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Fehlerhafte Zahnentfernung – Wir beanspruchen Schmerzensgeld
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Wir fordern für unseren Mandanten Schmerzensgeld für eine fehlerhafte Zahnentfernung von vier Weisheitszähnen. Der Zahnarzt hat einen groben Behandlungsfehler begangen, indem er sich vor der Zahnentfernung nicht darüber vergewissert hat, welche Zähne gezogen werden sollen. Der Patient befand sich zu diesem Zeitpunkt unter Narkose. Erfahren Sie hier mehr dazu, wie es zu diesem Behandlungsfehler kommen konnte und weswegen die fehlerhafte Entfernung von vier Weisheitszähnen zu einem Schmerzensgeld führen muss.
Wie ist es zu der fehlerhaften Zahnentfernung gekommen?
Der Patient stellte sich mit Überweisung seiner Kieferorthopädin zur Entfernung eines Mesiodens im Oberkiefer vor. Dabei handelt es sich um einen überzähligen Zahn, der sich zwischen die oberen mittleren Schneidezähne geschoben hat. Ein solcher Zahn entwickelt sich vor den Nachbarzähnen. Er bricht aber oft gar nicht durch und bleibt im Kiefer. Das führt zu Zahnverschiebungen und behindert die Arbeit des Kieferorthopäden. Deswegen wird ein solcher Zahn regelmäßig entfernt.
Die Kieferorthopädin stellte daher im Beisein der Mutter unseres 14-jährigen Mandanten eine Überweisung an einen Kieferchirurgen aus, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass dieser überzählige Zahn und nichts anderes entfernt werden soll.
Der Kieferchirurg hat bei dem Beratungstermin angeboten, bei der gleichen Sitzung auch noch die Weisheitszähne zu entfernen. Damit war weder der Patient noch seine Mutter einverstanden. Man verblieb so, dass lediglich der überzählige Zahn im Oberkiefer entfernt werden soll. Schließlich hat die Kieferorthopädin nur diese OP für nötig gehalten.
Bei dem OP-Termin selbst entfernt der Chirurg dennoch alle vier Weisheitszähne, anstelle den überzähligen Zahn herauszunehmen. Nachdem der Patient in den Aufwachraum verbracht und von seiner Mutter in Empfang genommen worden war, wurden ihr vom Narkosearzt voller Stolz alle vier Weisheitszähne präsentiert, und zwar mit den Worten: „Hier wie versprochen die für Ihren Sohn aufgehobenen Zähne“.
Als die völlig erstaunte Mutter fragt, welche Zähne denn gemeint seien, da es nur um EINEN überzähligen Zahn ging, ging der Narkosearzt zurück in den OP-Saal und holte den Chirurgen hinzu. Dieser hat erst jetzt Einblick in die Behandlungsunterlagen genommen und bemerkt, dass der überzählige Zahn weiterhin im Kiefer ist und er eine völlig falsche OP gemacht hatte. Ein grober Organisationsfehler, der zur Haftung führt.
Worin lag der ärztliche Behandlungsfehler?
Dieser Behandlung lagen eindeutige ärztlicher Behandlungsfehler zugrunde.
- Zum einen handelt es sich um eine Operation ohne Einwilligung und damit um eine rechtswidrige Körperverletzung.
Weder der Patient noch seine Mutter waren mit einer entsprechenden Erweiterung der Operation einverstanden. Beide haben das eindeutig zum Ausdruck gebracht und genau in diesen Worten hat der Oralchirurg dies auch in seine Aufzeichnungen dokumentiert.
- Zum anderen handelt es sich um einen groben Organisationsfehler des Operateurs.
Es ist verpflichtend, vor Durchführung einer Operation ein sogenanntes Team-Time-out anzuordnen und sich zu vergewissern, was denn überhaupt gemacht werden soll und ob eine Einverständniserklärung vorhanden ist. Genau das hat der Operateur nicht getan und hat auf Geratewohl die Weisheitszähne unseres Mandanten operativ entfernt.
Er haftet daher für die fehlerhafte Zahnentfernung der vier Weisheitszähne.
Was sind die Folgen der fehlerhaften Zahnentfernung?
- Unser Mandant klagte noch zwei Wochen nach der unnötigen Weisheitszahnentfernung über starke Schmerzen im Bereich der Wunden.
- Er konnte kaum etwas festes Essen oder zu sich nehmen und war auf pürierte Kost, Getränke und regelmäßige Kühlung angewiesen.
- Er konnte in dieser Zeit keinen Sport treiben und wurde von den Mitschülern gehänselt, die sich über ihn wegen der Schwellungen lustig gemacht haben und ihn als „Hamsterbacke“ bezeichneten.
- Die Folgen der Narkose (Schweißausbrüche und extremes Nasenbluten) begleiteten unseren Mandanten lange und führten zu einer stark herabgesetzten körperlichen Belastbarkeit.
- Die psychischen Folgen wiegen nicht weniger schwer: der junge Mann klagt bis heute immer wieder über Albträume und hat die Erlebnisse in der Praxis noch nicht überwunden. Sein Vertrauen in die Ärzte ist tief erschüttert und er will keinerlei chirurgische Behandlungen mehr.
- Damit ist er bereits in einem jungen Alter von 14 Jahren negativ geprägt und wird sein Misstrauen gegenüber den Ärzten sicher nicht so schnell ablegen können.
Wir fordern daher Schadenersatz und Schmerzensgeld für die unnötig entfernten vier Weisheitszähne.
Wieviel Schmerzensgeld bekommt man für eine fehlerhafte Zahnentfernung bei Weisheitszähnen?
Wir fordern für unsere Mandantin ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Dies ist sicher nicht unangemessen, wenn man ähnlich gelagerte Fälle aus der Rechtsprechung betrachtet.
So hat zum Beispiel das Landgericht Freiburg im Jahr 2003 einer 27-jährigen Frau wegen einer nicht erforderlichen Entfernung von zwei Zähnen (darunter eines Weisheitszahnes) damals 8.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
- Zwar wurde bei unserem Mandanten nicht auch ein anderer Zahn als ein Weisheitszahn fehlerhaft entfernt. Dennoch verlor unser Mandant insgesamt vier Zähne, wobei er in die Operation so nicht eingewilligt hat. Vielmehr haben er und seine Mutter sich ausdrücklich dagegen entschieden. Damit wurde er einem an sich vollkommen unnötigen Eingriff unter Vollnarkose unterzogen, für den es keine rechtliche Rechtfertigung gibt.
- Neben den damit verbundenen wochenlangen Beschwerden im Bereich der herausoperierten Weisheitszähne musste der junge Mann erheblich an den Folgen der Doppel-Narkose leiden. Deswegen war es erforderlich, sogar der Rettungsdienst anzurufen, da es zu nicht mehr stillbarem Nasenbluten gekommen ist.
- Die Verletzung der Entscheidungsfreiheit unseres Mandanten wiegt umso schwerer als das alles vollkommen vermeidbar wäre, hätte man sich vor Beginn der Operation vergewissert, was zu tun ist.
Betrachtet man das alles, ist ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro in dieser Fallgestaltung angemessen.
Benötigen Sie Hilfe im Bereich Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Zahnentfernung?
Wenn Sie Fragen zu einem Fall der Arzthaftung nach einer fehlerhaften Zahnentfernung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Wiesbaden. Wir beraten Sie gerne in Fällen der Arzthaftung bei unnötigen oder fehlerhaften OPs und zeigen Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten auf.