Amputation dieser Glieder wird oft eine Prothese oder die Benutzung eines Rollstuhls nötig.

Außerdem kann die Entschädigung zur Inanspruchnahme einer Physiotherapie dienen, um Muskelschwächen auszugleichen und Bewegungsabläufe mit den Prothesen zu trainieren.

Falls Sie infolge der Amputation nicht mehr arbeiten können, decken die Gelder auch Ihren Verdienstausfall ab.

2. Arm und / oder Hand

 

Wenn Ihre dominante Hand amputiert wurde, können Sie in der Regel eine höhere Entschädigung erwarten, da diese Einschränkung als schwerwiegender anzusehen ist.

Das folgt daraus, dass Sie mit Ihrer weniger geschickten Hand lernen müssen, zu schreiben, Gegenstände zu halten oder zu tragen und alltägliche Aufgaben zu erledigen.

Oft müssen Sie sich an eine Prothese und deren Verwendung erst gewöhnen. Das kann dazu führen, dass Sie zunächst sowohl im privaten als auch im Berufsleben eingeschränkt sein können.

All diese möglichen Beeinträchtigungen wirken sich auf die Höhe der Entschädigungssumme aus.

3. Zeh oder Finger

 

Die Amputation eines Zehs kann Ihr Gleichgewicht beeinträchtigen und Ihre Fähigkeit, längere Zeit zu stehen. Auch hier hängt die Höhe der Entschädigung davon ab, welcher Zeh amputiert wurde, da der Verlust des großen Zehs drastische Folgen haben kann.

Werden Finger oder Daumen amputiert, kann eine Entschädigung für die eingeschränkte Greiffähigkeit erforderlich sein. Gegebenenfalls kann eine rekonstruktive Operation des Muskels notwendig sein.

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Fazit

Eine Amputation eines Gliedes ist stets eine schwerwiegende und folgenreiche Beeinträchtigung. Geschieht diese infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers, haben Sie einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, um den Pflegebedarf zu decken. Wir empfehlen daher, so früh wie möglich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate zu ziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Bereich Amputation wegen Behandlungsfehlern zur Seite. So können Ihre Ansprüche bestmöglich und nach Ihren Vorstellungen durchgesetzt werden.

Ärztefehler

Alle Gebiete

13.059

Statistik MD 2022

Amputationen

Untere Extremität

43,9% pro 100.000 Menschen

Stand 2017 (Dt. Ärzteblatt)

Häufige Fragen zu Amputation eines Glieds infolge von Behandlungsfehlern.

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin einen Fehler macht und dadurch ein Glied abgenommen werden muss, kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen. Entscheidend ist, ob der Arzt/die Ärztin gegen den medizinischen Standard verstoßen hat. Hierbei ist auf den Stand der Medizin zum Zeitpunkt der als fehlerhaft vermuteten Behandlung abzustellen.

Der Verlust einer Gliedmaße eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu fordern. Da dies mit einer gravierenden Veränderung im Leben eines Menschen verbunden ist, wenn er kein Bein mehr hat oder seine Hand abgenommen werden musste, ist es von großer Bedeutung, dass Sie eine spezialisierte Kanzlei kontaktieren, sobald Sie in Ihrer schwierigen Situation dazu in der Lage sind.

Grundsätzlich kann jede Patientin und jeder Patient Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler, durch den er ein Glied verloren hat, beanspruchen. Wenn eine Person verstirbt, können die Angehörigen die Ansprüche geltend machen.

In den meisten Fällen muss die Schadensersatzklage gemäß § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren erhoben werden. Maßgebend dafür ist, wann die Patientin oder der Patient Kenntnis von dem Behandlungsfehler erlangt hat und weiß, dass die Amputation tatsächlich auf einem Arztfehler beruht. Auch muss die geschädigte Person Kenntnis vom Anspruchsgegner haben. Das kann z.B. dann schwierig sein, wenn Sie nicht wissen, wer genau an der Behandlung beteiligt war oder Ihnen der Arzt oder die Ärztin in der Klinik namentlich nicht bekannt ist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem diese Kenntnis erlangt wurde.

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Sie haben einen Verdacht, dass ein ärztlichen Fehler zur Amputation eines Glieds bei Ihnen geführt hat?

