Behandlungsfehler Blinddarm: 45.000 Euro Schmerzensgeld für Kind nach Fehldiagnose.
Ein Albtraum für jede Familie: Das Kind klagt über starke Bauchschmerzen, doch im Krankenhaus wird ein schwerer Behandlungsfehler am Blinddarm begangen. Statt der richtigen Diagnose wird man mit „Verstopfung“ nach Hause geschickt. Wenige Stunden später kämpft das Kind auf der Intensivstation um sein Leben. Genau diesen Fall haben wir erfolgreich abgeschlossen und ein hohes Schmerzensgeld für das Kind in Höhe von 45.000 Euro erzielt.
Wenn Eltern mit ihrem kranken Kind in die Notaufnahme fahren, vertrauen sie darauf, dass Ärzte sorgfältig untersuchen. Doch in diesem Fall aus unserer Kanzleipraxis wurde dieses Vertrauen schwer erschüttert. Was als „harmloser Virus“ abgetan wurde, entpuppte sich als lebensbedrohlicher Blinddarmdurchbruch (perforierte Appendizitis).

Inhalt
Der Fall: Vom „Bauchweh“ zur Not-OP
Unser Mandant, ein erst dreijähriger Junge, litt Ende Januar 2024 unter Fieber, starkem Erbrechen und Bauchschmerzen.
Der verhängnisvolle erste Klinikbesuch
Nachdem die Beschwerden über Tage anhielten, fuhren die besorgten Eltern in den Kindernotdienst des Klinikums Wolfsburg. Die Symptome waren deutlich:
- 39,5 °C Fieber
- Geblähter Bauch
- Druckschmerz, besonders im rechten Unterbauch (ein klassisches Warnsignal für den Blinddarm)
Trotz dieser Alarmzeichen und der expliziten Erwähnung von „Appendizitis“ als möglicher Diagnose, wurde der Junge nicht ausreichend untersucht. Der verhängnisvolle Fehler: Im Ultraschall konnte der Blinddarm nicht dargestellt werden – was oft vorkommt, aber kein Ausschlusskriterium ist. Schlimmer noch: Wichtige Entzündungswerte im Blut (CRP) wurden gar nicht erst bestimmt. Die Diagnose: Verstopfung und RS-Virus. Das Kind bekam einen Einlauf und wurde nach Hause geschickt.
Die Eskalation
Am nächsten Tag ging es dem Jungen dramatisch schlechter. Er hatte 41 °C Fieber, lag in Schonhaltung und wimmerte vor Schmerzen. Die niedergelassene Kinderärztin erkannte den Ernst der Lage sofort: Akutes Abdomen.
Zurück im Krankenhaus offenbarte sich das ganze Ausmaß des Fehlers:
- Der CRP-Wert (Entzündungswert) lag bei 266 mg/l (Normwert ist unter 5 mg/l!).
- Der Blinddarm war bereits geplatzt.
- Eiter hatte sich im Bauchraum verteilt (generalisierte Peritonitis).
Es folgte eine Notverlegung nach Braunschweig und eine sofortige Operation. Der kleine Junge musste auf der Intensivstation behandelt werden, erhielt Drainagen und starke Antibiotika.
Was gilt als Behandlungsfehler bei der Geburt?
Ein Behandlungsfehler bei der Geburt liegt vor, wenn der Arzt oder das medizinische Personal gegen anerkannte fachliche Standards verstößt. Dies kann sowohl aktive Fehler als auch Unterlassungen umfassen:
- Fehlerhafte Interpretation des CTG (Kardiotokografie zur Überwachung der kindlichen Herzfrequenz)
- Verspätetes oder unterlassenes Einleiten eines notwendigen Kaiserschnitts
- Unsachgemäße Durchführung geburtshilflicher Maßnahmen
- Mangelhafte Überwachung von Mutter und Kind während der Geburt
- Unzureichende Reaktion auf Komplikationen wie Sauerstoffmangel
Besonders schwerwiegend ist ein grober Behandlungsfehler, bei dem ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln vorliegt. In solchen Fällen kann die Beweislast zugunsten des Geschädigten umgekehrt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erleichtert.
Der juristische Vorwurf: Grober Behandlungsfehler
Wir haben das Klinikum und die behandelnden Ärzte wegen schwerwiegender Versäumnisse in Anspruch genommen. Unsere Argumentation stützte sich auf mehrere Punkte, die in der Summe einen groben Behandlungsfehler darstellen:
- Unterlassene Befunderhebung: Es ist unverständlich, ein Kind mit solchen Symptomen zu entlassen, ohne den wichtigsten Entzündungswert (CRP) zu bestimmen.
- Fehlerhafte Diagnostik: Wenn der Blinddarm im Ultraschall nicht gesehen wird, darf man nicht einfach annehmen, er sei gesund.
- Fehlende Dokumentation: Wichtige klinische Zeichen (wie die Abwehrspannung des Bauches) wurden beim ersten Besuch nicht dokumentiert.
Warum ist der „grobe Behandlungsfehler“ so wichtig?
Juristisch ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem groben Fehler entscheidend. Bei einem groben Behandlungsfehler greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht mehr der Patient muss beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern die Klinik muss beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Das ist für die Gegenseite oft kaum möglich.

