Ihre Spezialisten, wenn der Herzinfarkt nicht erkannt oder zu spät behandelt wurde.

Die Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden hat bereits vielen Mandanten geholfen, bei denen eine unterlassene Befunderhebung (Befunderhebungsfehler) oder falsche Diagnose (Diagnosefehler) zu einer verspäteten Behandlung eines Herzinfarkts geführt haben.

Wir vertreten auch Mandanten, bei denen es in Krankenhäusern zu Verzögerungen in der Behandlung kam, weil das nötige Equipment fehlte.

Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern und Diagnosefehlern bei Herzkrankheiten und wenn ein Herzinfarkt nicht erkannt bzw. der Herzinfarkt zu spät erkannt und behandelt wurde.

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„Herr Mühl hat meinen Fall übernommen und sich in meine Akte eingearbeitet. Ich bin sehr zufrieden, ich habe ein sehr gutes Gefühl und einen sehr guten Eindruck von dieser Kanzlei und das Sekretariat ist auch sehr freundlich und hilfsbereit. Mir gefällt die unaufgeregte und kompetente Art von Herr Mühl sehr.“

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Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden

Wir unterstützen betroffene Patienten im Bereich übersehener Herzinfarkt seit über 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn bei Ihnen ein Herzinfarkt nicht erkannt wurde? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema übersehener Herzinfarkt und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Herz-Krankheiten und unerkanntem Herzinfarkt.

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0611 97774342

Welche Herz-Krankheiten gibt es?

Die Koronare-Herz-Krankheit (KHK) ist der allgemeine Begriff für Erkrankungen, die das Herz und die Blutgefäße (Herzkranzgefäße) betreffen. Herzkrankheiten können sich auf verschiedene Arten äußern:

  • Angina pectoris: Hierbei handelt es sich um Schmerzen in der Brust. Sie machen sich in der Regel bei körperlicher Belastung bemerkbar. Sie können aber auch im Ruhezustand auftreten. Die Schmerzen werden durch eine Verengung der Arterien verursacht, die das Herz mit sauerstoffreichem Blut versorgen. Das führt zu einem verminderten Blutfluss. Ähnlich, wie man beim Sport einen Krampf im Bein bekommt, ist die Angina pectoris mit einem Krampf im Herzen (Herzmuskel) vergleichbar. Sie ist nicht unmittelbar lebensbedrohlich. Sie weist aber auf eine Herzerkrankung hin, die ärztlich behandelt werden muss.
  • Herzinfarkt: davon spricht man, wenn die Durchblutung in einem Teil des Herzmuskels plötzlich aussetzt. Der Herzinfarkt macht sich in der Regel bemerkbar durch Schmerzen in der Brust (Brustschmerz), die in den linken Arm oder in den Kiefer, den Hals oder Rachen ausstrahlen. Häufig sind ebenfalls stechende oder drückende Schmerzen hinter dem Brustbein und ein starkes Enge- oder Druckgefühl in der Brust. Auch Übelkeit, Erbrechen, Atemnot und Schmerzen im Oberbauch kommen häufig vor. Typisch für einen Herzinfarkt sind ein Gefühl von Todesangst begleitet von Angstschweiß. Wird ein Herzinfarkt nicht erkannt und umgehend behandelt, ist das stets lebensbedrohlich. Deshalb muss umgehend eine Behandlung eingeleitet werden.
  • Herzstillstand: dieser ist gegeben, wenn das Herz aufgehört hat zu schlagen. Ein Herzstillstand ist ein akut lebensbedrohlicher Notfall und erfordert sofortiges Handeln durch einen Spezialisten. Eine richtig durchgeführte Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) kann dazu beitragen, dass lebenswichtige Organe mit Sauerstoff versorgt werden, bis professionelle Hilfe eintrifft.
  • Herzinsuffizienz: davon spricht man, wenn der Herzmuskel nicht mehr richtig funktioniert und das Blut nicht mehr richtig durch den Körper gepumpt werden kann. Die Herzinsuffizienz ist in der Regel ein chronischer Zustand, kann aber in bestimmten Fällen auch plötzlich auftreten kann. Die Herzinsuffizienz ist in der Regel nicht unmittelbar lebensbedrohlich.

Zu anderen Arten von Herzerkrankungen gehören die Arrhythmie (Herz-Rhythmus-Störungen), strukturelle Defekte wie beispielsweise Herzklappenfehler sowie Entzündungen der Herzklappen oder Schwächungen des Herzmuskels (Kardiomyopathie).

