Geburtsschäden Wiesbaden – Ihr Anwalt für Geburtsschaden und Medizinrecht.

Wenn das Leben mit einem schweren Fehler beginnt – rechtliche Hilfe durch Experten.

Geburtsschäden können das Leben von Neugeborenen und deren Familien für immer verändern. Ein ärztlicher Behandlungsfehler während der Entbindung kann zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen.

Eltern stehen in solchen Fällen nicht nur emotional unter Druck, sondern sehen sich auch mit komplexen juristischen und medizinischen Fragen konfrontiert.

Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche Ihnen bei einem Geburtsschaden zustehen, welche typischen Behandlungsfehler existieren und wie Sie rechtlich sicher vorgehen können – fundiert, verständlich und praxisnah.

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Geburtsschaden Medizinrecht Wiesbaden

Was ist ein Geburtsschaden?

Ein Geburtsschaden bezeichnet eine körperliche oder geistige Schädigung, die beim Geburtsvorgang oder kurz danach beim Neugeborenen eintritt. Solche Schäden können auf Komplikationen, aber auch auf fehlerhafte ärztliche Maßnahmen oder Sorgfaltspflichtverletzungen der Hebamme zurückzuführen sein. Die Folgen reichen von leichten motorischen Störungen bis zu lebenslangem Pflegebedarf.

Geburtsschädigungen unterscheiden sich von angeborenen Fehlbildungen, da sie nicht genetisch oder pränatal bedingt sind, sondern durch Ereignisse rund um die Entbindung entstehen. Ursache können etwa

  • Sauerstoffmangel,
  • eine verzögerte Sectio oder
  • eine fehlerhafte Anwendung von Instrumenten wie der Saug-Glocke

im Rahmen der Geburtshilfe sein.

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Anwalt für Geburtsschaden Wiesbaden

Schädigung des Gehirns / Hirnschädigung

Ein häufiger und besonders gravierender Schaden bei der Geburt ist die Schädigung des Gehirns, meist infolge einer Sauerstoffunterversorgung während der Geburt. Dies kann zu Hirnschädigungen wie Zerebralparesen oder anderen neurologischen Schäden führen. Ein Hirnschaden beeinträchtigt oft das ganze Leben lang die motorische, sprachliche und kognitive Entwicklung des Kindes.

Typische Ursachen sind

  • das verspätete Erkennen eines Notfalls im CTG (Herztonüberwachung),
  • unterlassene Notsectio oder
  • eine fehlerhafte Überwachung durch Ärzte und Hebammen.

In solchen Fällen kann ein Behandlungsfehler vorliegen, aus dem sich ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ableiten lässt.

Geburtsschaden durch Saugglocke

Die Anwendung der Saugglocke ist eine häufige geburtshilfliche Maßnahme. Sie ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen medizinisch indiziert. Kommt es zur fehlerhaften Anwendung, kann dies zu Verletzungen des kindlichen Kopfes führen – etwa

  • zu Schädelfrakturen,
  • Einblutungen oder gar
  • dauerhaften Hirnschäden.

Wenn etwa der Kopf des Kindes noch nicht tief genug im Becken liegt oder zu stark gezogen wird, kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen. Der Einsatz der Saug-Glocke muss stets kritisch hinterfragt werden – im Zweifelsfall haftet die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes oder der Klinik.

Geburtsschäden bei Schulterdystokie

Die Schulterdystokie ist eine akute geburtshilfliche Komplikation, bei der nach der Geburt des Kopfes die Schultern des Kindes im Becken der Mutter stecken bleiben. Hier ist schnelles, kompetentes Handeln erforderlich, um schwere Schäden zu verhindern.

Fehlt es an einer klaren Indikation für einen Kaiserschnitt, oder wird zu lange gezögert, kann es zu

  • Nervenverletzungen (Plexusparese),
  • dauerhaften Bewegungseinschränkungen oder sogar
  • zu einer Sauerstoffunterversorgung kommen.

Liegt eine fehlerhafte Behandlung vor, bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

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Arzthaftung Geburt Wiesbaden
Geburtsschäden Anwalt Wiesbaden

Was sind Behandlungsfehler bei der Geburt?

Ein Behandlungsfehler im Rahmen der Geburt liegt vor, wenn das Krankenhauspersonal – darunter Fachärzte für Gynäkologie oder Hebammen – gegen geltende medizinische Standards verstößt und dadurch ein Schaden entsteht. Dies umfasst z. B.