Die Folgen für das Kind
Neben den körperlichen Schmerzen (Narbe, Verwachsungen, Verdauungsprobleme) wiegt vor allem das psychische Trauma schwer. Der kleine Junge leidet seitdem unter:
- Massiver Angst vor Ärzten und Krankenhäusern (Weißkittelsyndrom)
- Nächtlichen Albträumen und Angstzuständen
- Sozialem Rückzug
Das Ergebnis: 45.000 Euro Abfindung
Nach intensivem anwaltlichen Druck und der Darlegung der massiven Versäumnisse konnten wir für den Jungen einen Vergleich über 45.000 Euro schließen.
Diese Summe beinhaltet:
- Ein angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Qualen und die Not-OP.
- Eine Abgeltung für mögliche Zukunftsschäden (sowohl materiell als auch immateriell), falls durch die Narbenbildung oder Verwachsungen spätere Komplikationen auftreten sollten.
Fazit: Kämpfen lohnt sich
Ein geplatzter Blinddarm bei Kleinkindern ist lebensgefährlich und oft schwer zu diagnostizieren. Das entbindet Ärzte jedoch nicht von der Pflicht, alle notwendigen Untersuchungen (wie Laborwerte) durchzuführen, um lebensbedrohliche Ursachen sicher auszuschließen.
Dieser Fall zeigt: Wenn Ärzte Symptome bagatellisieren und grundlegende Standards missachten, haben betroffene Patienten Anspruch auf hohe Entschädigungen.
Haben Sie oder Ihr Kind Ähnliches erlebt? Wurden Sie trotz starker Schmerzen nach Hause geschickt? Leiden Sie unter den Folgen einer verspäteten Diagnose?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall – menschlich, kompetent und konsequent.

Ein geplatzter Blinddarm bei Kleinkindern ist lebensgefährlich und oft schwer zu diagnostizieren. Das entbindet Ärzte jedoch nicht von der Pflicht, alle notwendigen Untersuchungen (wie Laborwerte) durchzuführen, um lebensbedrohliche Ursachen sicher auszuschließen.
Dieser Fall zeigt: Wenn Ärzte Symptome bagatellisieren und grundlegende Standards missachten, haben betroffene Patienten Anspruch auf hohe Entschädigungen.
Zusammenfassung des Erfolgs:
- Hohe Entschädigung: 45.000 Euro Vergleichszahlung für unseren jungen Mandanten.
- Klarer Befund: Was als Verstopfung abgetan wurde, war ein lebensgefährlicher Blinddarmdurchbruch.
- Juristischer Durchbruch: Nachweis eines groben Behandlungsfehlers durch fehlende Blutwerte (CRP) und Dokumentationslücken.
- Beweislastumkehr: Die Klinik musste ihre Unschuld beweisen, was ihr nicht gelang.
Haben Sie oder Ihr Kind Ähnliches erlebt? Wurden Sie trotz starker Schmerzen nach Hause geschickt? Leiden Sie unter den Folgen einer verspäteten Diagnose?
FAQ: Ihre wichtigsten Fragen zu Behandlungsfehlern bei Blinddarmentzündung.
Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem geplatzten Blinddarm?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Einzelfall ab. Faktoren sind das Ausmaß der Schmerzen, die Dauer des Krankenhausaufenthalts, bleibende Schäden (wie Narben oder Verwachsungen) und das Alter des Patienten. Bei schweren Komplikationen nach einer Fehldiagnose sind Summen zwischen 15.000 Euro und – wie in diesem Fall – 45.000 Euro oder mehr möglich.
Was ist ein „grober Behandlungsfehler“?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Regeln verstoßen hat oder Fehler gemacht hat, die einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfen. Die Besonderheit: Bei einem groben Fehler muss die Klinik beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war (Beweislastumkehr).
Wer haftet bei Behandlungsfehlern im Krankenhaus?
In der Regel haftet der Träger des Krankenhauses (z. B. die Stadt, der Landkreis oder eine private Klinikgesellschaft) und die behandelnden Ärzte. Der Anspruch wird meistens über die Berufshaftpflichtversicherung der Klinik reguliert und diese zahlt letztlich das Schmerzensgeld und den Schadensersatz.
Wie lange habe ich Zeit, um Schmerzensgeld zu fordern?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem Schädiger erlangt haben. Bei Kindern und Jugendlichen kommt es auf die Kenntnis der Eltern an. Wir raten jedoch dringend dazu, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Beweise zu sichern.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung bei Ärztepfusch?
Ja, in den meisten Fällen deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter bei Streitigkeiten wegen Behandlungsfehlern ab. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage für Sie.