Der übersehene Herzinfarkt ist der häufigste ärztliche Behandlungsfehler im Medizinrecht.

Fachanwalt Medizinrecht Herz

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Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Herz-Krankheiten und zum Medizinrecht.

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Schadenersatz wegen Behandlungsfehler bei Herzkrankheiten.

Statistiken.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass jährlich knapp 18 Millionen Menschen an einer Herzerkrankung oder einem Herzinfarkt sterben.

Mit rund 331.000 Toten im Jahr 2019 waren Herz-Kreislauf-Erkrankungen – vor allem ischämische Herzkrankheiten und Herzinfarkte – für mehr als ein Drittel der knapp 940.000 Todesfälle weltweit verantwortlich.

In Deutschland sind Herzerkrankungen laut RKI die führende Todesursache und für 40% der Todesfälle verantwortlich. Eine Studie zeigt, dass knapp ein Drittel (29,9%) aller Herzinfarkt-Patienten eine falsche Diagnose erhalten (übersehener Herzinfarkt).

Dies haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leeds Universität in England ermittelt, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift „European Heart Journal Acute Cardiovascular Care“ veröffentlicht ist.

Behandlungsfehler Herz

Frauen sind bei einem Herzinfarkt eher von einem ärztlichen Behandlungsfehler betroffen.

Der Grund, weswegen Frauen bei einem Herzinfarkt mehr von Behandlungsfehlern betroffen sind, liegt darin, dass sich die Forschung von Herzkrankheiten traditionell auf Männer konzentriert.

Deswegen ist auch der Stereotyp des typischen Herzpatienten ein Mann. Die Symptome von Herzerkrankungen werden bei Frauen wahrscheinlich herunter gespielt, vor allem bei einem Herzinfarkt.

Diese Ungerechtigkeit und Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist bekannt, jedoch nach wie vor weit verbreitet. Und das, obwohl es laut Studien bei den wichtigsten Symptomen eines Herzinfarkts keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt.

Eine aktuelle Studie der Universität Oxford bestätigt, dass bei Frauen mit einer um 9 % geringeren Wahrscheinlichkeit eine korrekte Diagnose einer Herzerkrankung gestellt wird als bei Männern; mit einer sogar 13 % geringeren Wahrscheinlichkeit bekommen Frauen die richtigen Medikamente verschrieben.

Fachanwalt Medizinrecht Herzanfall

Diagnosefehler: Herzinfarkt nicht erkannt.

Das größte Problem ist die Diagnose eines Herzinfarktes. Ein Herzinfarkt bedarf wiederum einer Behandlung mit Medikamenten, die an sich schon eine Reihe von Risiken bergen.

Der üblicherweise verwendete Troponin-Bluttest, welcher zur Diagnose von Herzinfarkten angewendet wird, erweist sich nicht immer als zuverlässig.

Einer Studie aus dem Jahr 2019 zufolge haben 1 von 20 Patienten Troponin-Werte, die weit über dem empfohlenen Grenzwert liegen und zugleich keine Symptome für einen Herzinfarkt.

Ein positiver Troponin-Test bedeutet daher nicht immer, dass ein Herzinfarkt vorliegt. Deshalb müssen immer die Symptome der PatientInnen sowie andere Untersuchungen (vor allem EKG) bei der Diagnosestellung berücksichtigt werden.

Die Studie zeigt, dass es notwendig ist, dass Ärzte die Blutwerte sehr sorgfältig prüfen. Damit lässt sich vermeiden, dass ein Herzinfarkt behandlungsfehlerhaft -weil falsch- diagnostiziert wird und eine fehlerhafte Behandlung eingeleitet wird, obwohl kein Herzinfarkt vorlag.

Diese Behandlung kann letztlich auch eine an sich völlig unnötige Operation zur Erweiterung der Herzarterien beinhalten.

Medizinrecht Mitralklappeninsuffizienz Wiesbaden

Mangel bei Ausstattung und Personal.

Kaum zu glauben, aber ein weiterer Grund für Behandlungsfehler in der Kardiologie ist der Mangel an Geräten, Ausstattung sowie an Radiologen, die die Aufnahmen auswerten.

Tausende von Patienten mit Symptomen einer Herzkrankheit, vor allem mit Brustschmerzen, bekommen deshalb keine CT-Angiographie (CTA), mit welcher Herzerkrankungen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden können.