  • das fehlerhafte Lesen des CTG,
  • das zu spät erkannte Geburtsstillstand oder
  • eine nicht rechtzeitig eingeleitete Notsectio.

Solche Behandlungsfehler bei der Geburt sind besonders tragisch, da sie in einer Phase stattfinden, in der sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind als auch deren Zukunft auf dem Spiel stehen. Ein

  • Diagnosefehler,
  • ein verzögerter Kaiserschnitt oder
  • eine falsche Einschätzung bei der vaginalen Geburt

kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden zur Folge haben.

Ein erfahrener Anwalt für Patientenrecht prüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, und ob dieser gerichtlich oder außergerichtlich verfolgt werden kann. Oft wird auf eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hingearbeitet.

In unserer Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden kämpfen wir dafür, dass geburtsgeschädigte Kinder und ihre Familien eine angemessene Entschädigung und Absicherung für die Zukunft bekommen, während sie dabei mit dem nötigen Einfühlungsvermögen begleitet werden.

Wir sind stolz darauf, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die geschädigte Kinder und ihre Familien unterstützen. Dazu gehören die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter oder der Bunte Kreis.

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Schmerzensgeld für Geburtsschaden Wiesbaden

Schadensersatz und Schmerzensgeld für Mutter und Kind bei Geburtsschäden.

Wenn bei der Geburt ein Schaden beim Kind entsteht, haben sowohl das Kind als auch die Mutter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein ärztlich fehlerhaftes Verhalten nachweislich für den Schaden verantwortlich ist.

Schmerzensgeld soll die körperlichen und seelischen Leiden ausgleichen.

Schadenersatz deckt die materiellen Folgen wie

  • Behandlungskosten,
  • Umbauten im Wohnumfeld,
  • Pflegeleistungen oder
  • einen Erwerbsschaden ab.

Eine erfahrene Kanzlei für Patientenrecht begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Begutachtung über die Regulierungsverhandlungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Welche Ansprüche hat das Kind bei Geburtsschäden?

Das geschädigte Kind kann lebenslange Ansprüche geltend machen – dazu zählen unter anderem:

  • Schmerzensgeldanspruch für erlittene Schmerzen und körperliche und geistige Schäden,
  • Ersatz für zukünftige Pflege- und Behandlungskosten,
  • Haushaltshilfe, behindertengerechter Umbau,
  • ggf. Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung.

Wichtig ist, dass der Anspruch frühzeitig geltend gemacht und durch eine verjährungssichere Anerkenntniserklärung gewahrt wird.

Welche Ansprüche hat eine Mutter bei Behandlungsfehlern?

Auch die Mutter kann Schmerzensgeld beanspruchen, wenn sie infolge eines Behandlungsfehlers selbst Schäden davonträgt – etwa durch eine fehlerhafte Sectio, eine unterlassene Anästhesie oder eine misslungene Vaginalgeburt trotz Beckenendlage. Seelisches Leid durch den Anblick des geschädigten Neugeborenen wird ebenfalls berücksichtigt.

Zusätzlich können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Psychotherapie als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Schmerzensgeld durch Anwalt prüfen lassen
Behandlungsfehler bei der Geburt Wiesbaden
Schmerzensgeld wegen Geburtsschaden Wiesbaden

Wie gehen Sie bei einem Geburtsschaden vor?

Der erste Schritt bei Verdacht auf eine Geburtsschädigung ist die Einholung aller relevanten Arztberichte und schriftlichen Befunde. Anschließend sollte eine fachärztliche Begutachtung erfolgen, um den Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu prüfen.

Als spezialisierter Anwalt für Medizinrecht koordinieren wir das weitere Vorgehen – einschließlich der Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung, der Sicherung von Beweismitteln und der Berechnung von Schmerzensgeldansprüchen. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden – insbesondere, wenn der Schaden eindeutig und gut dokumentiert ist.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob es während Ihrer Geburt oder während der Behandlungen im Vorfeld zu einem fehlerhaften Handeln kam und ob Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, sind wir für Sie da.

1. Persönliches Gespräch

Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung arbeiten wir gemeinsam im Rahmen eines Gesprächs den Sachverhalt auf und beraten Sie über die weitere mögliche Vorgehensweise.

