Patientenrecht: 500.000 € Schmerzensgeld für Hirnschaden wegen unerkannter Hirnvenen-Thrombose
Erfahren Sie hier, wie eine Patientin ein hohes Schmerzensgeld erhalten hat, weil der Arzt eine Hirnvenen-Thrombose nicht abgeklärt hat. Durch den Behandlungsfehler wurde die Thrombose der Hirnvenen zu spät erkannt und verspätet behandelt. Die Folge sind ein schwerer Hirnschaden und eine Schwerbehinderung.
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500.000 Euro Schmerzensgeld für einen Hirnschaden wegen Hirnvenen-Thrombose

Wie ist es zu der Thrombose der Hirnvenen gekommen?
Nachdem die geschädigte Frau gegen 20:30 Uhr durch den Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert worden war, sind dort eine Computertomographie (CT) und ein neurologisches Konsil, also eine neurologische Beratung, erfolgt.
Der behandelnde Facharzt für Neurologie stellte mithilfe dieser Befunde folgende Diagnose: “Patientin wach und kontaktbar, kloßiges Sprachverständinis, Zungenbissverletzung”. Daraufhin verordnete er eine Sedierung und intensivmedizinische Überwachung.
Gut zu wissen: Eine Sedierung ist eine medizinische Behandlung, bei der Medikamente eingesetzt werden, um das zentrale Nervensystem zu beruhigen und den Patienten in einen entspannten oder schlafähnlichen Zustand zu versetzen.
Als sich der Zustand der geschädigten Frau allerdings immer weiter verschlechterte, hat man sie gegen 23:00 Uhr auf die Intensivstation des Krankenhauses verlegt.
Am nächsten Morgen wurde eine Kernspintomographie (MRT) durchgeführt. Diese ergab den Verdacht auf eine ausgeprägte Enzephalitis der Stammganglien. Hierbei handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns im Bereich der Basalganglien oder Stammganglien, welche für die Steuerung der Bewegungen und koordinierten Bewegungsabläufen sowie für andere wichtige Funktionen wie Gedächtnis und Emotionen verantwortlich sind.
Daraufhin haben die Ärzte die Patientin sofort in die Uniklinik verlegt, wo eine Zerebral-Angiographie durchgeführt wurde. Diese ergab eine beidseitige Hirnvenenthrombose sowie Hirnödeme.
Gut zu wissen: Bei einer zerebralen Angiographie wird Kontrastmittel in die Blutbahn injiziert und dann eine Röntgenaufnahme oder ein CT-Scan durchgeführt. Hiermit lässt sich die Durchblutung und der Blutfluss in den Hirngefäßen beurteilen.
Die Ärzte im Uniklinikum haben alles versucht, was in ihrer Macht stand. Doch jede Hilfe kam zu spät. Das Gehirn der Patientin war bereits irreversibel geschädigt.

Folgen der nicht erkannten Hirnvenenthrombose
Aufgrund der erst viel zu spät erkannten Hirnvenenthrombose ist die Frau in mehreren Hinsichten schwerst geschädigt.
- Infolge dieser Hirnvenenthrombose erlitt die Geschädigte einen hypoxischen Hirnschaden, sowie eine organische Persönlichkeitsstörung. Hierbei handelt es sich um einen psychischen Zustand, der durch eine Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns verursacht wird.
- Die Betroffene leidet seit der Behandlung an einer spastischen Tetraparese, die als motorische Störung durch eine Schädigung des zentralen Nervensystems verursacht wird. Die Tetraparese führt zu einer Lähmung aller vier Gliedmaßen und beeinträchtigt die Beweglichkeit der Geschädigten stark.
- Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen, da sie weder laufen noch ihren Rumpf kontrollieren kann.
- Zusätzlich ist die Geschädigte sowohl inkontinent für Stuhl als auch für Urin und muss deshalb Windeln tragen.
- Die Frau bekam einen Pflegegrad 4 anerkannt. Hierbei handelt es sich um eine Pflegestufe, die eine sehr intensive und umfangreiche Unterstützung und Betreuung im Alltag erfordert. Die Betroffenen sind erheblich in den kognitiven und psychischen Fähigkeiten sowie der Bewältigung von Alltagsaufgaben beeinträchtigt.

