Geburtsschäden durch Behandlungsfehler: Querschnittslähmung durch einen Geburtsschaden und Ihr Recht auf finanzielle Entschädigung.

Ein ärztlicher Behandlungsfehler im Rahmen der Geburt kann zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie einer Querschnittslähmung führen. Wenn Sie oder Ihr Kind betroffen sind, d.h. Ihr Kind hat eine Querschnittslähmung durch einen Geburtsschaden erlitten, stehen Ihnen bzw. Ihrem Kind möglicherweise umfangreiche Entschädigungsansprüche zu. Dieser Artikel erläutert, unter welchen Umständen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen, wie Sie diese geltend machen können und was Sie dabei beachten sollten.

Arzthaftung wegen Geburtsschaden mit Querschnittslähmung

Das Wichtigste in Kürze: Ansprüche bei Geburtsschäden.

Bei einem Geburtsschaden durch ärztliches Fehlverhalten können sowohl das Kind als auch die Mutter Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Ein behandelnder Arzt trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Aufklärung und Behandlung während der Geburt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, stehen den Betroffenen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Besonders bei schwerwiegenden Folgen wie einer Querschnittslähmung können die Entschädigungssummen erheblich sein und helfen, die finanziellen Belastungen durch lebenslange Pflege und Therapien zu bewältigen.

Wie entsteht ein Geburtsschaden durch ärztliches Fehlverhalten?

Geburtsschäden können auf verschiedene Weise durch medizinisches Fehlverhalten verursacht werden. Häufig treten sie im Zusammenhang mit einem Sauerstoffmangel während der Geburt auf, der zu Hirnschädigungen führen kann. Auch ein zu starker Zug am Kind während der Entbindung kann schwerwiegende Folgen haben, wie beispielsweise eine Verletzung des Rückenmarks mit daraus resultierender Querschnittslähmung. Auch kann es zu Armlähmungen bei Schulterdystokie kommen.

Bei einer natürlichen Geburt unter erschwerten Bedingungen, etwa bei einer Beckenendlage des Babys, ist besondere Sorgfalt geboten. Ein Behandlungsfehler kann hier in der fehlerhaften Durchführung geburtshilflicher Handgriffe oder in der unterlassenen Entscheidung für einen Kaiserschnitt liegen. Insbesondere wenn bei einer Risikogeburt bewährte ärztliche Behandlungsregeln nicht beachtet werden oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wird, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden.

Was gilt als Behandlungsfehler bei der Geburt?

Ein Behandlungsfehler bei der Geburt liegt vor, wenn der Arzt oder das medizinische Personal gegen anerkannte fachliche Standards verstößt. Dies kann sowohl aktive Fehler als auch Unterlassungen umfassen:

  • Fehlerhafte Interpretation des CTG (Kardiotokografie zur Überwachung der kindlichen Herzfrequenz)
  • Verspätetes oder unterlassenes Einleiten eines notwendigen Kaiserschnitts
  • Unsachgemäße Durchführung geburtshilflicher Maßnahmen
  • Mangelhafte Überwachung von Mutter und Kind während der Geburt
  • Unzureichende Reaktion auf Komplikationen wie Sauerstoffmangel

Besonders schwerwiegend ist ein grober Behandlungsfehler, bei dem ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln vorliegt. In solchen Fällen kann die Beweislast zugunsten des Geschädigten umgekehrt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erleichtert.

Welche Rechte haben Sie bei einer durch Behandlungsfehler verursachten Querschnittslähmung?

Bei einer durch ärztliches Fehlverhalten verursachten Querschnittslähmung steht grundsätzlich Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Diese Ansprüche umfassen:

  • Schmerzensgeld für immaterielle Schäden: Bei schweren Fällen wie einer Querschnittslähmung gehören diese zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht
  • Erstattung sämtlicher medizinischer Behandlungskosten
  • Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen
  • Pflegekosten und Hilfsmittel
  • Verdienstausfall bei bleibender Erwerbsunfähigkeit

Gerade bei Geburtsschäden mit lebenslangen Folgen wie einer Querschnittslähmung kann die finanzielle Entschädigung mehrere hunderttausend Euro umfassen. Dies soll helfen, das geschädigte Kind oder die geschädigte Mutter finanziell abzusichern.

Wie können Sie feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Die Feststellung eines Behandlungsfehlers erfordert in der Regel medizinischen Sachverstand. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  1. Anfordern der vollständigen Patientenakte von Arzt und Krankenhaus
  2. Konsultation eines Anwalts für Medizinrecht, der auf Geburtsschäden spezialisiert ist
  3. Einholung eines medizinischen Gutachtens durch Sachverständige
  4. Prüfung, ob gegen medizinische Standards verstoßen wurde

Hinweise auf einen möglichen Behandlungsfehler können sein: Plötzliche Komplikationen während einer zuvor unauffälligen Geburt, fehlende oder unvollständige Dokumentation in der Patientenakte oder auffällige Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Dokumentationsteilen.

Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung durch Geburtsschaden

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Geburtsschäden?

Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt tatsächlich ein Behandlungsfehler vor (Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten)
  2. Durch diesen Fehler ist ein Gesundheitsschaden entstanden (Kausalität)
  3. Der Arzt, die Hebamme oder das Krankenhaus hat schuldhaft gehandelt
  4. Der Anspruch ist noch nicht verjährt

Bei einem groben Behandlungsfehler wird die Kausalität zwischen Fehler und Schaden vermutet. Das bedeutet, dass nicht der Patient, sondern der Arzt beweisen muss, dass der Schaden auch bei fehlerfreier Behandlung eingetreten wäre.

Welche Bedeutung hat die Aufklärungspflicht bei Geburtsschäden?

Eine wichtige Rolle bei der Haftung für Geburtsschäden spielt die ärztliche Aufklärungspflicht. Vor der Entbindung muss die werdende Mutter über:

  • Die verschiedenen Entbindungsmethoden (natürliche Geburt und Kaiserschnitt)
  • Die damit verbundenen Risiken
  • Mögliche Alternativen bei Komplikationen

umfassend informiert werden. Nur bei ausreichender Aufklärung kann die Mutter eine wirksame Einwilligung in die Behandlung geben. Wurde keine oder eine mangelhafte Aufklärung durchgeführt, kann der Arzt selbst dann haften, wenn kein Behandlungsfehler im engeren Sinne vorliegt, die Entbindung aber zu Komplikationen führt.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung durch Geburtsschaden?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer durch einen Geburtsschaden verursachten Querschnittslähmung kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Schwere und Ausmaß der Querschnittslähmung (vollständig oder teilweise)
  • Zu erwartende Dauer der Beeinträchtigung (in der Regel lebenslang)
  • Leidensdruck des Betroffenen
  • Einschränkungen der Lebensqualität

Bei schweren Fällen mit lebenslanger Querschnittslähmung können Schmerzensgelder von 300.000 Euro bis zu 600.000 Euro zugesprochen werden. Zusätzlich wird häufig eine monatliche Schmerzensgeldrente gewährt, die bei 500 bis 750 Euro liegen kann. Diese soll den dauerhaften Leidensdruck ausgleichen, da sich ein Kind häufig ein Leben lang mit den Folgen auseinandersetzen muss.

Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass bei schwersten Geburtsschäden Summen im siebenstelligen Bereich für Schmerzensgeld keine Seltenheit sind. Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 5 U 103/16) aus dem Jahr 2008, ein gerichtliches Beispiel für die Bemessung von Schmerzensgeld bei schwersten Geburtsschäden, sprach dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von monatlich 600 Euro zu (heute wären es inflationsbereinigt knapp 420.000 Euro), zusätzlich zu umfangreichem Schadensersatz für materielle Schäden. Dies verdeutlicht, dass bei schwerer geistiger und körperlicher Behinderung, verursacht durch einen Behandlungsfehler, sehr hohe Schmerzensgeldsummen möglich sind.

Die Voraussetzungen für Schadensersatz und Schmerzensgeld müssen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, um die Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz bei Geburtsschäden?

Bei Geburtsschäden gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt jedoch erst mit Kenntnis vom Schaden und der Verursachung durch einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gerade bei Geburtsschäden ist die Verjährung ein komplexes Thema:

  • Bei minderjährigen Kindern mit Geburtsschäden wird bei der Verjährung auf die Kenntnis der Eltern abgestellt
  • Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis der Eltern als gesetzliche Vertreter, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt
  • Bei schwer erkennbaren oder erst später auftretenden Folgen kann die Frist entsprechend später beginnen
  • Unabhängig von der Kenntnis verjähren ansprüche wegen Querschnittlähmung durch einen Geburtsschaden nach 30 Jahren

Es ist daher wichtig, bei Verdacht auf einen Geburtsschaden möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu versäumen.

Geburtsschaden mit Querschnittslähmung

Wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?

Um Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen, sind folgende Schritte empfehlenswert:

  1. Konsultation eines spezialisierten Anwalts für Medizinrecht
  2. Beweissicherung durch vollständige Anforderung der Patientenakte
  3. Einschalten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder privater Gutachter
  4. Außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes/Krankenhauses
  5. Bei Erfolglosigkeit: Klage vor dem zuständigen Landgericht

Die Erfolgschancen steigen deutlich mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kennt die Besonderheiten bei Geburtsschäden und kann die komplexen medizinischen und rechtlichen Zusammenhänge beurteilen.

Was kostet ein Verfahren wegen eines Behandlungsfehlers?

Die Kosten eines Verfahrens wegen eines Behandlungsfehlers bemessen sich am Streitwert, der bei schweren Geburtsschäden wie einer Querschnittslähmung in der Regel sehr hoch ist. Folgende Kosten können entstehen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für medizinische Gutachten
  • Ggf. Kosten für Privatgutachten zur Vorbereitung

Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung für Medizinrecht hat (Schadensersatz-Rechtsschutz muss versichert sein), muss diese Kosten nicht selbst tragen. Alternativ kann bei finanzieller Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe durch den Staat beantragt werden. In vielen Fällen kann das Kostenrisiko durch Einschaltung eines  gewerblichen Prozessfinanzierers abgefedert werden.

