Eine grauenhafte Vorstellung für jeden Patienten: Nach einer Operation, wenn alles gut verlaufen zu sein scheint, die Wunden verheilen und der Alltag langsam zurückkehrt, kommt die erschütternde Entdeckung – eine OP-Nadel wurde im Körper vergessen.

Ein metallener Fremdkörper, der still und bedrohlich im Inneren verweilt. Für viele ein Alptraum. Doch die Realität zeigt, solche Vorfälle sind keine Einzelfälle.

Jahr für Jahr werden in deutschen Operationssälen versehentlich medizinische Instrumente, Bauchtücher, Tupfer oder – wie in diesem Fall – OP-Nadeln in einer Patientin zurückgelassen.

Was für das medizinische Personal vielleicht ein bedauerlicher Fehler ist, bedeutet für die Betroffenen oft den Beginn eines langen Leidenswegs, geprägt von Unsicherheit, Angst und der ständigen Frage nach möglichen Komplikationen.

In diesem Beitrag gehen wir auf das Thema Schmerzensgeld wegen vergessener OP-Nadel ein und erklären Ihnen, welche Rechte Betroffene haben.

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Vergessene OP-Nadel – Ein vermeidbarer Behandlungsfehler

Das Zurücklassen einer OP-Nadel im Körper während eines Eingriffs ist ein klarer ärztlicher Fehler bei Operationen. Es handelt sich um eine sogenanntes voll beherrschbares Risiko, das durch sorgfältige Zählkontrolle vermeidbar wäre.

Solche Vorfälle sind nicht nur medizinisch bedenklich, sondern ziehen regelmäßig rechtliche Konsequenzen nach sich (Schadensersatz und Schmerzensgeld). Betroffene haben in solchen Fällen in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld nach OP Fehler.

Die Folgen einer vergessenen OP-Nadel

Die Konsequenzen einer vergessenen OP-Nadel können vielfältig sein und reichen von leichten Beschwerden bis hin zu schwerwiegenden Komplikationen. Zu den häufigsten Folgen gehören:

  • Regelmäßige Untersuchungen: Um die Lage der Nadel zu kontrollieren, sind oft regelmäßige Röntgenuntersuchungen notwendig. Diese Untersuchungen bedeuten eine wiederholte Strahlenbelastung und können psychisch belastend sein.
  • Angst vor Folgeschäden: Die ständige Sorge vor möglichen Komplikationen durch die im Körper verbliebene Nadel kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und zu Angstzuständen, Schlafstörungen oder anderen psychischen Problemen führen.
  • Möglichkeit einer weiteren Operation: In manchen Fällen ist eine weitere Operation notwendig, um die Nadel zu entfernen. Dies birgt zusätzliche Operationsrisiken und kann mit weiteren Belastungen für den Patienten verbunden sein.

Diese Folgen verdeutlichen, warum Betroffene in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigung nach OP Fehler, insbesondere auf Schmerzensgeld haben.

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Rechtliche Grundlagen: Schmerzensgeld bei vergessener OP-Nadel

Das Zurücklassen einer OP-Nadel im Körper stellt einen Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht dar. Ärzte sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um solche Fehler zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die Zählkontrolle von OP-Instrumenten vor, während und nach der Operation. Wird diese Kontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt und eine Nadel im Körper vergessen, liegt in der Regel ein Behandlungsfehler im Krankenhaus vor.

Nach § 253 BGB haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern, um den immateriellen Schaden auszugleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:

  • Art und Schwere der Verletzung: Welche konkreten Folgen hat die vergessene Nadel?
  • Dauer der Beeinträchtigung: Wie lange dauern die Beschwerden an? Sind dauerhafte Schäden zu erwarten?
  • Psychische Belastung: Welche psychischen Folgen hat der Vorfall für den Betroffenen?

Es gibt keine festen Tabellen für die Schmerzensgeldhöhe nach OP Fehler, aber Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Fällen.