Studien zeigen, dass bei weniger als einem Drittel der PatientInnen mit Brustschmerz eine CTA durchgeführt wird. Diese Untersuchung wird wiederum von führenden Wissenschaftlern für alle Patientinnen und Patienten mit solchen Symptomen empfohlen.

CT Angiographie Medizinrecht

Herzschaden durch andere Ereignisse.

Herzschäden einschließlich eines Herzinfarktes und eines Herzstillstandes können aber auch durch andere Verletzungen überlagert werden (z.B. Brüche, die für jedermann sichtbar sind und sofort versorgt werden müssen).

Das Problem liegt dann darin, dass man sich um andere gesundheitliche Probleme kümmert und denen den Vorrang gibt, während eine Herzschädigung nicht sofort erkannt wird (z.B. übersehener Herzinfarkt). Dadurch kommt es zu einer Verzögerung in der Behandlung des Herzmuskels.

Ein Artikel in der Zeitschrift Thorax beschreibt zum Beispiel Fälle, in denen es zu Herzschäden infolge eines Traumas nach einem Verkehrsunfall gekommen ist. All diese Herzschäden wurden erst viel später erkannt und behandelt.

  • Bei einem dieser Fälle geht es um einen neunjährigen Jungen, welcher von einem Anhänger überfahren worden ist. Erst 17 Jahre später hat man eine schwere Herzschädigung bei ihm festgestellt, die mit der alten Verletzung zusammenhängt.
  • In einem anderen dort beschriebenen Fall hatte ein 18-jähriger Motorradfahrer einen Verkehrsunfall, bei dem er verschiedene Verletzungen erlitten hat. Erst nach zwei Tagen, als er kurzatmig geworden ist, hat man ein EKG gemacht. Dieses hat einen großen Schaden am Herzen des jungen Mannes aufgezeigt.
Medizinrecht Herzinfarkt Kind

Was wir für Sie bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Herzinfarkt tun können.

Wenn Sie eine ärztliche Behandlung benötigen, erwarten Sie, dass die Krankheit ordnungsgemäß diagnostiziert und nach dem geltenden Behandlungsstandard behandelt wird.

Sicherlich erwarten Sie nicht, dass eine Herzerkrankung oder ein Herzinfarkt nicht erkannt und nicht behandelt werden, oder dass Sie z.B. wegen einer angeblichen Herzkrankheit behandelt werden, die bei Ihnen gar nicht vorliegt.

Unsere Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschäden in Wiesbaden hat alleine letztes Jahr drei Familien vertreten, die geliebte Menschen verloren haben, weil ein Herzinfarkt nicht diagnostiziert wurde. Dadurch haben die betroffenen Patienten einige Stunden später einen tödlichen Herzstillstand erlitten.

In einem dieser von uns vertretenen Fall wurde auf eine Herzerkrankung zu spät reagiert, mit der Folge, dass die Angehörigen ebenfalls einen geliebten Menschen verloren haben.

Patientenanwalt Herzschmerzen Wiesbaden

Lassen Sie überprüfen, ob auch Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, und ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, weil Ihr Herzinfarkt übersehen oder der Herzinfarkt zu spät erkannt wurde. Wir beraten Sie gerne unter 0611 97774342. Oder Sie schreiben uns über das Kontaktformular – wir melden uns kurzfristig und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.
  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.
  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.
  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schmerzensgeld gibt es, wenn der Herzinfarkt nicht erkannt bzw. übersehen wird?

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro für einen schwerwiegenden Diagnosefehler (Fehlinterpretation von EKG-Aufzeichnungen), die zum Tod des Patienten führten (OLG Hamm, Urteil v. 01.09.2008 – Az.: 3 U 245/07).

Wie kam es zu diesem groben Diagnosefehler?

Der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass insbesondere dynamische EKG-Veränderungen durch die Ärzte übersehen wurden. Diese deuteten auf eine unzureichende Blutversorgung des Herzmuskels hin (sog. Koronarinsuffizienz).

Dadurch kam es zu einer falschen Einschätzung der Herzprobleme und einer verzögerten Behandlung des Patienten.

Die groben Diagnosefehler setzten sich fort. Sie führten zu

  • einem tragischen Herz-Kreislauf-Stillstand,
  • ineffektiver Reanimation,
  • schweren neurologischen Schäden und
  • schließlich dem Tod des Patienten.

Das Landgericht Berlin hat einem 30-jährigen Patienten, der infolge einer unterlassenen Diagnose einen Herzinfarkt erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 DM (heute knapp 40.000 Euro) zugesprochen (LG Berlin, Urteil v. 04.12.2000 – Az.: 6 O 385/99).