Was ist dem Arzt im Hinblick auf die zu spät erkannte Thrombose vorzuwerfen?
Im vorliegenden Fall ist zwischen einem Befunderhebungsfehler und einem Diagnosefehler zu unterscheiden.
Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn bestimmte Untersuchungen gar nicht erfolgen, obwohl sie erforderlich gewesen wären, wohingegen ein Diagnosefehler vorliegt, wenn bestimmte Befunde fehlerhaft ausgewertet bzw. falsch gedeutet werden.
Befunderhebungsfehler im Hinblick auf die Hirnvenenthrombose
Es ist nicht nachvollziehbar oder verständlich, weshalb der behandelnde Facharzt keine weitere Hirndiagnostik (Liquordiagnostik, toxikologische Untersuchung, MRT des Neurocraniums) veranlasst oder durchgeführt hat. Bei dem hier vorliegenden Verlauf der Beschwerden wären diese diagnostischen Maßnahmen dringend notwendig gewesen, um die Ursache abzuklären.
Wenn der Neurologe dies (noch) nicht für veranlasst angesehen hat, hätte er eine spezifische Überwachung veranlassen müssen.
Organisationsfehler bei der Behandlung der Hirnvenen-Thrombose
Zu den Organisationspflichten eines Krankenhauses gehört die personelle Ausstattung, die die Aufgabenerfüllung gewährleistet. Richtet ein Krankenhaus eine Schlaganfalleinheit ein, muss sie technisch und auch personell so ausgestattet sein, dass Patienten, bei denen ein Schlaganfall vorliegen kann, rechtzeitig medizinisch versorgt werden. Dies war hier dadurch nicht gewährleistet, dass die Klinik einen Neurologen als Konsiliararzt hinzuzog, der zur Befundung von CT-Aufnahmen nicht die erforderliche Fachkunde besaß.

Ist ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro hier angemessen?
Das OLG Schleswig-Holstein (4 U 132/11) sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zu.
Schmerzensgelderhöhend muss hier ganz klar das Alter der Geschädigten berücksichtigt werden. Eine junge Frau, die gerade noch ihre Probezeit bei der Polizei absolvierte, wurde aufgrund der fehlerhaften Behandlung aus ihrem Leben gerissen. Die Geschädigte ist seit der Behandlung schwer beeinträchtigt.
Sie erlitt aufgrund der fehlerhaften Diagnose und der nicht ausreichenden diagnostischen Abklärung einen durch Sauerstoffmangel ausgelösten Hirnschaden.
Aufgrund dessen ist die Lebensqualität der Geschädigten auf das Minimum gesunken und ihre komplette Persönlichkeit wurde zerstört. Innerhalb eines Augenblicks hat sich das Leben der Geschädigten komplett verändert. Sie wurde ihrer Selbstständigkeit beraubt und ist nun auf die Hilfe Dritter angewiesen. Sie wird nie mehr Entscheidungen für sich treffen können oder einfach mal das machen, worauf sie Lust hat. Sie muss rund um sie betreut werden, da auch die „einfachen“ Aufgaben im Haushalt für sie unmöglich sind. Sie wird nie wieder alleine leben können.
Infolge des Hirnschadens ist die Geschädigte an einen Rollstuhl gebunden, da sie an allen vier Extremitäten gelähmt ist. Sie wird nie wieder mit ihren Freundinnen spazieren gehen oder ihren Traumberuf als Polizistin ausüben können.
Außerdem leidet sie an einer Stuhl- und Urininkontinenz. Sie muss also rund um die Uhr Windeln tragen. Dieser Umstand stellt eine extreme psychische Belastung für die Geschädigte dar.
Wir empfinden ein Schmerzensgeld von etwa 500.000 Euro aufgrund der hier genannten Umstände als das Mindeste, das hätte zugesprochen werden müssen. Tatsächlich wird kein Geld der Welt dieser Frau die Leiden nehmen. Dennoch wäre auch der doppelte Betrag in jeder Hinsicht gerechtfertigt und hätte den schon damals geltenden Wertvorstellungen entsprochen. Auch die Inflation hätte hierbei berücksichtigt werden müssen.
Fazit bei Hirnschaden infolge einer Hirnvenen-Thrombose
Eine angemessene Entschädigung bei schweren Schäden zu erhalten, wie z.B. bei einem Hirnschaden aufgrund einer Hinvenen-Thrombose, erfordert neben Kenntnissen der Medizin die nötige juristische Kompetenz. Einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an seiner Seite zu haben, ist deshalb besonders wichtig.
Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden von Rechtsanwalt Christoph Mühl verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Geschädigte durch Behandlungsfehler.
Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Hirnschäden infolge einer Thrombose oder Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Hirnvenen-Thrombose haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 0611 67774342. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Ärztefehlern im Bereich Hirnschaden durch Thrombose sowie ärztliche Behandlungsfehler bei zu spät erkannter Thrombose.
Wenn Sie mehr zum Thema fehlerhafte Behandlung einer Thrombose und Behandlungsfehler im Bereich Lungenembolie erfahren wollen, folgen Sie dem Link zu unserer Internetseite.