Erfahren Sie, warum wir Schmerzensgeld für fehlerhaft behandelte Spondylodiszitis in Höhe von 90.000,00 Euro fordern.

90.000 Euro Schmerzensgeld Spondylodiszitis

Wie konnte die Spondylodiszitis falsch behandelt werden?

Die Mandantin wurde wegen einer Spondylodiszitis falsch behandelt und vorschnell operiert (Wirbelversteifung). Wie der Ablauf im Einzelnen gewesen ist und warum die Ärzte bei Verdacht auf Spondylodiszitis fehlerhaft eine OP angesetzt und anschließend durchgeführt haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
 

Die Patientin hatte im Rahmen eines PKW-Unfalles einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Sie wurde operiert und bekam einen Nagel hinein, um den Bruch zu stabilisieren. Außerdem wurde eine sogenannte Cerclage eingebracht.

Anschließend ging sie zur Reha. Während dieser Reha-Maßnahme kamen immer weiter zunehmende Beschwerden im rechten Oberschenkel auf. Deshalb machten die Ärzte ein MRT von der Hüfte, das keine krankhaften Veränderungen erbrachte und später noch ein MRT von der Lendenwirbelsäule (LWS), das die Verdachtsdiagnose einer Spondylodiszitis zwischen dem 4. und 5. Lendenwirbel erbrachte. Durch eine CT-Untersuchung der LWS wurde dieser Verdacht dann vermeintlich bestätigt. Über Rückenschmerzen klagte die Mandantin allerdings zu keinem Zeitpunkt.

 

Als der MRT-Befund vorlag, haben die Ärzte der Patientin gesagt, dass man sie operieren müsste, um die Infektion (= Spondylodiszitis) zu behandeln. Alternativen wurden mit der Mandantin allerdings nicht besprochen, weshalb sie auf die Empfehlung der Ärzte vertraute und sich operieren ließ. Bei der Operation wurde ein sogenannter Fixateur eingebracht und die Wirbelkörper von LWK 4 – 5 versteift (= Spondylodese).

Behandlungsfehler Spondylodiszitis
 

Wie war der Verlauf nach der Spondylodese (Wirbelversteifung)?

Der Verlauf nach der OP war von schwerwiegenden Komplikationen gezeichnet:
  • es ist zu Verwirrtheitszuständen, einem sogenannten postoperativen Delir und
  • einer transfusionspflichtigen Anämie gekommen,
  • eine kardiologische und neurologische Mitbehandlung sowie
  • postoperative Überwachung auf der IMC (intermediäre care) waren erforderlich,
  • bei Entlassung aus der stationären Behandlung konnte sich die Patientin nur noch am Rollator fortbewegen.
Interessant war jedoch, dass im gesamten stationären Verlauf zu keinem Zeitpunkt Bakterien nachgewiesen worden waren. Sowohl die präoperative Blutkultur als auch die Probenentnahme während der OP erbrachten keinen bakteriellen Nachweis.
 
Die Komplikationen gingen dann jedoch weiter:
  • Im weiteren Verlauf kam es zu einer beginnenden Instabilität und Implantatlockerung. Deswegen musste die Patientin erneut operiert werden. Bei dieser Revisionsoperation erfolgte die Neuplatzierung der Implantate und es wurde zusätzlich weiteres Metall zur Stabilisierung eingesetzt.
  • Im postoperativen Verlauf entwickelte sich ein Bluterguss (Hämatom), weswegen die Notwendigkeit für eine erneute Operation bestand, um das Hämatom auszuräumen.
  • Nach dieser Operation hat die Patientin einen Herzinfarkt erlitten.
Herzinfarkt übersehen Krankenhaus

Warum wurde die Spondylodiszitis falsch behandelt?

Wir haben ein Gutachten durch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg eingeholt. Dieses bestätigt, dass eindeutig keine Indikation für die erste Operation bestanden hat, d.h. man hätte die Ursache weiter abklären und die Patientin mit Antibiotika behandeln müssen.
  1. Es fehlte zum einen beim Verdacht auf eine Spondylodiszitis die Abwägung zwischen operativem und konservativem Vorgehen. Dazu sind folgende Überlegungen ausschlaggebend: Die Beschwerden mit einem Instabilitätsschmerz oder immobilisierenden Schmerz im Rücken lag nicht vor. Führend war durchgehend der Hüft-/Beinschmerz. Dieser war erklärt durch die Unfallverletzung und OP an der rechten Hüfte. Der laborchemische Verlauf der Infektion war günstig: Es bestand kein Anhalt für eine Zunahme oder Verstärkung der Infektion. Im Gegenteil: Eine deutliche Abnahme der Entzündungswerte im Labor war sogar gegeben.
  2. Es bestand kein Zeitdruck für eine Operation. Eine Diagnosesicherung, z.B. durch eine CT-gesteuerte Punktion des Bandscheibenfaches wurde nicht erwogen. Diese hätte bei positivem Keimnachweis die Diagnose der Spondylodiszitis sichern können.

Insgesamt also eine fehlerhaft behandelte Spondylodiszitis.