Wie lange dauert ein Verfahren bei Geburtsschäden?

Verfahren wegen Geburtsschäden können sich über mehrere Jahre hinziehen. Dies liegt vor allem an:

  • Der komplexen medizinischen Beweisführung
  • Der Notwendigkeit mehrerer Gutachten
  • Gegebenenfalls mehreren Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht)

Häufig wird jedoch vor einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung ein Vergleich geschlossen, wodurch das Verfahren üblicherweise deutlich schneller abgeschlossen werden kann. Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht wird alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung prüfen, um schnellstmöglich eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

Können bei einem Kaiserschnitt auch Behandlungsfehler auftreten?

Auch bei einem Kaiserschnitt können Behandlungsfehler auftreten, die zu schwerwiegenden Schäden führen können. Hierzu zählen:

  • Zu spät eingeleitener Kaiserschnitt bei gebotener Eile
  • Fehler bei der Anästhesie
  • Verletzung von Nachbarorganen während der Operation
  • Postoperative Infektionen durch mangelnde Hygiene

Wenn bei einer risikoreichen Geburt fälschlicherweise kein Kaiserschnitt durchgeführt wird, obwohl dieser medizinisch indiziert war, kann dies ebenfalls einen Behandlungsfehler darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bei der natürlichen Geburt zu vermeidbaren Komplikationen wie Sauerstoffmangel oder Verletzungen des Kindes kommt.

Christoph Mühl
Christoph MühlRechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte bei Querschnittslähmung durch einen Geburtsschaden.

  • Bei einem Geburtsschaden durch ärztliches Fehlverhalten bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
  • Bei schwerwiegenden Folgen wie einer Querschnittslähmung können die Entschädigungssummen besonders hoch sein.
  • Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde.
  • Die rechtzeitige Beweissicherung durch Anforderung der vollständigen Patientenakte ist entscheidend.
  • Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Verursachung.
  • Bei minderjährigen Kindern wird bei der Verjährung auf die Kenntnis der Eltern abgestellt.
  • Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht sollte frühzeitig konsultiert werden.
  • Bei groben Behandlungsfehlern gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten.
  • Die mangelnde Aufklärung über Behandlungsalternativen kann auch ohne weiteren Behandlungsfehler zu einer Haftung führen.
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FAQ: Ihre wichtigsten Fragen zu Geburtsschäden und Behandlungsfehlern.

Was ist ein Geburtsschaden und wann spricht man von einem Behandlungsfehler bei der Geburt?

Ein Geburtsschaden ist eine Verletzung oder Gesundheitsschaden, der im Rahmen der Geburt bei Mutter oder Kind auftritt. Nicht jeder Geburtsschaden ist vermeidbar. Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn das medizinische Personal bei der Geburt von den bewährten ärztlichen Behandlungsregeln abweicht und dadurch der Geburtsschaden verursacht wird. Es muss also ein medizinisches Fehlverhalten oder ein Fehlverhalten der Hebamme vorliegen, das ursächlich für den Schaden war.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei einem Geburtsschaden?

Wenn der Geburtsschaden nachweislich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Schmerzensgeld entschädigt für das erlittene Leid und die Beeinträchtigungen, während der Schadensersatz die finanzielle Belastungen, wie z.B. Pflegekosten oder Therapien, abdeckt. Ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, muss im Einzelfall geprüft werden, oft mit Hilfe eines Anwalts für Medizinrecht.

Wie lange kann ich meinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Geburtsschaden geltend machen?

Für Geburtsschäden verjährt der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in der Regel erst nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Fehler und der Person des Anspruchsgegners. Unabhängig davon beginnt die 30 jährige Verjährung zu laufen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres der Geburt, nicht erst, wenn Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler haben. Diese lange Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass auch spät erkannte Folgen eines Behandlungsfehlers noch geltend gemacht werden können.

  • Kann Sauerstoffmangel während der Geburt zu einem Geburtsschaden führen und wie wird das nachgewiesen?Ja, Sauerstoffmangel während der Geburt ist eine häufige Ursache für schwerwiegende Geburtsschäden, insbesondere Hirnschädigungen. Nachgewiesen wird ein möglicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Sauerstoffmangel oft anhand der Überwachungsprotokolle wie dem CTG. Eine fehlerhafte Interpretation des CTGs oder ein zu spät eingeleiteten Kaiserschnitt trotz Anzeichen für Sauerstoffmangel kann auf einen Behandlungsfehler hindeuten.
  • Was ist der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschäden?Der Unterschied liegt in der Art des Schadens, der entschädigt wird. Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden, also für körperliches und seelisches Leid, Schmerz und Beeinträchtigung der Lebensqualität durch den Geburtsschaden und den Behandlungsfehler. Schadensersatz hingegen deckt materielle Schäden ab, d.h., alle finanziellen Nachteile und Kosten, die aufgrund des Geburtsschadens entstehen, wie medizinische Behandlungskosten, Pflegeaufwand, Einkommensverluste etc. Gemeinsam bilden Schmerzensgeld und Schadensersatz die finanzielle Entschädigung.

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