Erfahren Sie mehr über die Fachbereiche Arztfehler und Geburtsschaden.

Wir sind Ihr Anwalt im Bereich Arztfehler und Ärztepfusch.

Als spezialisierte Anwälte helfen wir geschädigten Patientinnen und Patienten ihre Rechte gegen Kliniken und Ärzte bei Arztfehler und Geburtsschaden durchzusetzen. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.

Was Sie bei uns bekommen?

  • kostenlose unverbindliche Erstberatung
  • kompetenter Patientenanwalt mit über 15 Jahren Erfahrung
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • überdurchschnittlich gute Erfolge
Jetzt Beratungstermin sichern

Die Fachbereiche der Kanzlei im Überblick.

Die Fachbereiche Arztfehler und Geburtsschaden bilden den Kern unserer Tätigkeit. Die häufigsten Arztfehler, die uns in der täglichen Praxis begegnen, liegen im Bereich der Geburt, der Behandlung des Herzens, bei Hüft-Operationen und Knie-OPs sowie bei der Behandlung von Schlaganfällen. Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Sollten Sie Fragen zu einem Ärztefehler in einem dieser Fachbereiche oder einem anderen Fachbereich haben, nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.

Geburtsschaden
Geburtsfehler

Ist es bei Ihnen oder Ihrem Kind zu einem Geburtsschaden gekommen? Wir klären das auf.

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unerkannter Schlaganfall

Hat ein Arzt bei Ihnen einen Schlaganfall nicht rechtzeitig bemerkt? Wir helfen Ihnen.

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übersehener Herzinfarkt

Sie Fragen sich, ob Ihr Herzinfarkt hätte verhindert werden können? Rufen Sie uns an.

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verzögerte
Krebs-Therapie

Befürchten Sie, dass Ihre Krebs-Therapie zu spät eingeleitet oder die Krebs-Diagnose zu spät gestellt ist? Wir unterstützen Sie.

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fehlerhafte
Hüftoperation

Sind Ihre Beschwerden nach der Hüftoperation auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen? Wir finden es heraus.

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fehlerhafte
Knieoperation

Ist Ihre Knieoperation schief gelaufen und Sie vermuten, dass es ein medizinische Fahrlässigkeit war? Wir gehen der Ursache nach.

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Fachbereiche Arzthaftung Wiesbaden

Wir unterstützen betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren im Medizinrecht.

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir beantworten Ihre Fragen und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

(0611) 97774342

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