Wirbelsäule OP Arztfehler

Was sagt die Leitlinie zur Behandlung der Spondylodiszitis?

In der AWMF-Leitlinie findet sich dazu folgende Empfehlung:

Empfehlung 20, 2020: Bei negativen Blutkulturen soll der Erregernachweis mittels Biopsie erfolgen. Dies kann CT-gestützt mittels Feinnadel oder Jamshidinadel, operativ mittels Jamshidinadel oder operativ offen durchgeführt werden. 100% Zustimmung (starker Konsens)“.

Zur Entscheidungsfindung für ein operatives oder konservatives gilt folgendes:
 
6.1. Nicht operative Therapie
 
Generell kann eine konservative Therapie in den meisten Fällen der pyogenen oder spezifischen Spondylodiszitis im Anfangsstadium durchgeführt werden [Zimmerli 2010]. Die Indikation zur nicht-operativen Therapie sollte erfolgen, wenn [Grados 2007]:
  • nur eine geringe/milde klinische Symptomatik vorliegt
  • keine neurologischen Defizite vorliegen
  • eine fehlende oder nur geringe knöcherne Destruktion in der Bildgebung vorliegt
  • der Allgemeinzustand des Patienten keine Operation zulässt.
 
6.2. Operative Therapie
 
Indikationen zur operativen Therapie liegen vor bei [Herren 2017]
  • Sepsis und Präsepsis
  • relevanten neurologischen Defiziten
  • intraspinalem Empyem
  • Vorliegen eines ventralen, paravertebralen Abszesses >2,5 cm
  • Therapieversagen (konservativ)
  • progressive Instabilitäten und Deformitäten mit und ohne Schmerzen
 
Sämtliche, unter 6.1 aufgeführten Punkte, die für ein konservatives Vorgehen sprechen, waren nach Aktenlage erfüllt. Keiner der unter 6.2 genannten Punkte, die für ein operatives Vorgehen sprechen, lag vor.

 
OP-Wirbelsäule-Arztfehler

Wie ist bei Diagnose Spondylodiszitis grundsätzlich zu verfahren?

In der Leitlinie findet sich folgende Aussage als zusammenfassende Wertung:

„Der Großteil der an einer Spondylodiszitis erkrankten Patienten kann unter suffizienter konservativer Therapie erfolgreich behandelt werden.“

Insofern ist hat das Gutachten eindeutig belegt, dass die Operation nicht hätte erfolgen dürfen.
 

Welche Folgen sind entstanden, weil die Spondylodiszitis falsch behandelt wurde?

Sowohl die Folgen der durchgeführten Ausgangsoperation als auch der beiden Folgeoperationen einschließlich deren Folgen (Spondylodese bei Implantatlockerung und Hämatomausräumung) auf die fehlerhafte Indikationsstellung sind auf den Behandlungsfehler zurückzuführen. Die fehlerhaft behandelte Spondylodiszitis hat wiederum gravierende Folgen für die Betroffenen.

Grober Behandlungsfehler: Operation bei Verdacht auf Spondylodiszitis ohne medizinische Indikation

In Anbetracht der Tatsache, dass nie ein positiver Keimnachweis erbracht und bei der Revisionsoperation erneut kein Keim gefunden wurde, war es vollkommen unverständlich, warum weiterhin und während des gesamten stationären Aufenthaltes an der Diagnose einer „Infektion“ festgehalten wurde.
Gut zu wissen: Ist ein Handeln (oder Unterlassen) aus medizinischer Sicht unverständlich, ist dies rechtlich als ein sog. grober ärztlicher Behandlungsfehler zu werten mit der rechtlichen Konsequenz einer Beweislastumkehr hin-sichtlich der Kausalität zulasten der Behandlungsseite.

Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler

Das sorgfaltspflichtwidrige Handeln war geeignet, sämtlich postoperativen Komplikationen herbeizuführen, bis hin zu dem Herzinfarkt.

 

Die Behandlungsseite müsste folglich den Nachweis erbringen, dass ein Kausalzusammenhang gänzlich unwahrscheinlich ist. Das wird ihr bei dieser klaren Sachlage nicht gelingen.

 

Medizinrecht Wirbelversteifung

 

Schmerzensgeldhöhe: fehlerhafte Behandlung der Spondylodiszitis

Letztlich ist es bei der Mandantin zu einer Instabilität in der LWS gekommen, sie musste insgesamt drei unnötige Operationen über sich ergehen lassen, ein postoperatives Dilir hinnehmen, war seitdem nicht mehr mobil und fortan auf einen Rollator und Rollstuhl angewiesen. All das sind die Folgen einer gravierenden ärztlichen Fehlentscheidung: ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht.

Aus diesem Grund haben wir ein Schmerzensgeld von 90.000,00 € wegen der fehlerhaft behandelten Spondylodiszitis für die geschädigte Patientin beansprucht. Daneben haben wir Schadenersatz für die finanziellen Einbußen sowie Ersatz der Zukunftsschäden in Höhe von weiteren 170.000,00 € gefordert.

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