2. Beweissicherung

Unsere Kanzlei nimmt sich die Zeit, diese Beweismittel gründlich zu untersuchen und zu bewerten.

Unser Hauptziel besteht darin, nachzuweisen, dass Ihr Geburtsschaden auf die fehlerhafte Behandlung, wie beispielsweise das Hinauszögern eines Notfallkaiserschnitts trotz klarer Anzeichen, zurückzuführen ist (sog. Kausalität).

Zu den möglichen Beweismitteln gehören wichtige Unterlagen wie ärztliche Aufzeichnungen, CTG- Befunde, relevante Dokumentationen etc.

Wir legen großen Wert darauf, die Faktenlage sorgfältig zu prüfen, um Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung bieten zu können.

3. Gutachten

Hinzu kommt der Bericht des Sachverständigen (Gutachten), welcher entweder durch einen privaten Sachverständigen oder mit Unterstützung Ihre Krankenkasse erstellt wird.

Hierbei wird die Behandlung bzw. das Vorgehen des Arztes aus medizinischer Sicht beurteilt und eingestuft.

4. Anspruch auf Entschädigung durchsetzen

Wenn sich anhand dieser Beweismittel und des Gutachtens des Sachverständigen zeigt, dass Ihnen oder Ihrem Baby eine fehlerhafte Behandlung widerfahren ist und diese zu einem Schaden geführt hat, steht Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Um Ihnen dieses Vorgehen so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns seit 2008 auf Geburtsschäden und Fehler bei Geburt von Kindern spezialisiert und können somit eine fehlerhafte Behandlung für Sie überprüfen und Sie in einem Prozess kompetent vertreten.

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Bester Anwalt Geburtsschaden Wiesbaden

Hier bekommen Sie Unterstützung, wenn es bei Ihnen oder Ihrem Baby zu einem Geburtsschaden gekommen ist.

Was sind die ersten Schritte, die Sie nach einem Geburtsfehler unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch wegen Fahrlässigkeit bei der Geburt erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen zum Medizinrecht und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Unsere Mandanten vertrauen uns.

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Häufige Fragen zum Geburtsschadensrecht und zu Geburtsschäden.

Geburtsschädigungen sind Verletzungen oder Einschränkungen, die ein Kind während der Geburt erleidet. Sie können durch verschiedene Ursachen entstehen, wie Sauerstoffmangel während der Entbindung, fehlerhafte Anwendung von Geburtshilfe-Instrumenten wie der Saug-Glocke, oder durch nicht erkannte Komplikationen wie eine Schulterdystokie.

In vielen Fällen liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, beispielsweise wenn medizinische Standards nicht eingehalten werden oder notwendige Maßnahmen wie ein Kaiserschnitt (Sectio) zu spät oder gar nicht durchgeführt werden. Schäden im Zusammenhang mit der Geburt können zu lebenslangen körperlichen und geistigen Einschränkungen führen.

  1. Zu den häufigsten Geburtsschäden bei Neugeborenen zählen Hirnschädigungen durch Sauerstoffunterversorgung, die zu lebenslangen neurologischen Schäden führen können.
  2. Mechanische Schädigungen wie Knochenbrüche oder Nervenverletzungen (z.B. bei Schulterdystokie) treten ebenfalls auf.
  3. In schweren Fällen kann es zu bleibenden Hirnschäden kommen, die umfassende Pflege und Betreuung erfordern.
  4. Auch Schädigungen durch geburtshilfliche Instrumente wie die Saug-Glocke können auftreten.

Die Schwere reicht von leichten, temporären Schäden bis hin zu dauerhaften Gesundheitsschäden, die Mutter und Kind betreffen können.

Um einen Behandlungsfehler bei der Geburt nachzuweisen, ist eine sorgfältige Analyse der ärztlichen Dokumentation erforderlich.

Wichtige Anhaltspunkte sind

  1. falsch interpretierte CTGs,
  2. verspätete Reaktionen auf Komplikationen oder
  3. nicht durchgeführte Kaiserschnitte trotz klarer Indikation.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn elementare medizinische Standards missachtet wurden. Entscheidend ist die Beurteilung durch Sachverständige, die prüfen, ob der Schaden bei korrektem ärztlichen Handeln vermeidbar gewesen wäre. Die Dokumentation der Hebammen und Ärzte spielt dabei eine zentrale Rolle. Bei Verdacht sollten Betroffene einen spezialisierten Patientenanwalt konsultieren.

Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Betroffene umfassende Ansprüche auf Schadenersatz. Dazu gehören Kosten für Behandlungen, Therapien, Pflegeaufwendungen und behindertengerechte Wohnraumanpassungen.

Auch der Erwerbsschaden des Kindes und mögliche Verdienstausfälle der Eltern werden berücksichtigt.

Neben dem materiellen Schadenersatz besteht auch Anspruch auf Schmerzensgeld, dessen Höhe von der Schwere der Einschränkung abhängt.

Bei dauerhaften Hirnschädigungen werden häufig sechsstellige Beträge zugesprochen.

Wichtig ist, dass alle zukünftigen Kosten und Bedürfnisse bei der Geltendmachung berücksichtigt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes für Behandlungsfehler bei  der Geburt variiert stark abhängig von der Schwere der Schädigung und den damit verbundenen Schädigungen.

  • Bei schweren Hirnschäden mit Langzeitfolgen können Beträge zwischen 300.000 und 800.000 Euro zugesprochen werden.
  • Bei mittelschweren Schäden liegen die Schmerzensgeldbeträge typischerweise im fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich.

Entscheidend für die Bemessung sind Faktoren wie Umfang der Schädigung, Lebenserwartung, Pflegebedarf und Grad der Behinderung. In besonders schweren Fällen können zusätzlich zum Schmerzensgeld monatliche Rentenzahlungen vereinbart werden, um die dauerhafte Versorgung des geschädigten Kindes sicherzustellen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem die Geschädigten erfahren, dass der Anspruch entstanden ist und Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers vorlag. In Fällen, in denen das Kind zeitlebens geschädigt ist, kann die Frist jedoch auch erst nach Jahren zu laufen beginnen (§ 199 BGB).

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist unerlässlich, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden. In manchen Fällen empfiehlt sich eine verjährungssichere Anerkenntniserklärung durch die Gegenseite.

Ein Verfahren bei Geburtsschädigungen beginnt meist mit der Anforderung und Analyse aller Behandlungsunterlagen durch spezialisierte Anwälte.

Anschließend werden Gutachten zur Klärung des Behandlungsfehlers eingeholt.

Zunächst wird meist der außergerichtliche Weg über Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der Klinik oder Ärzte gesucht. Viele Fälle enden mit einer außergerichtlichen Einigung. Ist diese nicht möglich, folgt ein Gerichtsverfahren, das mehrere Jahre dauern kann.

Während des Prozesses werden oft weitere Gutachten erstellt. Der Anspruch umfasst sowohl Ersatz für materielle Schäden als auch Schmerzensgeld für immaterielle Beeinträchtigungen. Für betroffene Familien ist professionelle rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte für Medizinrecht essentiell.

Familien mit einem durch bei der Geburt geschädigten Kind können verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Neben möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen gibt es staatliche Hilfen wie Pflegegeld, Eingliederungshilfe und Schwerbehindertenleistungen.

Krankenkassen übernehmen Kosten für Therapien, Hilfsmittel und Behandlungen.

Soziale Dienste und Beratungsstellen bieten psychologische Unterstützung und Hilfe bei Behördengängen.

Selbsthilfegruppen ermöglichen den Austausch mit anderen betroffenen Familien. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kliniken oder Hebammen helfen spezialisierte Anwaltskanzleien für Arzthaftungsrecht. Für den behindertengerechten Umbau von Wohnraum können zusätzliche Förderungen beantragt werden.

Wenn Eltern einen Schaden im Zusammenhang mit der Geburt vermuten, sollten sie zunächst alle Behandlungsunterlagen sichern, einschließlich Mutter- und Kinderpass, Krankenakten und CTGs. Es ist ratsam, eine detaillierte Dokumentation aller Auffälligkeiten und Entwicklungsschritte des Kindes zu führen.

Frühzeitig sollte ein auf Arzthaftung und Arzthaftungsrecht spezialisierter Anwalt konsultiert werden, der eine erste Einschätzung vornehmen kann. Dieser wird unabhängige medizinische Gutachten einholen, um Behandlungsfehler nachzuweisen.

Gleichzeitig ist es wichtig, alle notwendigen Therapien und Fördermaßnahmen für das Kind einzuleiten, unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser sind die Erfolgsaussichten für eine angemessene Entschädigung.

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