Vermuten Sie bei Ihrer Behandlung einen ärztlichen Behandlungsfehler? Wir prüfen für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verlustes eines Glieds durch Amputation besteht.

Unser Team aus erfahrenen Experten in der Arzthaftung mit Standorten in Wiesbaden, Frankfurt a.M. und Mainz unterstützt Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Beispiele zu Schmerzensgeld bei Amputation wegen Behandlungsfehler.

Wegen der Teilamputation einer Hand (Entfernung des Daumens, des Zeigefingers und des oberen Teils des Mittelfingers) infolge eines Behandlungsfehlers hat das Oberlandesgericht Hamm ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen (OLG Hamm, Urteil v. 19.11.2019 – Az.: 26 U 30/19).

Was hat zu der Teilamputation der Hand geführt? Im Anschluss an eine Notfalloperation wegen starker Blutungen im Magen-Darm-Trakt verfärbte sich die rechte Hand des Patienten bläulich. Die Untersuchungen ergaben, dass dies auf einen Verschluss der Arteria radialis nach Aufspaltung der Blutgefäßwand zurückzuführen sei. Zudem bestand ein chronischer Verschluss der Arteria ulnaris, der eine schlechte Durchblutung des Daumens verursachte. Obwohl sich der Allgemeinzustand des Patienten im Folgenden verbesserte, verschlechterte sich der Zustand der Hand weiter. Die Rekanalisation erfolgte erst 14 Tage nach der Feststellung der Arterien-Verschlüsse, was laut Sachverständiger und der Auffassung des Gerichts sofort hätte erfolgen müssen.

Worin lag der Behandlungsfehler? Es wurde versäumt, nach Feststellung eines Arterien-Verschlusses rechtzeitig den Blutfluss wieder her zu stellen. Deswegen musste eine Teilamputation der rechten Hand des Patienten erfolgen.

Für eine Amputation des rechten Beines und Teilamputation der linken Zehen wurde einer Patientin nach unterlassener Befunderhebung in einem Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro zugesprochen (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.08.2018 – Az.: 8 U 211/14).

Was war geschehen? Ursache für die Amputation war die unterlassene weitergehende Diagnostik nach einem Verdacht auf eine eitrige Ansammlung von Flüssigkeit im Kniegelenk (sog. Kniegelenkempyem). Durch die nicht weiterverfolgte naheliegende Kniegelenkinfektion befand sich die Patientin kurz danach in Lebensgefahr, weil ein Multiorganversagen drohte. So hatte sie nicht nur eine Kniegelenkinfektion – darüber hinaus lag eine Gewebezerstörung im Bereich des Knies und des Unterschenkels, eine Nekrose (Absterben von Gewebe) an den Zehen und im Fußbereich, ein kollabiertes Lungenfell, Nierenversagen, Blutvergiftung und eine schwere Entzündungsreaktion im ganzen Körper vor.

Trotz mehrerer Eingriffe im Nachhinein, konnte die Amputation des rechten Beines und die Teilamputation der linken Zehen nicht verhindert werden. Ein schwerer Schicksalsschlag für die betroffene Patientin.

Das OLG Hamm hat einer jungen Frau, der infolge von groben Behandlungsfehlern des behandelnden Arztes beide Brüste entfernet werden mussten, ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 DM – heute knapp 130.000 Euro – zugesprochen (OLG Hamm, Urteil v. 12.12.2001 – Az.: 3 U 119/00).

Worin lagen die Arztfehler? Der erste schwerwiegende Behandlungsfehler lag in der Fehldiagnose der Ärzte. So wurde anfänglich ein negativer Mammographie-Befund erstellt, nachdem die Patientin einen Knoten in der linken Brust feststellte und ärztlichen Rat suchte. Nach weiteren Untersuchungen kam dann die erschütternde Diagnose: Brustkrebs. Nachdem ihre linke Brust entfernt werden musste, geschah Ähnliches kurze Zeit später mit der rechten Brust. Auch diese musste operativ entfernt werden.

Der zweite grobe Behandlungsfehler, welcher zur Beweislastumkehr zulasten der Ärzte führte, lag in dem Verlust der beweiserheblichen Gewebeproben. Dass Gewebeproben verloren gehen, ist absolut unverständlich und auch vollkommen vermeidbar.

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