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Das Gerichtsurteil: OP-Nadel im Körper vergessen: Ein klarer Fall von Behandlungsfehler

Welche Behandlungsfehler führten zu der vergessenen OP-Nadel?

Das OLG Stuttgart erkannte in seinem Urteil vom 20.12.2018 (Az. 1 U 145/17) eindeutig an, dass eine vergessene OP-Nadel im Körper eines Patienten ein klarer Fall eines Behandlungsfehlers ist.

Das Gericht stellte unmissverständlich klar:

  1. Das Zurücklassen der Nadel im Bauchraum stellt einen eindeutigen Behandlungsfehler dar.
    Es ist nicht etwa ein Kavaliersdelikt, sondern ein ernsthafter Verstoß gegen medizinische Standards und kann auch nicht gerechtfertigt werden.
  2. Das Krankenhaus hätte alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen treffen müssen, um solch einen Vorfall zu verhindern.
    Die Verantwortung liegt hier nicht nur beim einzelnen Arzt, sondern auch bei der gesamten medizinischen Einrichtung.

Warum war das Zurücklassen der Nadel so gravierend?

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere Gründe, die die Schwere des Fehlers unterstreichen:

1. BGH-Rechtsprechung:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung klargestellt, dass Ärzte nach einer Operation alle Instrumente akribisch auf Vollständigkeit überprüfen müssen. Dies ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorgabe, die Teil der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist.

2. Handlungsempfehlungen:

Bereits im Jahr 2010 hatte das Aktionsbündnis Patientensicherheit detaillierte Empfehlungen zur Vermeidung solcher Vorfälle veröffentlicht.

Diese Empfehlungen waren in der Fachwelt bekannt und hätten von der Klinik berücksichtigt werden müssen. Die Tatsache, dass sie offenbar ignoriert wurden, wiegt besonders schwer.

3. Verspätete Aufklärung:

Ein besonders schwerwiegender Punkt war die Tatsache, dass die Patientin erst zwei Monate nach der Operation über den Verbleib der Nadel in ihrem Körper informiert wurde.

Diese Verzögerung verstößt nicht nur gegen ethische Grundsätze, sondern auch gegen die rechtliche Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung des Patienten über Behandlungsfehler.

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Was tun bei Verdacht auf eine vergessene OP-Nadel?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen während einer Operation eine OP-Nadel oder ein anderes Instrument vergessen wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Ärztliche Untersuchung: Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, um den Verdacht abzuklären.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Beschwerden, Behandlungen und Arztbesuche genau.
  • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich so früh wie möglich rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht.

Ein spezialisierter Anwalt wird Sie über Ihre Rechte aufklären, die Erfolgsaussichten eines Verfahrens einschätzen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Schmerzensgeld als Ausgleich für Leid

Das Zurücklassen einer OP-Nadel im Körper ist ein gravierender Behandlungsfehler, der für die Betroffenen erhebliche Folgen haben kann. Schmerzensgeld dient als wichtiger Ausgleich für das erlittene Leid und soll medizinische Einrichtungen dazu anhalten, höchste Sorgfalt walten zu lassen.

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen während einer Operation eine OP-Nadel oder ein anderer Fremdkörper (zum Beispiel Bohrer, Bauchtücher, ein Tupfer o.ä.) vergessen wurde, sollten Sie schnell handeln.

Die Kanzlei für Medizinrecht mit Standorten in Wiesbaden, Frankfurt und Mainz ist darauf spezialisiert, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten durchzusetzen, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern.

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen, telefonischen Termin zur Erstberatung und wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einer vergessenen OP-Nadel durchzusetzen.

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Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema vergessene OP-Nadel und Schmerzensgeld

Diese FAQ beantwortet häufige Fragen von Patienten, die befürchten oder erfahren haben, dass nach einer Operation eine OP-Nadel oder ein anderes Instrument im Körper zurückgeblieben ist.

