Medizinrecht: 20.000 € Schmerzensgeld für tiefe Beinvenenthrombose wegen einem Diagnosefehler
Erfahren Sie hier, wie eine Patientin Schmerzensgeld erhalten hat, weil der Arzt eine Thromboseprophylaxe nicht durchgeführt hat. Durch den Behandlungsfehler hat er eine Lungenembolie erlitten. Der Patient bekam ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 20.000 Euro (umgerechnet auf heutige Verhältnisse unter Berücksichtigung der Inflation).
Inhalt
20.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund grob fehlerhaft unterlassener Befundabklärung bei Thromboseverdacht
Die Geschädigte stellte sich erstmals bei ihrem behandelnden Arzt wegen Beschwerden (Schmerzen und Schwellung) im rechten Bein vor. Dieser stellte daraufhin die Diagnose einer Zerrung und verordnete ihr lediglich Salben und Pflaster.
Als diese Maßnahmen aber zu keiner Besserung führten und die Geschädigte aufgrund massiver Schmerzen sogar die Schule versäumte, suchte sie den Arzt erneut auf. Er verschrieb ihr daraufhin Gehstzützen, Odemase (wasserabtreibende Tabletten), eine elastische Binde und Aspirin und riet der Geschädigten dazu, die Pille abzusetzen.
Erst als das geschädigte Mädchen einen anderen Arzt aufsuchte, um sich eine Zweitmeinung einzuholen, wurde eine tiefe Venenthrombose diagnostiziert.
Daraufhin wurde sie 18 Tage stationär im Krankenhaus behandelt.
Folgen der fehlerhaften Diagnose der Thrombose.
Aufgrund der falschen Diagnose, nämlich einer Zerrung, wurde die tiefe Venenthrombose erst eine Woche später von einem anderen Arzt und damit viel zu spät entdeckt und entsprechend behandelt.
Die Geschädigte hat infolgedessen einen 18-tägigen Krankenhausaufenthalt hinnehmen müssen und wird nie mehr in der Lage sein, ihr rechtes Bein vollständig zu belasten.
Darüber hinaus ist ihre Erwerbsfähigkeit um 40% gemindert, was zu einer enormen Einschränkung ihres Lebens führt.
Was ist dem behandelnden Arzt vorzuwerfen?
Der Arzt hat im Hinblick auf die Diagnose der Geschädigten grob fehlerhaft gehandelt.
Bei den von der Geschädigten geschilderten Symptomen hätte der Arzt sofort an eine tiefe Venenthrombose denken müssen.
Er hätte alle erforderlichen Maßnahmen, aber vor allem eine Phlebographie, durchführen oder zumindest veranlassen müssen.
Gut zu wissen: Eine Phlebographie ist ein diagnostisches Verfahren, bei dem eine Röntgenaufnahme der Venen mit Hilfe eines Kontrastmittels erstellt wird.
Entscheidend ist hier, dass nach dem gesamten Verlauf der Beschwerden die Diagnose einer Zerrung so fern lag, dass sie aus medizinischer Sicht nicht mehr nachvollziehbar war.
Der Arzt hat unter keinen Umständen entsprechend den medizinischen Standards gehandelt und hat es somit grob fehlerhaft unterlassen, eine ordnungsgemäße Diagnose zu stellen.
Ist ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro für eine tiefe Beinvenenthrombose angemessen?
Das OLG Oldenburg (5 U 132/93) sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM, was heute etwa 20.000 Euro entspricht, zu. Das geschädigte Mädchen ist seit der fehlerhaften Behandlung
- nicht mehr in der Lage, ihr Bein voll zu belasten,
- kann keine langen Strecken laufen und
- keinen Sport treiben.
Sogar ein einfacher Spaziergang oder eine Wanderung sind für sie unmöglich, da sie hierbei unter Schmerzen leidet.
Zusätzlich dazu ist die Geschädigte in ihrer Freizeit stark eingeschränkt und kann oft an verschiedenen Aktivitäten mit ihren Freunden nicht teilnehmen.
Fazit bei tiefer Beinvenenthrombose wegen einem Diagnosefehler.
Eine angemessene Entschädigung bei schweren Schäden zu erhalten, wie z.B. wegen einer tiefen Beinvenenthrombose aufgrund Falschdiagnose und unterlassener Abklärung, erfordert neben Kenntnissen der Medizin die nötige juristische Kompetenz. Einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an seiner Seite zu haben, ist deshalb besonders wichtig.
Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden von Rechtsanwalt Christoph Mühl verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von Behandlungsfehlern.
Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer tiefen Beinvenenthrombose aufgrund unterlassener Differentialdiagnostik oder Diagnosefehlern bei Thrombosen haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 0611 67774342.
Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Ärztefehlern im Bereich Lungenembolie oder Thrombosen durch ärztliche Behandlungsfehler.
Wenn Sie mehr zum Thema fehlerhafte Behandlung einer Thrombose und Behandlungsfehler im Bereich Lungenembolie erfahren wollen, folgen Sie dem Link zu unserer Internetseite.