Worin lag der Arztfehler?

Der junge Patient suchte einen Arzt wegen Brustschmerzen auf. Der Hausarzt schenkte den Schmerzen seines Patienten jedoch keine große Aufmerksamkeit und entließ ihn wieder, ohne ihn zum Facharzt weiterzuleiten oder geeignete Maßnahmen zum Ausschluss eines Herzinfarktes zu ergreifen. Medizinisch wäre folgendes erforderlich gewesen:

  • das Schreiben eines EKG und
  • die Bestimmung der Blutwerte (insb. CK-Wert).

Von dieser Ausschlussdiagnostik darf nur abgesehen werden, sofern ein Infarkt äußerst unwahrscheinlich erscheint, was hier nicht der Fall war.

Was sind die Folgen des Behandlungsfehlers?

Die unterlassene bzw. zu späte Diagnostik am Folgetag führte dazu, dass der Herzanfall nicht rechtzeitig behandelt werden konnte. Der Mann ist seitdem berufsunfähig. Er war von Beruf Feuerwehrmann.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte zugunsten der Kläger, der Erben einer verstorbenen Patientin, und sprach für das fehlerhafte Notfallmanagement nach einem Herzstillstand ein Schmerzensgeld in Höhe von 153.000,- Euro zu (OLG Hamm, Urteil v. 25.11.2002 – Az.: 3 U 100/02).

Wie kam es dazu?

Die Patientin erlitt nach einer Operation im Krankenhaus einen Kreislaufstillstand und wurde notfallmäßig behandelt.

Durch einen Beatmungsbeutel (Guedel-Tubus und Ambu-Beutel) wurde sie mit Raumluft, jedoch ohne Zufuhr reinen Sauerstoffs beatmet. Dies entspricht nicht dem medizinischen Standard, weil NUR durch die Gabe von reinem Sauerstoff eine angemessene Sauerstoffversorgung gewährleistet bzw. aufgebaut werden kann. Das gilt auch für solche Notfallsituationen, wie in diesem Fall.

Ein grober Behandlungsfehler, der zur Beweislastumkehr zulasten der Ärzte des Krankenhauses führte. Maßgeblich für das Schmerzensgeld waren:

  • Die Patientin erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung eine schwere Hirnschädigung und befand sich zudem für die restlichen 3 Jahre ihres Lebens in einem Wachkoma.
  • Dass die Hirnschädigung auch bei rechtzeitiger Sauerstoffversorgung eingetreten wäre, konnte das Krankenhaus nicht beweisen (Beweislastumkehr).

Das Landgericht München I hat einem 45-jährigen Patienten nach einem behandlungsfehlerbedingt unerkannten Herzinfarkt ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zugesprochen (LG München I, Urteil v. 28.05.2003 – Az.: 9 O 14993/99).

Wie konnte der Herzinfarkt vom Arzt übersehen werden?
  • Entgegen dem medizinischen Standard wurde der Patient trotz kardialer Beschwerden nicht sofort in eine Klinik zur Intensivüberwachung gebracht. Dort findet in der Regel die diagnostische Abklärung des Verdachts auf einen Herzinfarkt statt.
  • Denn im Prinzip kann jede erstmalige Herzsymptomatik mit entsprechender Herz-Kreislaufreaktion einen Herzinfarkt darstellen. Die anfänglichen kardialen Beschwerden oder eine Atemnot können so lange nicht als Infarkt ausgeschlossen werden, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Was hätten die Ärzte bei dem Patienten tun müssen?

Durch die fehlende Weiterleitung des Patienten an Fachärzte wurde er zu spät intensivmedizinisch behandelt.

Als Konsequenz trug der junge Vater

  • schwerste Hirnschädigungen davon,
  • erlitt eine Lähmung aller vier Gliedmaßen und
  • ist zutiefst in seinem Empfindungsvermögen und in der Erlebnisfähigkeit eingeschränkt.

 

Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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Ihre Vermutung: Behandlungsfehler bei Herzinfarkt.

Vermuten Sie, dass bei Ihnen oder Ihren Angehörigen ein gesundheitlicher Schaden z.B. durch einen unerkannten Herzinfarkt eingetreten ist oder sein könnte, wenden Sie sich an unsere Kanzlei als Experten für übersehene Herzinfarkte und falsch behandelte Herzerkrankungen.


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