1. Was bedeutet es rechtlich, wenn eine OP-Nadel im Körper vergessen wurde?

Das Zurücklassen einer OP-Nadel oder eines anderen Instruments im Körper während einer Operation stellt einen Behandlungsfehler dar. Ärzte und das OP-Personal sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zählkontrollen) sicherzustellen, dass keine Fremdkörper im Patienten verbleiben. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht führt regelmäßig zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

2. Welche Ansprüche habe ich, wenn eine OP-Nadel in meinem Körper vergessen wurde?

Ihnen stehen in der Regel folgende Ansprüche zu:

  • Schmerzensgeld: Eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen, die psychische Belastung, die Angst vor Komplikationen und die Beeinträchtigung der Lebensqualität.
  • Schadensersatz: Ersatz für materielle Schäden, wie z.B. Kosten für zusätzliche Behandlungen, Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind.

3. Wie hoch kann das Schmerzensgeld bei einer vergessenen OP-Nadel sein?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Größe und Art der Nadel
  • Position der Nadel im Körper
  • Ausmaß der Beschwerden und Beeinträchtigungen
  • Notwendigkeit weiterer Operationen
  • Psychische Belastung des Patienten 

Es gibt keine festen Beträge, aber Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen dienen als Orientierung.

4. Wie kann ich beweisen, dass eine OP-Nadel in meinem Körper vergessen wurde?

Der wichtigste Beweis ist in der Regel ein Röntgenbild, CT oder MRT, auf dem die Nadel sichtbar ist. Außerdem sollten Sie Ihre Patientenakte anfordern, die Operationsberichte und andere relevante Dokumente enthält. Ein medizinisches Gutachten kann den Behandlungsfehler bestätigen.

5. Was ist eine Zählkontrolle und warum ist sie wichtig?

Die Zählkontrolle ist eine standardmäßige Sicherheitsmaßnahme im OP. Dabei werden alle Instrumente und Materialien vor, während und nach der Operation gezählt, um sicherzustellen, dass nichts im Patienten verbleibt. Eine ordnungsgemäße Zählkontrolle kann das Risiko von vergessenen Fremdkörpern erheblich reduzieren. Das Unterlassen einer Zählkontrolle kann als Behandlungsfehler gewertet werden.

6. Was soll ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass eine OP-Nadel in meinem Körper vergessen wurde?

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, um den Verdacht abzuklären und die Nadel gegebenenfalls entfernen zu lassen.
  2. Dokumentieren Sie alle Beschwerden, Behandlungen und Arztbesuche genau.
  3. Fordern Sie Ihre Patientenakte an.
  4. Konsultieren Sie einen Anwalt für Medizinrecht, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

7. Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche geltend zu machen (Verjährung)?

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Fehlers und des kausalen Schadens. der genaue Zeitpunkt, wann die Verjährung beginnt, variiert jedoch von Fall zu Fall, daher ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig.

8. Brauche ich unbedingt einen Anwalt, um Schmerzensgeld zu bekommen?

Obwohl es theoretisch möglich ist, Ansprüche ohne Anwalt geltend zu machen, ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Medizinrecht dringend empfohlen. Ein Anwalt kann Sie kompetent beraten, die Beweisführung unterstützen, Gutachten einholen und Ihre Rechte gegenüber dem Arzt oder dem Krankenhaus durchsetzen.

9. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit wegen eines Behandlungsfehlers?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Klären Sie dies am besten direkt mit Ihrer Versicherung.

10. Was bedeutet „Beweislastumkehr“?

Bei einem groben Behandlungsfehler (ein Fehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht völlig unverständlich ist) kann es zu einer Beweislastumkehr kommen. Das bedeutet, dass nicht der Patient den Fehler beweisen muss, sondern der Arzt beweisen muss, dass kein Fehler vorliegt.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen nach einer Operation ein Fremdkörper zurückgeblieben ist, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei für Medizinrecht in Wiesbaden und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Diese FAQ dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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